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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1936
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel übergehend Erleichterungen bringen. Bei etwaigem Verkauf wer den aber derartige ersparte Steuern regelmäßig nachgeholt, sodaß, auf die Dauer gesehen, auch hier dieser Punkt nicht gegen die Um wandlung spricht. Dazu kommt, daß das Umwandlungssteuergesctz steuerliche Erleichterungen bringt, da es das Wiederaufleben stiller ^Reserven zu ermäßigtem Steuersatz gestattet. Hinsichtlich der Vermögenssteuer sind durch das Ver mögenssteuergesetz von 1934 die Personalgesellschaften von der Steuer gänzlich befreit. Hier werden die Gesellschafter getroffen, denen bei kleineren Vermögen die Freigrenze zugute kommt. Ein Unternehmer, der verheiratet ist und drei Kinder hat, ist bis 50 000.— RM steuerfrei. Die Freigrenze wird in jedem Falle ge kürzt. Bei einem Vermögen von 100 000.— RM würde er nur mit 50 000.— RM besteuert. Die Kapitalgesellschaften unterliegen aber einer Mindestbesteuerung. Eine Freigrenze wird hier nicht ge währt. Auch dieser Umstand spricht für die Umwandlung der klei neren Gesellschaften. Bei kleineren Gesellschaften machen sich häufig Gesell- schafterdarlchn notwendig, die nach der derzeitigen Steuer handhabung ebenso wie Gesellschaftskapital behandelt werden. Bei Pcrsonalgesellschaften lassen sie sich als Darlehn oder Kommandit einlagen behandeln und führen daher zu einer wesentlichen Steuer ersparnis. Dieser Gedankengang spricht wiederum für die Um wandlung. In vielen Kapitalgesellschaften wird die Vergütung des G e s ch ä f't s f ü h r e rs als lohnsteuerpflichtiges Gehalt geführt. Dadurch wird dieses Gehalt der Doppelbesteuerung entzogen. Das fällt bei der Pcrsonalgesellschaft fort, vielmehr wird dort die Ent nahme in der Einkommensteuer steuerlich getroffen. Da aber ein unnormal hohes Gehalt für den Geschäftsführer nicht anerkannt wird, wirkt sich der genannte Umstand zugunsten der Umwand lung aus. Aufsichtsrrtsvergütungen, die bei A.-G. und G. m. b. H. gezahlt werden und einem hohen Steuersatz unter liegen, fallen bei der Personalgesellschast fort. Das spricht auch wieder für die Umwandlung. Im Vorstehenden waren nur die steuerlichen Hauptgesichts punkte, die für oder gegen die Umwandlung sprechen könnten, er wähnt. Es bedarf selbstverständlich in jedem Falle einer gründ lichen Klärung aller Einzelfragen, ehe ein Entscheid von der steuerlichen Seite getroffen werden kann. Nun spielt aber eine Reihe weiterer Gesichtspunkte für den Fall der Umwandlung eine wesentliche Rolle. Da ist vor allem die Haftungsbeschränkung zu nennen. Die Form der Kapital gesellschaft gestattet es, die Haftung aus eine bestimmte Höhe zu beschränken. Es ist wenig bekannt, daß unter den Personalgesell schaften die Kommanditgesellschaft in gleicher Weise eine Haftungs beschränkung gestattet. Notwendig ist aber hier unbedingt, daß wenigstens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen haftet. Normalerweise wird dieser haftende Gesellschafter (Komplementär) gleichzeitig der Geschäftsführer sein, obwohl es auch möglich ist, diesen Komplementär von der Geschäftsführerbefugnis auszu Kunst-N Wechsel im Präsidium der Rcichslammer der bildenden Künste Der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste, Professor Eugen Honig, hat den Präsidenten der Reichsknlturkammer, Reichs- Minister vr. Goebbels, gebeten, ihn mit Rücksicht aus sein vorgeschrit tenes Alter und zur Erfüllung von persönlichen künstlerischen Ausgaben von seinem Amte zu entbinden. Rcichsminister vr. Goebbels hat die sem Wunsche entsprochen mit dem Ausdruck des Bedauerns und des Dankes für die großen Verdienste, die sich Professor Hönig beim Auf bau der Reichskammer der bildenden Künste erworben hat. Als Nachfolger von Professor Hönig hat Reichsminister vr. Goebbels das Mitglied des Präsidialrats der Reichskammer der bildenden Künste und des Reichskullursenats Professor Adolf Ziegler in München zum Präsidenten der Neichskammer der bil denden Künste ernannt. — Adolf Ziegler wurde 18SS in Bremen ge boren und genoß seine künstlerische