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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1935
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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VMÄWM-wMlltsckwViMaM Nr. 182 <N. 99). Leipzig. Dienstag den 20. August 1935. 192. Jahrgang. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Bekanntmachung Die nachstehend abgcdrucktc Geschäftsordnung der Fachschaft Leihbücherei ist von inir genehmigt worden. Ich setze sie hiermit in Kraft. Die Angehörigen der Fachschaft Leihbücherei sind verpflichtet, den auf Grund dieser Geschäftsordnung ergehenden Anordnungen des Leiters der Fachschaft Folge zu leisten. Leipzig, den 12. August 1935. Baur, Vorsteher. Geschäftsordnung für die § i. Die Fachschaft Leihbücherei vertritt ini Rahmen der Aufgaben des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler die fachlichen Belange der Leihbüchereien. 8 2. Die Anmeldung der Leihbiichereibesitzer, Geschäftsführer oder Pächter einer Leihbücherei zur Mitgliedschaft im Bund Reichsdeutscher Buchhändler erfolgt unmittelbar bei der Fach- schaft. Diese vollzieht nach Durchführung des Prüfungsversah- rens die Aufnahme und stellt den Mitgliedsausweis des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler zu. Mit der Aufnahme in den Bund wird der Ausgenommen! Angehöriger der Fachschast Leihbücherei. Zweifelsfragen, die bei der Eingliederung von Gemischtbetrieben entstehen, werden nach Anhörcn der Leiter der beteiligten Fach- schaftcn vom Vorsteher des Bundes entschieden. 8 3. Dem Fachschastsleiter wird zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Fachschaft eine Geschäftsstelle bcigcgebcn. Der Vor steher des Bundes bestimmt deren Sitz. Unmittelbarer Vorgesetzter der Angestellten der Geschäftsstelle der Fachschast ist der Fachschastsleiter. Fachschaft Leihbücherei Die Geschäftsstellen der Fachschriften des Bundes Reichs deutscher Buchhändler haben untereinander Vcrwaltungshilfc zu leisten und müssen dem Ersuchen der ihnen organisatorisch über geordneten Stellen des Bundes entsprechen. Die Fachschaft steht mit ihren Einrichtungen dem Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zur Durchführung seiner Aufgaben zur Verfügung. 8 4. Belanntmachungen der Fachschast Leihbücherei werden im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlicht. Zur Herausgabe periodischer Druckschriften bedarf der Fachschastsleiter der Genehmigung des Bundesvorstehers (Fach- schaftsrundschreibcn sind hiervon ausgenommen). Es sind jeweils sofort nach Erscheinen drei Exemplare an die Reichsgcschäftsstelle des Bundes und an die Reichsschrifttumskammcr einzusenden. 8 5. Zur Erledigung der Arbeiten der Fachschaft bestehen solgcnde Ehrenämter: 1. der Leiter der Fachschaft, 2. der Stellvertreter des Leiters, Bekanntmachung der Reichsmusikkammer Zweite Anordnung betr. Die Regelung der musikvcr- legerische» Betätigung vom 14. August 1938 Gemäß 8 25 der ersten Durchführungsverordnung zum Rcichskulturkammcrgesctz von» I. November 1933 (Reichsgesctz- blatt I, S. 797) ordne ich an: 1. Die Ncugründung eines Musitalien-Vcrlages sowie die Aufnahme einer musikvcrlcgerischcn Tätigkeit durch Ver lage sonstiger Art bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten der Reichsmusikkammer. 2. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die beab sichtigte Tätigkeit zu einer Beschränkung der Erwerbsmög- lichkciten der bereits bestehenden Musikalien-Verlage führt. 3. Für die Ncugründung ist es gleichgültig, ob die Träger des Musikalicn-Vcrlages natürliche oder juristische Per sonen sind. 4. Anträge aus Genehmigung sind spätestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit an den Präsidenten der Reichsmusikkammer zu richten. 5. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Präsident der Reichsmusikkammer. vr. Raabc. Sonderausgabe „Buch und Volk" Es dürfte innerhalb des Buchhandels schon allgemein be kannt sein, daß aus Anlaß der diesjährigen Buchwochc eine Son derausgabe der Zeitschrift «Buch und Volk« in einer Ricsen- auslagc zur Verteilung kommt. Das Heft befindet sich zur Zeit in Vorbereitung. Die Zusammenstellung des Heftes geschieht in der üblichen Weise, wie sic sich für »Buch und Volk- von jeher bewährt hat, die Buchhinwcisc erfolgen also durch Text- und Bildproben, Einzelbesprechungcn, Sainmclaussätze und bibliogra phische Zusammenstellungen. Es wird in einer Reihe von Fällen nötig sein, an die Verlage mit Anforderungen von Bcsprechungs- stücken für dieses Heft heranzutrclcn, da die früher für «Buch und Volk- gesandten Exemplare natürlich inzwischen an die Mitarbei ter von «Buch und Volk» versandt worden und bei der Schrift leitung nicht inchr verfügbar sind. Wir bitten daher die Verlage um freundliches Entgegenkommen und um rasche Erledigung ctiva eingehender Anforderungen, da die Zusammenstellung des Heftes außerordentlich eilt. Es braucht wohl nicht besonders darauf hingetviesen zu werden, daß angesichts der hohen Auflage des Sonderheftes eine außerordentliche Werbewirkung für jedes darin angezeigtc Buch angenommen werden darf. Die Schriftltg. 677
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