für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftsjweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins 42. Freitags, den 26. Mai wäre weniger ungereimt, eine solche Bestimmung in Bezug auf anderes Eigenlhum zu machen; denn wenn der, welcher ein Haus erbaut, weiß, daß er dasselbe nur auf eine Reihe Buchhandel. Neue Ansicht vom literarischen Eigenthum. Unter diesem Titel erschien, als im vorigen Jahre die - von Jahren besitzen wird, so kann er die Kosten, und ich französische Regierung eine Commission zur Berathung der' möchte sagen die Festigkeit desselben, nur auf die Zeit, für Verbesserungen, welche in der bestehenden Gesetzgebung in welche ihm der Genuß gesichert ist, berechnen. Kanu man Bezug auf literarisches Eigenthum gemacht werden könnten, ^ das bei einem literarischen Werke? ernannte, eine kleine Schrift von Hectoc Bossange, die auch Die Gerechtigkeit und die Vernunft wollen, daß das li scht noch Interesse haben dürfte, obgleich mit Vollendung ; terarische Eigcnthum nicht mehr eine Lüge, unter der Form der Arbeiten jener Commission die Wirksamkeit für ihren einer Eoncession auf einige Zeit, bleibe; cs muß ein durch nächsten Zweck bereits aufgehört hat. Wir theilen sie des- die Gesetze garantirtes, unantastbares und beständiges Ei halb hier im Ausz uge mit: « ^ genthum sein. Dies ist das Recht. Es ist da nicht von Es hieße den Begriff des literarischen Eigenthums ver- einer Begünstigung die Rede, und.es liegt selbst in der Pflicht kennen, wenn man ihn auf eine besondere Art feststellcn einer aufgeklärten Regierung, wo möglich durch das Gesetz wollte. Es ist ein Eigenthum wie jedes andere, eben so hei- dem literarischen Eigenthum ausnahmsweise einen noch grö- lig, aber, wenn man will, achtbarer, weil es seine Quelle in ßeui Schutz zu sichern, als ,cdem andern. Es ist das ihre den höchsten Fähigkeiten des Menschen hat. Niemand kann Pflicht, weil dieses Eigcnthum die Quelle des friedlichsten, cs hinwegläugnen, ohne zugleich das große Princip zu bcstrei- des glänzendsten, nützlichsten und am wenigsten bestrittenen ten, auf welchem unsere ganze gesellige Einrichtung beruht.! Nationalruhmes ist, und weil durch ganz vollkommenen Der Nationalconvent hat dies gethan. Aber bei ihm ^ Schutz desselben zugleich die vielen materiellen Jndustrie- kann das nicht in Verwunderung setzen. Gab ec doch zu ^ zweige, weiche davon abhangen, belebt werden. gleicher Zeit die Assignaten aus und verkaufte zu seinem Vor theil das Eigenthum der Verdächtigen. Ich bin versucht zu glauben, daß er in seinem Systeme habgieriger Gewaltthä- Nun aber kann der letztere Zweck nicht durch das Aner kennen-eines unbeschrankten Eigenthumsrechts allein erreicht werden. Der beständige Genuß des literarischen Eigenthums tigkeit noch eine Ausnahme zu Gunsten der Wissenschaften, ist nichts Anderes, als völliges Ausschließen Atter von diesem hat machen wollen. Das Kaiserreich, das so Vieles herge- Genüsse, ein Monopol, und das Monopol bewahrt, aber stellt, hat unglücklicher Weise nur die Zeit des Eigenthums- l befruchtet nicht. Das ist auch der Grund der Neigung zu rechtes verlängert. Es hat bestimmt, daß die Kinder des ! seiner Aufhebung, welche sich in dem Maaße mehr und mehr Verfassers statt zehn, zwanzig Jahre des lit. Eigenthums ge- zeigt, in welchem Industrie und Handel steigen. Was be niesten sollen, und man ist übereingekommcn, dies etwas sehr lebt und schafft, rst überall die Freiheit, aber die Freiheit un- Gutes zu nennen — ich nenne cs ein großes Nebel. Es > ter gegenseitigen Rücksichten. Es ist wenig geschehen, wenn 4r Jahrgang. - '