Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1837
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18370829
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183708291
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18370829
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1837
- Monat1837-08
- Tag1837-08-29
- Monat1837-08
- Jahr1837
-
1593
-
1595
-
1597
-
1599
-
1601
-
1603
-
1605
-
1607
-
1609
-
1611
-
1613
-
1615
-
1617
-
1619
-
1621
-
1623
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1595 6» 1596 scheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen stark sind, in keinem Deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehördcn ge druckt werden." Nun kommt noch ein Sah, der sich aber auf Schriften über 20 Bogen erstreckt und also nicht hier her gehört. Der 2. Art. lautet: „Die zur Aufcechthal- tung dieses Beschlusses nöthigen Mittel und Vorkehrungen bleibender nähern Bestimmung der Regierun gen anheim gestellt; sie müssen aber von der Act sein, daß dadurch dem Sinn und Zweck der Hauptbestimmung des Art. 1 vollkommen Genüge geleistet werde." Und nun heißt es endlich im 3. Art.: „Da der gegenwärtige Beschluß unter den obwaltenden Umständen von den Bundesregie rungen durch anerkannte Nothwendigkeit vorbeugender Maßregeln gegen die Mißbräuche der Presse veranlaßt wor den ist, so können die aus gerichtliche Verfolgung und Be strafung der im Wege des Drucks bereits verwirklichten Ver gehen abzweckcnden Gesetze, insoweit sie auf die im Art. 1 bezcichnete Classe von Schriften anwendbar sein sollen, so lange dieser Beschluß in Kraft bleibt, in keinem Bun desstaat als zureichend betrachtet werden." Hierbei erin nere ich, daß des Wortes: „Censur" in diesen Artikeln mit keiner Splbe gedacht ist; ich glaube aber, die ganze Beschränkung würde gewiß ohne Weiteres mit diesem Worte bezeichnet worden sein, wenn man die Censur hätte als nothwendig angesehen wissen wollen. Ich erinnere ferner auch, daß im 2. Act. davon die Rede ist, daß die Aus führung der Mittel den einzelnen Regierungen anheim gegeben sein solle. Nun könnte man freilich einwendcn, cs sei auch darin verordnet, daß ohne Vorwis sen und Genehmhallung der Landesbehöcden Nichts ge druckt werden dürfe. Ich glaube aber, da die Art und Weise, wie die Beschlüsse ausgeführt werden sollen, den Regierungen dM einzelnen Staaten überlassen worden ist, cs kann das nicht gedeutet werden, daß die Censur einge führt werden müsse. Denn wenn der Redacteur einer Zeitschrift der Regierung sich nennt, ihr also bekannt wird, wenn er sodann über die Tendenz des Blattes, welches ec herausgeben will, der Regierung das Nähere angezeigt hat, so hat sie das nöthige Vorwissen, und dadurch, daß sie zur Herausgabe des Blattes von dieser Ten denz ihre Zustimmung gab, hat sie die Genehmigung ertheilt, wie sie hier in Frage ist. Nun heißt es zwar im 3. Art. noch: daß eine bloße Bestrafung der Vergehungen wider diese Vorschriften nicht ausreiche, man vielmehr auch vorbeugende Maßregeln im Sinne gehabt habe. Allein dies muß doch nicht gerade die Censur sein, man hat auch andere vorbeugende Maßregeln, z. B. obrigkeitliche Be schlagnahme der anscheinlich oder wirklich gesetzwidrigen Schrift. Ich glaube daher, daß hieraus noch keineswegs der Schluß gezogen werden könne, daß die Preßfreiheit in den einzelnen Staaten nicht Statt finden dürfe, so lange, als noch nicht andere Bestimmungen getroffen seien. Ich erwähne dabei, daß man in einzelnen Staaten die Preß