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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18880215
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188802155
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18880215
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1888
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr ein gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wen» irgend möglich!» der nächsten Nr, z»r Ausnahme, Börsenblatt für den Beiträge sür dar Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 38. Leipzig, Mittwoch den 15. Februar. 1888.A Amtlicher Teil. Bekannt machun g.*) Die Beschlüsse der am 25. September v, I. zu Frankfurt a/M. stattgehabten Hauptversammlung des »Börsen- vereius der Deutschen Buchhändler«, laut welchen die Verkaufspreise deutscher Bücher innerhalb des ganzen Absatzgebietes eine gleichmäßige Regelung erfahren sollen, sind vielfach so aufgefaßt worden, als ob durch dieselben zu Gunsten der Sortiments handlungen eine ungerechtfertigte Erhöhung der deutschen Bücherpreise beabsichtigt sei. Dies ist nicht der Fall. Zur Auf klärung der Sachlage sieht sich der Unterzeichnete Vorstand des genannten Vereins veranlaßt, Nachstehendes zu veröffentlichen. Der Rabatt, welchen die Verleger den Sortimentsbuchhändlern (Detailverkäufern) gewähren, ist so bemessen, daß die für einen ausreichenden Vertrieb ihrer Berlagswerke notwendige Anzahl von Sortimentsbuchhandlungen existieren kann, und es bedarf wohl kaum einer besonderen Versicherung, daß die Verleger den Sortimentern schon deshalb keinen allzuhohen Durch- schniltsrabatt gewähren, weil dies durchaus gegen ihr Interesse wäre. In der That ist der Gewinn, welchen die Sortiments buchhändler erzielen, ein gegenüber dem mühevollen und kostspieligen Vertrieb der neuen Erscheinungen des Buchhandels außer ordentlich mäßiger, da sie von dem ihnen gewährten Rabatt nicht nur die Unterhaltung der zur Bequemlichkeit des Publikums eingerichteten Bücherlager, sondern auch die Frachten für Hin- und Hersendung der Bücher zwischen dem Verlags- und Berkaufsort zu bestreiten haben. Seit Jahren haben nun aber einzelne Sortimentsbuchhandlungen das Geschäftsprinzip angenommen, bei besonders begehrten und Erfolg versprechenden Büchern einen Teil des von den Verlegern gewährten Rabatts in der Form von er mäßigten Ladenpreisen an das Publikum abzugeben und den ihnen dabei entgehenden Gewinn dadurch wieder hereinzubringen, daß sie einerseits anderen Sortimentern einen Teil ihres Absatzes entziehen, andererseits sich des Vertriebs zahlreicher nur mit Aufwendung größerer Mühe und Kosten abzusetzendcr Verlagsiverke enthalten. Dieses Prinzip ist seitens der deutschen Verleger längst als ein die Interessen des Buchhandels, der Schriftsteller und des Publikums gleicherweise schädigendes erkannt worden, da es in seinen Konsequenzen dazu führen mußte, die große Mehrzahl der jetzt bestehenden Sortimentsbuchhandlungen zu verdrängen, den Bücherabsatz in der Hauptsache in die Hände einer verhältnismäßig kleinen Anzahl von »Großkaufleuten« zu bringen, die seitherige Organisation des deutschen Buch handels, welche denffPubliknm mannigfache, nicht zu unterschätzende Vorteile gewährt, zu vernichte» und schließlich die Bestimmung der Bücherpreise jenen »Großkaufleuten« zu überlassen, welche dann nicht mehr gehindert werden könnten, sie nach ihrem Ermessen niederer oder auch höher anzusetzen. Die Beschlüsse der Frankfurter Versammlung bezwecken demgemäß, die Einhaltung der von den Verlegern sür ganz Deutschland', Österreich und die Schweiz gleichmäßig festgesetzken Ladenpreise herbeizuführen, dadurch den Vertrieb auch weniger gangbarer Bücher in ausreichender Weise zu sichern, sowie dem Publikum den Vorteil zu erhalten, daß es seinen Büchcrbedarf nicht nur überall zum gleichen Preise ohne Frachtauslagen beziehen, sondern auch jedes Buch kostenlos zur Einsicht erhalten kann. Für möglichste Billigkeit der Bücher sorgt hinreichend die Konkurrenz der Verleger untereinander, welche durch die Frankfurter Beschlüsse in keiner Weise gehemmt ist. Dieselbe wird den einzelnen Verleger auch für die Folge nötigen, dem Ver langen des Publikums nach billigen Bücherprcisen soweit als möglich entgegenzukommen und insbesondere keine Ladenpreise zu bestimmen, bei welchen entgegen dem Interesse des Publikums den Sortimentsbuchhändlern ein unver hältnismäßiger Nutzen verbleiben würde. Die Sortimentsbuchhändler aber sind künftig auf Grund der Beschlüsse des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler verpflichtet, diese von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten, und nur in besonderen Fällen einen mäßigen von den Geschäftsgenossen einer Stadt oder Provinz beschlossenen gleichmäßigen Skonto zu bewilligen. Leipzig, am I. Februar 1888. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Äuchhiindler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. *) Abzüge dieser Bekanntmachung stellen wir unseren Sortimenter-Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung, und sind dieselben in beliebiger Anzahl von der Expedition des Börsenblattes (Carl Fr. Fleischer) in Leipzig zu beziehen. Der Vorstand. ilo Fünsundsünszigster Jahrgang.
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