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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1935
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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(Xe 192, 29. August 1935. Redaktioneller Test Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. 3. der Kassenverwalter, 4. die Mitglieder des Fachschaftsrates. Den Genannten werden Auslagen nach Maßgabe der von der Rcichsschrifttumskammer erlassenen Bestimmungen vergütet. § 6. Der Leiter der Fachschaft Leihbücherei und auf dessen Vor schlag sein Stellvertreter werden vom Vorsteher des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler berufen und abberufen. Der Fachschaftsleitcr hat alle Angelegenheiten der Fachschaft zu besorgen, insbesondere stehen ihm zu: u) die Berufung und Abberufung des Kassenverwaltcrs und der Mitglieder des Fachschaftsratcs, 1>) der Erlaß von Anordnungen mit bindender Wirkung für alle Leihbüchereien. Der Leiter der Fachschrift ist an die Anordnungen des Vor stehers des Bundes gebunden. 8 7. Der Stellvertreter vertritt den Leiter im Verhinderungsfälle. Er ist sein ständiger Mitarbeiter. Seine Anordnungen erfolgen im Namen des Leiters der Fachschast und haben gleiche Verbindlichkeit. 8 8. Der Kassenverwalter hat die Rechnungsführung der Fach schaft zu überwachen; er ist für gewissenhafte Erledigung aller Geldgeschäfte verantwortlich. Im Januar jeden Jahres ist ein Haushaltplan für das kommcndc Geschäftsjahr auszustcllcn und dem Bund Reichs deutscher Buchhändler zur Genehmigung einzureichcn. Das Geschäftsjahr läuft jeweils vom 1. April bis 31. März. 8 9. Der Fachschaftsrat besteht aus dem Fachschaftsleiter, dessen Stellvertreter, dem Kasscnverwalter und vier weiteren Mitglie dern der Fachschaft, von denen zwei Lcihbüchcreibesitzer mit Sorti- mcntsbetricb sein müssen. Der Fachschaftsleiter hat das Recht, von Fall zu Fall weitere Männer seines Vertrauens zu Be ratungen hinzuzuziehen. Der Fachschaftsrat ist zuständig: 1. für die Beratung des Leiters bei der Führung d§r Fachschaft, 2. für die Beratung von Änderungen der Geschäfts ordnung. Die Entscheidung über Änderung der Ge schäftsordnung trifft der Vorsteher des Bundes. 8 w. Der Fachschaftsleiter kann, wenn es ihm notwendig erscheint, Versammlungen der Fachschaftsangchörigen cinbcruscn und Be schlüsse dieser Versammlungen hcrbciführen, die ihm zu seiner Unterrichtung dienen; die Entscheidung verbleibt beim Fach- schaftslciter. 8 l>. Den Obleuten des Bundes werden Fachschastsberater bci- gcordnct. Die Gaufachschaftsberatcr werden vom Vorsteher des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler auf Vorschlag des Fach schaftsleiters ernannt. 8 12. 1. Die Gaufachschaftsberatcr unterstehen für ihren örtlichen Bereich dem Gauobuiann des Bundes und Verkehren in allen fach lichen Fragen unmittelbar mit dem Fachschaftsleitcr. 2. Dies gilt sinngemäß für die Ortsgruppcnfachschaftsbcrater, die in Fachfragen dem Gaufachschaftsberatcr unterstehen. 3. Die Fachschastsberater können Versammlungen rein fach licher Art cinbcruscn. Diese müssen rechtzeitig, möglichst 14 Tage vorher, dem zuständigen Obmann des Bundes mitgetcilt werden. 