freiheit, wenigstens in Bezug auf innere AnMegenheiten, wirklich eingeführt hat, wie z. B. in Oldenburg und in Altenburg, ich glaube auch noch in einem andern kleinern Staate, daß diese also gewiß gegen jene Bundesbeschlüsse gesündigt haben würden, wenn daraus gefolgert werden müßte, daß die Preßfreiheit in den einzelnen Staaten nicht Statt finden dürfe; denn zwischen innern und äußern An gelegenheiten ist ein Unterschied darin nicht gemacht. — Das zweite Hinderniß der Preßfreiheit ist aber, oder soll sein: die Befürchtung möglichen Mißbrauchs. Darauf möchte aber in der That nicht so viel Gewicht zu legen sein, denn es ist eine alte Regel: Mißbrauch hebt den Gebrauch nicht auf, und das würde auch hier Anwendung finden. Denn sollte blos wegen des Mißbrauchs Etwas nicht ein- geführt oder abgeschafft werden, so könnte man das auf alle Einrichtungen anwenden. Man könnte sagen — wiewohl hierzu bei uns keine Veranlassung ist — wir wollen keine Minister, denn sie könnten ihre Gewalt mißbrauchen; man könnte sagen: die Constitution ist überflüssig, die Kammern könnten einmal Mißbrauch mit ihren Rechten treiben; ja man könnte sogar die Religion für überflüssig halten, da bekanntlich kein Institut mehr zu Mißbräuchen benutzt worden ist, als gerade die Religion selbst, und es müßte ein großes Sündenregister werden, wenn alle die Mißbräuche aufgezähll werden sollten, die in majoreui. Der Zlorlam je begangen worden sind. Also Mißbräuche, welche die Preßfreiheit herbeiführen soll, können die Gründe zur Vorenthaltung des Gesetzes nicht sein. Ich will nicht in Abrede stellen, daß, wenn ein Gesetz mit Preß freiheit gegeben würde, nicht vielleicht im Anfänge das selbe überschritten werden würde, wiewohl ich glaube, daß man auch dem Vorbeugen könnte. Wäre es aber, so würde auch das nur das erste Einüben in der Preßfreiheit sein, und ich bin überzeugt, es würde sich das Ueberschrciten bald ändern. Mir ist in dieser Beziehung eine Stelle aus einer der ncucstt» Schriften des scharfsinnigen Weitzel, der bekanntlich in diesem'Jahre verstorben ist, zur Hand, die kräftig und hierher ganz passend ist. Er sagt: „Man wundert sich, daß die Völker, die eben aus dem Kerker der Sklaverei entflohen und die Last der Ketten von sich abgeworfen, nicht die würdige Haltung und den sichern Gang des freien Mannes haben. Darf man sich wundern daß der Unglückliche geblendet in dem Lichte steht und nrr mit Schmerz den Strahl der Sonne fühlt, wenn Jahn lang er in der Nacht unterirdischer Ge fangenschaft geschmachtet? daß er gebeugt, den eigenen Körper nicht zu kagen weiß, wenn Ketten ihn zusammen hielten? Die Keiheit hat ihre Gefahren, und besonders die Freiheit du: Presse, dieses wunderbare Mittel, aus stiller Einsiiirkeit und besonnener Zurückgezogenheit zu allen Zeiten und zu allen Völkern zu sprechen; aber diese Ge fahren werdn sich durch die Uebung verlieren , oder wenig stens sehr vrmindern, wenn die Menschen die Fertigkeit erworben hjben, die Freiheit zu gebrauchen. Der Ge brauch aberlur giebt diese Fertigkeit." — Auch ich glaube, ^— man mg dagegen sagen, was man will — nur eben ^ dadurch kam ein würdiger Gebrauch der Preßfreiheit er- ! langt werdet, daß sie zugestanden wird. Zudem contcolirt sich die Presse größtentheils selbst. Endlich aber — sind denn die roßen Befürchtungen, die man hat, so begrün det? Glubt man vielleicht, daß, wenn die Preßfreiheit Statt fäde, nun auch Aufruhr und Tumult, daß eine
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht