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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1837
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- 1837-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1837
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- Deutsch
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1163 5Z 1164 mehr ehren als bereichern. Wenn jährlich auch nur E i n solches Werk ungedruckt bliebe, damit die Herren A. und B- ihre Bücher wohlfeiler kaufen können, so ist der Schade unersetzlich, denn wer kann berechnen, welche wohlrhätige Folgen die Verbreitung eines einzigen nützlichen Werks, oft nur eines einzigen Gedankens in solch einem Werke hervorzubringcn vermag. Gedanken sind Lichtstrahlen und verbreiten sich mit der Schnelligkeit des Lichts. Wird der Nachdruck allgemein erlaubt, so muß der Bücherverlag gänzlich aufhören, und dann entstehen Klagen, wie die jenes spanischen Gelehrten, von dem schon 1773 die göttingischen Anzeigen berichteten, daß er 54 Hand schriften in seinem Pulte liegen habe, die, aus Mangel eines Verlegers, ungedruckt bleiben mußten. Derselbe Fall würde und müßte in Deutschland mit dem Untergange des Ver lagsrechts eintreten. Vollends verbesserte Auflagen! würden nie mehr erscheinen, denn welcher Verleger würde sie zu drucken wagen, wenn der Nachdruck schon Tausende von Exemplaren verbreitet hätte? Manche Gattung des Handels und Gewerbes kann in manchen deutschen Landern blühn und bestehn, während sie in andern in Verfall geräth; nicht so der Buchhandel, der in ganz Deutschland in einem solchen Zusammenhänge steht, daß, einmal untergraben, kein einzelner deutscher Staat ver-! mag ihn aufrecht zu erhalten. Mit ihm verdorren eine > Menge anderer Nahrungszweige. Man erinnere sich, wie viele tausend Hände, vom Papiermachcr bis zum Buchbin der, durch ihn beschäftigt werden; was er an Frachten lie fert; wie ansehnlich er die Posteinkünfte vermehrt; wie er, meistens durch Tausch, die fremde Waare ins Land bringt, das baare Geld des Käufers aber im Lande zurückbehält. Folglich ist schon in dieser Hinsicht der Schutz des Buchhan dels eine allgemeine deutsche Angelegenheit, die, für immer zu berichtigen, gewiß nicht außer den Grenzen des erhabenen Wirkungskreises des segenbringenden Congresses liegt. Aus Allem scheint unwiderleglich die Alternative her vor zu gehn: ist der Nachdruck unrechtmäßig, so werde er allgemein verboten, ist er aber rechtmäßig, so werde er all gemein erlaubt. Nur dieser Zustand quälender Ungewiß heit, schwankender Begriffe höre endlich auf; damit im letztem Falle der Gelehrte, dem res siiAnsta ckomi nicht erlaubt, blos für den Ruhm zu arbeiten, künftig einen andern Brod- Erwerb sich ausmitteln könne. Die Ehrfurcht verbietet, noch einen Grund zu widerle gen, den die Sophisten manchen Staaten unterschieben, in welchen der Buchhandel nicht blüht, folglich dem Lande keinen Gewinn verschaft. Auf solche Weise wird kein Staat sich bereichern wollen, denn es wäre eben so viel, als den Handel mit contrebanden Waaren zum Schaden des Nach bars erlauben. Einzelne Regierungen haben auch schon längst, nicht allein selbst den Nachdruck nicht geduldet, sondern ihn auch außer ihrem Lande zu hemmen gesucht, so viel sie vermog- ten- Chur-Hannover machte schon 1753 der Reichsstadt Frankfurt Vorstellungen dagegen, erklärte sich auch 1768 sehr ernstlich gegen den Geheimen-Rath zu Bamberg, we gen des berüchtigten Nachdruckers Göbhardt daselbst. Ehur-Sachsen hat mehrere strenge Verordnungen des halb erlassen. Das Königl. Preußische Gesetzbuch verbietet gleichfalls den Nachdruck. Ja, schon Kaiser Carl Vl. hat 1735 sogar den Ausländer dagegen geschützt, als man zu Nürnberg ein, von der Acadcmic der Wissenschaften zu Petersburg heraus gegebenes Werk nachdruckte und der russische Gesandte sich deshalb beschwerte. Selbst in diesem letzten Kriege haben die hohen Allurtcn wissenschaftliche Anstalten, sogar in Feindes Land, groß- müthig beschirmt; darum darf nicht befürchtet werden, daß sie, nach einem so glorreichen Frieden, der jedem recht mäßigen Eigenthümer das Seinige erstattet, nur die lite rarischen Freibeuter noch begünstigen würden. An vielen Orten wurden die Erziehungs-Institute in Schutz genom men, gewiß nicht, damit, wenn jene Zöglinge einst zu Gelehrten gebildet worden, sie die Früchte dieser Erziehung mit den Nachdruckern mancher Staaten theilen sollten. Die Abschaffung des Negerhandels ist zu einem Frie dens-Artikel erhoben worden. Menschen stehlen und ver kaufen mag auffallender seyn, doch im Grunde ist es nicht schändlicher als Menschen ihr Brod stehlen und es verkaufen. Sollten daher nicht auch die Grundsätze der Moral so wohl als des Rechts jeden Staat verpflichten, den Nachdruck zu verbieten? ist nicht blos unrechtliche Gewinnsucht dessen Quelle? oft auch Neid, Bosheit, Rachsucht, Schaden freude ? welcher Staat wird nicht gern so häßlichen Lastern Vorbeugen? — Theologisch und juristisch betrachtet, nennt Pütter den Nachdruck D iebstahl, und kein Nachdrucker hat gewagt, ihn deshalb üffurlarum zu belangen. Wenn nicht ohnehin gesunde Vernunft und rechtliches Gefühl so laut gegen den Nachdruck sprächen, so wäre es leicht, die angeführten Gründe noch durch Autoritäten der berühmtesten Rechtslchrer, Philosophen und Theologen zu unterstützen. Kant, Fichte, Schlettwein, Feder, Lin- guct u. s. w. haben ihn nicht günstiger beurtheilt. Der berühmte Sonnenfels in Wien hat, an der Spitze der Studien- und Eensur-Hof-Commission, einen Vortrag über den Nachdruck eingereicht, der dessen Unrechtlichkeit und Schädlichkeit unwidersprechlich beweist. Schon im XVIIteu Jahrhunderte haben die Juristen - Facultäten zu Leipzig und Wittenberg, die noch jetzt verehrten Rechtsleh rer Böhmer, Gundling, Werner, und später viele Neue, den Nachdruck aus Ncchtsgründen verdammt. Un ter den Philosophen werde vorzüglich Kant erwähnt, der nach Grundsätzen des Naturrechts den Nachdruck für un erlaubt erklärt. Daß er dennoch Vertheidiger findet, lei tet Kant von dem Jrcthum her, da ein persönliches Recht mit einem Sachenrecht verwechselt wird. Unter den vielen Theologen, die ihn für sündlich hielten, hat Doctor Luther sich folgendergestalt darüber ausgedrückt: „Was soll das seyn, meine liebe Druckerherrn, daß „Einer dem Andern so öffentlich raubt und stiehlt das „Seinige? Seyd Ihr nun auch Straßenränder und „Diebe worden? oder meint Ihr, daß Gott Euch seg- „nen und ernähren wird durch solche böse Tücke und „Stücke?"
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