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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1837
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- 1837-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1837
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- Deutsch
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2267 94 2268 gemeinen Grundsätze von den Bundesregierungen durch spe- ciclle Gesetze oder Verordnungen in Ausführung gebracht werden sollen, Nachricht gegeben, und dabei zugleich an gezeigt werden, welche Förmlichkeit in den einzelnen Staa ten erforderlich sei, um den Charakter einer Originalaus gabe und den Zeitpunkt des Erscheinens nachzuweisen. Da übrigens eine große Mehrheit der Bundesregierungen sich dafür erklärt hat, daß den Schriftstellern und Verlegern eine noch ausgedehntere Schutzfrist im gesummten Umfange des Bundesgebiets gesichert werden möge, als diejenige ist, welche in dem Art. 2. des gegenwärtigen Bundesbeschlusses als Minimum ausgesprochen wird, so soll mit Eintritt des Jahres 1842, wenn sich das Bedürfnis? hiezu nicht früher zeigen sollte, am Bundestage sowohl die Frage wegen einer verlängerten Dauer des den Rechten der Schriftsteller und Verleger von der Gesammtheit der Bundesglieder zu bewilli genden Schutzes neuerdings gemeinsam beralhen, als auch überhaupt der Einfluß in Erwägung gezogen werden, wel chen , nach den inmittelst gesammelten Erfahrungen, die gegenwärtigen Bestimmungen auf Kunst und Literatur, auf die Interessen des Publikums und auf den Flor des Kunst- und Buchhandels bewährt haben. 1l. Beschluß. Ueber die Frage, in wie fern das Recht der Verfasser musikalischer Compositionen und dramatischer Werke gegen unbefugte Aufführung und Darstellung von Seiten der Gesammtheit der Bundesglieder zu schützen sei, wird von der betreffenden Commission gutachtlicher Vortrag erwartet. Entweichung des Nachdruckers Kraft aus Stuttgart. Als Ergänzung der in Nr. 91 d. B. mitgetheilten Cor- respondcnz-Nachricht von der Entweichung des Nachdru ckers Kraft lasten wir hier einen zweiten Brief abdrucken. Stuttgart, den 4. Novbr. 1837. Das seit einigen Tagen hier umlaufende Gerücht, als habe sich der Inhaber der Hausman n'schen Antiquariats- Handlung, E. Kraft, ein getaufter Jude, und bekannt als einer der entschiedensten Nachdrucker und Nachdrucks verkäufer der neuern Zeit, auf flüchtigen Fuß gesetzt, hat sich bestätigt, und er wird bereits mit Steckbriefen verfolgt. Man glaubt, daß er den Weg nach Amerika eingeschlagen, um wahrscheinlich dort, wohin er in der letzten Zeit ganze Ladungen von Nachdrücken sandte, sein bisheriges Gewerbe fortzusetzen. Er hatte die Absicht, seinen früheren Leistun gen noch die Krone aufzusetzen, durch den Nachdruck von Schillec's sämmtlichen Werken. Einige hiesige Capitalisten, die er mit ins Interesse zu ziehen wußte, ließen sich von der glänzenden Aussicht auf großen und sichern Gewinn, welche er ihnen von diesem Geschäfte vorspiegelte, so verblenden, daß sie ihm, ohne Rücksicht aufseinen Charakter und Ruf, oder auf das Entehrende des Unternehmens, die Summe von 30,000 fl. dazu anvertrauten. Nachdem aber der ehrliche Nachdrucke,: kaum, um die Darleiher in Sicherheit zu wiegen, die ersten Bändchen gedruckt hatte, verschwand er eines Tages mit Allem, was in der Schnelligkeit zu Geld gemacht werden konnte, und hintecließ Nichts als Schulden und ein schmerzliches Andenken bei seinen Gön nern, die freilich nichts Besseres verdient hatten. Wie derum ein schlagendes Beispiel von dem unfehlbaren Aus gange alles solchen Treibens, das auf Raub am ehrlichen Geschäft berechnet und von der öffentlichen Stimme ge brandmarkt ist! Noch ist kein Nachdruckcr reich gestorben, und die Erfahrungen, welche sich nach und nach hierüber sammeln, dürften am Ende wohl dazu dienen, auch mü ßige Speculanten von dem Nachdrucke abzuschrecken, wie die Buchhändler sich längst auf das Entschiedenste davon zurückgezogen haben. Sehr begierig ist man, zu erfahren, wie die Behörden gegen diese, durch das Entweichen des Unternehmers in allen Verzweigungen zur amtlichen Kenntniß gelangte, Diebsanstalt verfahren werden, namentlich bei dem Nach drucke der Schiller'schen Werke, der als eine um so grellere Verletzung erscheint, als der unsterbliche Dichter in Wür- temberg geboren und erzogen ist, und für den Glanz, den sein unvergänglicher Ruhm auf das Vaterland zurückstrahlt, doch wohl in demselben zum Schutz für die Werke seines Genies — das einzige Ecbtheil, das er seinen Kindern hin terlassen *) — berechtigt sein dürfte. Wie schön müßte sich das Ehrendenkmal ausnehmen, welches Deutschland jetzt eben seinem Sänger in Stuttgart errichten läßt, wenn hart daneben die Bude des Nachdruckers aufgeschlagen und unter den Augen der rechtmäßigen Verlagshandlung sein Nachlaß im schmutzigen Gewände des Winkcldruckers öffent lich feil geboten werden dürfte! Aber auch die übrige Sammlung von literarischen Dieb stählen ist sehr geeignet, Aufmerksamkeit zu erregen, in sofern sie die Mängel, ja das offenbar Verletzende der hie sigen Gesetzgebung in einem recht schlagenden Beispiel vor Aller Augen stellt. Es fanden sich nämlich bei diesem so genannten Antiquare außer den Schiller'schen Werken noch folgende Nachdrücke: Bauer, Anleitung zur schciftl. Geschäftsführung. Borst, über die Beweislast. ' Burger, Landwirthschaft. 2 Bände. Chamisso's Gedichte. Claudius Werke. 8 Thle. in 4 Bänden. Eichhorn, Privatrecht. -— Staats- und Rechtsgeschichte. 4 Bde. Feuerbach, peinliches Recht Froben, Erörterungen zu Thibauts Pandekten. 2 Bde. (Vordruck.) Hamann's Schriften. 8 Thle. in 4 Bänden. Harms, Pastocaltheologie. 3 Thle. Hebel's Schatzkästlein. Henke, Lehrbuch der gerichtlichen Medicin. H Es ist bekannt, daß Schiller zu früh starb, um die Früchte seiner Wirksamkeit selbst zu genießen. Weniger scheint man im Publicum zu wissen, daß das Verlagsrecht für seine sämmtlichen Werke noch jetzt Eigcnthum seiner hinterlasseneu Kinder ist, und diesen Honorare getragen hat, wie sie nur ir gend ein Schriftsteller des In - oder Auslandes je empfangen. Dem Vernehmen nach bezahlte die Verlagshandlung für Ueber- lassung desselben auf eine bestimmte, nicht sehr lange Periode gegen 130,000 fl.
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