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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1837
- Strukturtyp
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- 1837-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1837
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- Deutsch
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2139 90 2140 Was könnte und sollte ein neuer Congreß Europa gewähren? Altcnburg, Lit. Compt. 32. Theilweis wurden verboten: Damen-Conversations-Lericon. 7r Band. Adorf, Verlagsb. 36. Seiten 94—96 und 273. Fortmann, Gallerie der merkw. Begebenheiten aus der Weltgeschichte. Leipzig, Kollmann. 36. 2c. Liestrg. S. ioo—105. 3e. Lieferg. S. 226—231. Rellstab, Blumen- und Aehrenlese. 2 Bände. Leipzig, Brockhaus. 36. 2r. Bd. S. 161—63 und 77. Scävola, Learosa, die Männerfeindin. 3 Bde. Leipzig, Brockhaus. 35. Wilderer, Blumen-, Frucht- und Dornenstücke. 1s Heft. Leipzig, Franke. S. 2», 21, 73, 74, 138, 45 und 47. Bnron, Dichtungen von Pfizer. 2. Samml. Stuttgart, Liesching. S. 268—344. Harry, das Kaiserbuch. Weimar,'Voigt. 1337. S. 126, 27, 30. Gefühltes Bedürfnis;. Bei Versendung von Musikalien und Kunstgegenstän- dcn (als Lithographien, Kupferstichen rc.) ü Condition, kommen die Verleger oft in Verlegenheit, und es wird von vielen Seiten der Wunsch ausgesprochen, daß Herr Im. Müller bei Anfertigung seines neuen Buchhändler-Ver zeichnisses einen Nachweis führen möchte von allen denjenigenBuchhandlungen, welche genannte Artikel xro dlovitats annehmen und Ge schäfte darin machen. Den Verlegern, sowie den Sortimentsbuchhändlern, würden dadurch unnütze Kosten, viel Mühe und Verdruß erspart, die unverlangte Zusendungen immer zur Folge haben. Eben so wünschenswerth würde es sein, wenn in dem genannten Verzeichniß eine besondere Seite den Musika- lien- und Kunsthändlern gewidmet würde, mit Be merkungen durch Zeichen vor ihren Firmen, ob sie in Leipzig auslicfern lassen oder Novitäten annehmen. Schutz des literarischen Eigenthums im Auslande. In Bezug auf den von Paris aus gemachten Vorschlag zu einer Vereinigung der Europäischen Regierungen zu einem allgemeinen gegenseitigen Verbote des Nachdrucks (s. B.-Bl. 1836 S. 1620, 1837 S. 203 ic.) enthält die neue Ham burger Zeitung v. 27. Sept. folgenden Artikel: Paris, v. 22. Sept. Bekanntlich ist das litera rische Eigenthum keines Landes durch Nachdruck so ge fährdet, wie das Französische, das, bei der Verbreitung die ser Sprache und der Bekanntschaft mit deren Literatur, einem allgemeinen Europäischen Raube, namentlich aber in Bel gien und Deutschland, ausgesetzt ist. Die wiederholten Beschwerdeführungen der Französischen Buchhändler und Schriftsteller beim Ministerium haben dasselbe in neuester Zeit veranlaßt, den betreffenden Regierungen Vorstellungen in dieser Hinsicht zu machen, wodurch, wenn sie ein günsti ges Resultat herbeiführen sollten, eine allgemeine Euro päische Sicherstellung des literarischen und, wie zu hoffen steht, auch künstlerischen Eigenthums (für beiderlei Dieb stahl haben die Franzosen das diplomatische Wort oontre- taeou) erwirkt und ein, den heutigen Gesellschaftszuständen des verbrüderten Welttheils angemessenes Rechtsverbältniß hcrgestellt werden dürfte. Zu dieser großartigen Aussicht bilden freilich die gegenwärtig noch in den Deutschen Bundes staaten obwaltenden schutzlosen Pceßvechältnisse') den grell sten Widerspruch. In Deutschland selbst ist für Deutschen Fleiß und Deutsches Talent noch kein gesetzlicher Schutz; das literarische Eigenthum muß, um vor räuberischen An fällen sich zu verwahren, wie die reisenden Kaufleute im Mittelalter, zu besonderen gewappnet drohenden Privilegien- Geleiten seine Zuflucht nehmen. An Gefühl des Unrechts und der Nothwendigkeit, demselben zu steuern, fehlt es in Deutschland nicht; die einzelnen Regierungen sind willig, der Bundestag beschäftigt sich, wie man behauptet, seit längerer Zeit mit einem gemeinsamen Deutschen Preßcoder, der vor allen Dingen das, in Rücksicht auf den literari schen Verkehr bisher so gemißhandelte Grundprincip gesell schaftlicher Verhältnisse, das Eigenthum sichern wird. Lei der scheinen aber bisher die Restrictionsbemühungen, die man gegen die Presse für nöthig gefunden hat, die Maaßre- geln zu Gunsten derselben in den Hintergrund gestellt zu haben. — Was die Reklamationen von Frankreichs Seite betrifft, so theilt ein hiesiges Blatt, Io ckoui-nal cle 1'In struction xndlüjus, einen aus kundiger Feder geflossenen Aufsatz über die gegenwärtigen Französischen Preßverhält- nisse zum Auslande, und namentlich zu Deutschland, mit, de ren Resume wir in Folgendem wiedergeben. In Auftrag des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten ist an alle Französischen Gesandtschaften in Deutschland die Aufforde rung ergangen, den Regierungen in dieser Hinsicht Eröff nungen zu machen. Alle Negierungen haben dieselben mit Beifall ausgenommen, alle waren mit Frankreich ein verstanden, das literarische Eigenthum, als einender wich tigsten Besitzthümer des gebildeten Europa, in seine Rechte einzusetzen. Die unmittelbare Anwendung der vorgcschla- genen Maaßcegeln anlangend, bezeigten jedoch dieselben Staaten, mit Ausnahme eines einzigen, nichts weiter als ihren guten Willen. Der einzige Staat, der sich zum Han deln bereitwillig finden ließ, war das Großherzogthum Hes sen; dieses erklärte, auf die vorgeschlagcnen Bedingungen der Gegenseitigkeit mit Frankreich in Unterhandlung treten ^zu wollen. Bereits ist dort der Nachdruck Französischer Werke durch ein Gesetz verboten; dagegen scheint aber die Contrebande mit nachgedruckten Französischen Büchern dort eingeführt zu sein. Gegen ein definitives Arrangement mit Frankreich wenden die anderen Staaten, und zwar begrün deterweise, ein, daß sich der Bundestag mit einem allgemein- gültigen Deutschen Preßgesetze zur Sicherstellung des literari schen und künstlerischen Eigenthums gegenwärtig beschäftige. Preußen ist Urheber dieses Vorschlages, der bereits interes- , sante Verhandlungen veranlaßt haben und alle Einzelheiten j und streitige Fälle begreifen soll, die sich an diese bedeutende Frage knüpfen. Einige Puncte, über deren Lösung die Bundestags-Gesandten uneinig, sind noch zu lösen übrig. 3 Hier läßt der Verfasser des Aussatzes einige Unbekanntschaft mit dem neueren Zustande der Preßpolizei in Deutschland blicken.
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