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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1839
- Sprache
- Deutsch
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555 24 556 Aus dem 17. Jahrhunderte datiren ihren Ursprung noch 19 im Adreßbuchs angeführte Firmen, aus der ersten Hälfte des 18. aber noch 41, alle übrigen sind nach dieser Zeit entstanden. Die zweite Abtheilung giebt dasHandlungen-Verzeich- niß nach den Städten geordnet, mit Beifügung, welche nur Filialgeschäftcsind. Inder dritten finden wir einen Auszug aus den Statuten des Börsenvereins, das namentliche Vcr- zeichniß der Mitglieder desselben, und die Angabe des Jahres, in welchem die genannten Handlungen in denselben eintraten. Die Leipziger Commissionaice mit ihren Eommittcnten nennt die vi ert e Abthl-, die fünfte giebt ein Verzeichniß der im Jahre 1838 veränderten, ein - oder übergegangenen Firmen, so wie die Namen der im Laufe dieses Jahres ver storbenen Geschäftsgcnossen; für die mühsamste, aber zu gleich dankenswcrthcste Arbeit möchten wir jedoch die sechste Abthl. halten, welche jedem Sortimentshändlec ein äußerst zweckmäßiges und oft vermißtes zuverlässiges Hülfs- mittel dacbictct. Es enthält dieselbe das Verzeichniß er loschener Firmen von Buch-, Musikalien- und Kunsthand lungen von früherer bis zur neuesten Zeit, deren Verlag ganz oder thcilweisc an jetzt bestehende Handlungen gekom men ist. Als aus dem Bedürfnisse entstanden sind die mehrfachen Versuche einer solchen Zusammenstellung, wie das bei Ernst 1828, in der Hofbuchhdlg. in Rudolst. 1834 erschienene, zu betrachten, denen sich in neuester Zeit noch die Nachwcisungstabelle von E. Volgec anschließt; auch die letztgenannte Arbeit ist jedoch von vielfachen Mängeln nicht frei, wie ein flüchtiger Blick schon zeigt, und das Veczeich- niß des Herrn Schulz möchte unbedingt das vollständigste und zuverlässigste, so weit überhaupt dies möglich, sein. Nach unserer Ansicht dürfte allein Leipzig die nöthigen Hülfsmittcl zur Abfassung eines solchen Verzeichnisses dar bieten wie kein andrer Ort, und hier die betreffenden Nach weise am sichersten zu erlangen sein. Herr Schulz gab bereits im Anhang zum 8. Bande von Hcinsius Bücher-Lex. ein solches Verzeichniß, bei dessen Ab fassung demselben seine bibliographischen Arbeiten wesent liche Dienste leisteten, doch ist das im Adreßbuchs befind liche vielfach vermehrt, berichtigt und bis in die neueste Zeit fortgesetzt, hat auch vor andern den Vorzug, daß in demselben bei den meisten Verlagsverändcrungcn angegeben ist, in welchem Jahre dies geschehen. Der Verfasser hat sich, und mit Recht, nur auf Verlag sbuchhandlun- gcn beschränkt, da die Angabe übcrgegangcner Sortiments- buchhandlungen in einem solchen Verzeichnisse durchaus nicht in Betracht kommen kann und deren Aufführung das selbe nur unnöthig vergrößern würde. Daß diese Arbeit, ungeachtet aller Mühe, gleichwohl noch manche Mängel darbietet, kann bei der Schwierigkeit derselben nicht verwun dern; die Vollständigkeit desselben würde in der Folge da durch gewiß bedeutend gewinnen, wenn die Uebernahme fremden Verlages jederzeit durch das Börsenblatt oder auf andere Weise bekannt gemacht würde, was freilich bisher nur in geringem Maße geschah. Einzelne kleinere Druck- und Schreibfehler abgerechnet (bei Palm u. Enke ist z. B. E. Palm irrthümlich statt E- Enke als Besitzer genannt, bei Oehmc u. Müller ist die Auflage des Archivs f. N. u. 500 statt 5000 angegeben) sind uns wesentliche Irrungen nicht aufgestoßen; einige Auslassungen in der 4. Ablheilung dürften von den Leipzi ger Commissionairen bei der Revision selbst verschuldet wor den sein. Der leichtern Uebersicht wegen wäre wohl zu wünschen, daß bei einem folgenden Jahrgange die doppelte Paginirung wegfallen möchte und dem Columnentitel auch noch die Abthcilung vorgesetzt würde. Die Ausstattung des Ganzen ist lobenswerkh und nett; die Lettern, scharf und für die verschiedenen Notizen zweck mäßig gewählt, der Druck, aus Bernh. Tauchnitz's Offi- cin, gut; wir sind überzeugt, daß das Werkchen Allen, die es benutzen, die besten Dienste leisten, und dem Verf. von jedem Unbefangenen die Anerkenntniß nicht versagt wer den wird, welche seine Arbeit in jeder Hinsicht verdient. M i s c e l l e n. Pcsth. Der Advocat Kossuth, welcher vor einigen Jahren, mit Umgehung der Ecnsur, eine Zeitung im Ma- nuscripte herausgab, ist jetzt von der Königlichen Gerichts tafel zu dreijähriger Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Die zweijährige Haft, welche er bereits wahrend der Zeit der Untersuchung bestanden, soll ihm jedoch nicht gut ge-" rechnet werden. Diese Verurthcilung dcS Advocaten Kossuth zu dreijähriger Gefängnißstrafe, heißt es in einem Schrei ben aus Pesth in der Leipz. Allg. Zeitg., ist bei der allgemeinen Theilnahme, welche dessen Persönlichkeit schon genießt, um so auffälliger vernommen worden, da solche nach unseren Landesgesetzen kaum zu erwarten war. Jeder Ungarische Edelmann (K. ist ein solcher) genießt für seine Person bekanntlich Preßfreiheit, d. h. er kann Alles, inso fern es nicht direct gegen die Person des Königs oder die allcrheil. Dreifaltigkeit gerichtet ist, ohne persönliche Ver antwortung drucken lassen. Um so weniger kann man hier ein Verbrechen darin finden, daß Herr K., da er keinen Drucker für seine Darstellung der Landtagsvcrhandlungen fin den konnte, sich entschloß, dieselbe in Abschriften unter gleichge sinnten, der Sache des constitutionellen Fortschrittes zugewcn- detcn Freunden circulircn zu lassen. Welche Sympathie dessen hartes Loos allgemein erregte, dürfte schon aus dem Um stande erhellen, daß die für ihn eröffnete Subscription be reits über 300,000 fl. C. M. beträgt und von allen Classen der Bevölkerung eifrig unterstützt wird. London. Talfourd's Bill für längere Dauer des Verlagsrechts an Geisteswerkcn kam in der diesjährigen Parlamcntssitzung neuerdings am 27. Febr. zur Sprache, an welchem Tage derselbe mehrere Bittschriften zu Gunsten seines Antrages, die von einer großen Anzahl berühmter Englischer Schriftsteller unterzeichnet waren, überreichte. Nach mehreren Reden für und gegen die Annahme, worun ter sich die des Antragsstcllers durch ausführliche Deduction auszeichncte, und in Folge der Unterstützung des Kanzlers der Schatzkammer, wurde mit überwiegender Stimmen mehrheit Talfourd's Antrag auf die zweite Lesung seines Gesetzvorschlages angenommen. -Verantwortlicher Redacteur: G. Wuttig.
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