8 13. Jeder Fachschaftsangchörige hat im Rahmen der zur Ver fügung stehenden Einrichtungen Anspruch auf Rat und Schutz durch die Fachschaft. Er darf deren Einrichtungen niemandem zu gänglich machen, für den sie nicht bestimmt sind. Jeder Fachschaftsangchörige hat die Mitteilungen, Kund gebungen und Anfragen des Fachschaftsleiters streng vertraulich und nur für die eigene Person bestimmt zu behandeln. Das Register der deutschen Nationalbibliographie Aufbau und praktische Verwendbarkeit Die Aufgabe des Registers ist es, den Tcxtteil der biblio graphischen Verzeichnisse zu erschließen und damit das Suchen nach Literatur zu erleichtern. In der allgemeinen deutschen Biblio graphie unterscheidet man drei Arten von Registern: Verfasser- Register, Stichwort-Register und Schlagwort-Rcgister. Diese drei Register bieten durchaus verschiedene, durch ihre besonderen Eigenarten streng begrenzte Möglichkeiten, gesuchte Literatur zu finden. Die Grenzen dieser Möglichkeiten kennen und sich mit Umsicht in ihnen bewegen, führt schnell und sicher zum Ziele und bewahrt vor Aufregung und Verdruß. Scheinbares Versagen der Register beruht meist auf einer falschen Voraussetzung und daraus folgendem verkehrten Gebrauch derselben, denn der Aus tausch der Erfahrungen buchhändlerischer und bibliothekarischer Registerpraxis hat den Aufbau der Register in einer solchen Weise vervollkommnet, daß heute in ihnen wohl jede Möglichkeit eines Buchtitelzitatcs, wenn sic nur einigermaßen durch den Titelwort laut bzw. (im Schlagwort-Registcri durch den Inhalt der Druck schrist bcgrüudct erscheint, berücksichtigt worden ist. Die Deutsche Rationalbibliographie besitzt nur ein Verfasser- und Stichwort- Register. Die systematische Ordnung des Titelmatcrials im Text- tcil erübrigt ein umsangreichcs Schlagwort-Register. 1. Das Verfasser-Register. Das Verfasser-Register der Deutschen Nationalbibliographie ist notwendig, weil die systematische Ordnung des Titelmatcrials nach den Wissenschastsgruppen 24 Abteilungen, die in sich alpha betisch geordnet sind, zur Folge hat. Es dient also der Erleichte rung des Nachschlagcus jedem, der ein Buch unter dem Verfasser- namcn sucht. Das Verfasser-Register nennt die Rainen der Ver- 878 fasser, bringt den Titelwortlaut stark verkürzt und führt hin zur laufenden Nummer, unter der der Titel im Tcxtteil verzeichnet steht. Jeder Verfasser-Name, auch der zweite und dritte einer Druckschrift ist im Register festgehalten. Herausgeber und Bear beiter einer Schrift werden nur dann in das Register ausgenom men, wenn sie für den Titel wesentlich sind, z. B. bei Gesetzcs- kommentaren, Schulbüchern und Neuausgaben älterer Werke. Übersetzer finden im Register nur dann Berücksichtigung, wenn die übersetzte Druckschrift anonym erschien, oder wenn der Übersetzer eine sehr bekannte Persönlichkeit ist. Erscheint ein Buch unter Pseudonym und ist der wirkliche Name des Verfassers bekannt, dann werden beide Namen registriert. Illustratoren und Kompo nisten, sofern ihre Mitarbeit am Buche von wesentlicher Bedeu tung ist, sinken im Register Berücksichtigung, auch die Hersteller von geographischen Karten. Verfasser von Vorworten und Ein leitungen zu anonym erscheinenden Druckschriften, die auf dem Titelblatt namentlich erwähnt sind, werden ebenfalls im Register festgehalten, da sic oft irrtümlicher Weise als Verfasser dieser Schriften gelten. JmtSchrifttum häufigjvorkommsndegleichlautende Namen verschiedener Verfasser werden im Register durch Hinzu- sügung eines Teiles oder des vollen Vornamens unterschieden, z. B. Bauer, Hofsmann, Lehmann, Meyer, Schmidt usw. Ver fasser-Namen, die in fremdsprachigen Schriftlichen gedruckt sind, etwa griechisch, russisch oder hebräisch, erscheinen im Register in transkribierter Form. Wie im Tcxtteil, so werden auch im Register die Namen der Verfasser durch : (Doppelpunkt) vom Titclwort- laut getrennt, die Namen der Herausgeber und Bearbeiter sind durch den Hinweis s. (siche) aus das Ordnungswort verwiesen. Personen-Namen als Stichwort sind durch Kommata von den
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