Ausbildung als Maler an den Kunstakademien in Weimar und München. Nach der Machtübernahme 1098 schließen und diese Befugnis einem Kommanditisten zu übertragen. Die Kommanditgesellschaft gestattet außerdem, durch Vertrag alle möglichen Verklausulierungen festzulegen, die den Wünschen der Gesellschafter gerecht werden. Besonders bei Gesellschaften mit be schränkter Haftung, die aus Erbteilung entstanden sind und die sehr leicht durch ihr Statut und die wirtschaftliche Lage einzelner Gesellschafter in eine komplizierte Rechtslage gekommen sind, ist es möglich, in einer Kommanditgesellschaft allen diesen Wünschen gerecht zu werden. Also auch vom Standpunkt der Haftung aus ist in vielen Fällen die Umwandlung trotz erhöhter Haftung zu empfehlen. Für Aktiengesellschaften und zum Teil auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist gesetzlich die Bekanntgabe der Bilanz vorgeschrieben. Hier kann die Umwandlung dazu ver helfen, nicht jeden Beliebigen in die Karten schauen zu lassen. Eng damit verknüpft ist die Kr e d i t s r a g e, die meist unter dem Gesichtspunkt betrachtet wird, daß die Offenlegung der Bilanz ein leichteres Herangehen an den Kapitalmarkt gestatte. Für klei nere Gesellschafter, bei denen die Umwandlung im Vordergrund steht, ist diese Frage nicht ausschlaggebend, da die Kreditgewährung unter heutigen Verhältnissen gerade in diesen Fällen von den Persönlichen Beziehungen des Geschäftsführers zu seiner Bank ab hängig ist und da jede Bank zum Zwecke der Kreditgewährung selbstverständlich ihrerseits die Bekanntgabe der Bilanz verlangt und sich meist ein Prüfungsrecht vorbehält. Ja, es darf sogar be hauptet werden, daß die persönliche Übernahme der Haftung durch den Geschäftsführer die Kreditwürdigkeit des Unternehmens erhöht. Weiterhin ist die Frage der Gewinnausschüttung zu untersuchen. Kapitalgesellschaften dürfen auf Grund des Anleihe stockgesetzes über den gesamten Gewinn nicht frei verfügen. Die Umwandlung eines Teiles des Gewinnes in Wertpapiere und der börsenmäßige Verkauf dieser Papiere kann zu einer Gewinn schmälerung führen. Auch dieser Umstand spricht zugunsten der Umwandlung. Endlich sei darauf hingewiesen, daß für Aktiengesellschaften durchgängig eine Prüfungspflicht besteht, die die Firma mit Kosten belastet. Auch hier kann eine Umwandlung Ersparnisse bringen, doch wird ein gewissenhafter Kaufmann sowieso von Zeit zu Zeit seinen Betrieb durch einen Wirtschaftsfachmann Prüfen lassen. Das Gesetz über die Umwandlung, das in erster Linie aus dem nationalsozialistischen Gesichtspunkt des erhöhten Verant wortungsbewußtseins heraus geschaffen worden ist, greift so tief in alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Belange ein, daß jede G. m. b. H. oder auch kleinere A.-G. sich gründlich die Frage nicht nur vorlegen sollte, sondern daß sie sie auch einmal durchrechnen lassen sollte, damit alles Für und Wider des Einzel falles genau in Erwägung gezogen werden kann. Es darf behauptet werden, daß bei den meisten kleineren Kapitalgesellschaften die Vorteile so wesentlich sind, daß sich eine Umwandlung fast immer lohnt und somit derjenige belohnt wird, der der Absicht der Regierung nachkommt. chrichten erhielt er einen Lehrauftrag an der Münchener Akademie der bilden den Künste und wurde nach Gründung der Retchskulturkammer in deren Präsidialrat und später zum Vizepräsidenten der Neichskammer der bildenden Künste berufen. Ausstellung von Bildern in Schaufenstern Der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste gibt be kannt: Es ist verschiedentlich festgestellt worden, daß Werke der Maleroi, deren Hersteller nicht Mitglieder meiner Kammer find, in den Schau fenstern von Kunsthandlungen, Glasereien und Einrahmungsgeschäften ausgestellt werden. Es handelt sich zumeist um sogenannte Liebhaber maler, die die Absicht verfolgen, ihre Werke zu verkaufen. Vielfach kommen die Glasermeister dem Wunsche aus Ausstellung der Bilder entgegen, weil sie durch den Betreffenden zu einem Auftrag zur Anfer tigung eines Rahmens gelangen. Gemäß der Ersten Anordnung betr.
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