Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1837
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- 1837-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1837
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2269 94 2270 Hildebrandt, Handbuch der Anatomie. 4 Bde. Jacob's Rosaliens Nachlaß. 2 Bande. Jean Paul's Levana. 3 Thle. Kerner, Geschichte Besessener, u. Eschenmayer, über Be- sefsenscin. Lüpkc, Vetcrinär-Recepttaschenbuch. Mackeldey, Lehrbuch des Römischen Rechts. 2 Bde. Meier Hirsch, Sammlung algebraischer Aufgaben. Mühlenbruch, Lehre von der Cession der Forderungsrechte. Müslin, Aussichten des Christen in die Ewigkeit. Novalis Schriften. 2 Theile. Röhr, christolvgische Predigten. Sachs, Auflösungen der Aufgaben von Meier Hirsch. Savigny, Recht des Besitzes. — über den Römischen Eolonat. Schiller's Gedichte. 2 Theile. Schlegel's Lucinde. Schleicrmacher, über die Religion. Monologen. Schubert, Ansichten von der Nachtseited. Naturwissenschaft. Symbolik des Traumes. Spindler's Werke. Spitta, Psalter und Harfe. Thibaut, System des Pandekten-Rechts. 2 Bände. Thaer's Landwirthschaft. 4 Bande, 1833, vollständig ge druckt, an einen Juristen verpfändet und nun in einem zweiten Abdruck angefangen. Dieilem-mu, ?1t)'8ioIoAie clor Veril-tiiiiiib. (V o rilruo le.) Tittmann, über Geständniß und Widerruf in Strafsachen. Uhland's Gedichte. 6e Auflage. Unterholzner, Verjährungslehre. 2 Bände. Weber, Paraphrase des Martin'schen Civil-Proccß-Lehr- buchs. (Vordruck.) WeiA-tucl, IIr. L. I,., IlrürteriiiiAeit cler ^vicltiiAsteit I,e1irert lies Oriutui-ilreolit». In 2u8ä>2eu xn keuer- ktaolt'8 I-elirltuolt lies ^>eiul. Keolit8. (Vorilr uolr.) Witschel's Morgen- und Abendopfer. In der That eine hübsche Sammlung! Für jeden Lieb haber Etwas! Aber was werden die rechtmäßigen Verleger dazu sagen, die ihre Honorare oft thcuer genug bezahlt, allen Risiko getragen, und durch redliches Bemühen jenen Werken die Verbreitung, den Ruf verschafft haben, welche der Nachdruck dann gefahrlos für sich ausbeutete? Es ist hier nicht der Ort, die Gründe zusammenzustellen, welche " tembergischen Ständeversammlung zu crwi'edern hatten, wenn ein Bairischer, Preußischer, Sächsischer ic. Verleger ihnen die einfachen Fragen vorlegte: „Warum darf der Würtemberger mit meinem Eigenthum schalten, wie ich mit dem scinigen bei hoher Strafe nicht darf? Warum be schützt ihn sein Gesetz in demselben Falle, in welchem mich das meinige als einen Dieb behandelt? Sind wir nicht Beide Deutsche? Haben wir nicht einen Verein zusammen gebildet zur gemeinsamen Förderung unserer Industrie, zum Schutz derselben nach Außen? Haben unsere Negierungen etwa nicht einerlei Maß für Recht und Unrecht?" Diese Fragen sind nicht Ausgeburten leerer Spekula tion, sondern sie müssen gestellt werden und sind gestellt worden; es ist nur eine Stimme des Erstaunens und Be dauerns in Dcutschlano, daß die erleuchtete, gerechte Wür- tembergische Regierung nicht diesen Makel längst von ih rem Lande abgethan hat. Gilt es denn etwa Unterdrü ckung eines blühenden, gewinnreichen Gewerbzweiges? Wo sind die Früchte, welche der Nachdruck getragen hat? In Stuttgart befinden sich gegen dreißig rechtmäßige Verleger, darunter mehrere der angesehensten Deutschlands. Manche derselben haben sich durch Talent und Industrie in wenigen Jahren zu Ansehen und Rcichthum emporgeschwungen, und wenn der Fremde nach der Industrie des Landes fragt, so steht der schöne, nach so vielen Seiten hin wohlthätig wirkende Zweig des Buchhandels voran. Das ist die Saat, über welcher der Scbutz des Gesetzes walten sollte, nicht über der Wucherpflanze, welche den fruchtbringenden Saft wohl Andern entziehen, aber niemals selbst etwas Erfreu liches reifen kann! Todesfälle. Darmstadt, den 16. November. Am 13. d. M. starb nach einem kurzen Krankenlager an den Folgen eines Schlagflusses, sanft und schmerzlos, in seinem vier und fünf zigsten Lebensjahre, der hiesige Buchhändler Carl Wil helm Leske, einer der lhätigsten und verdienstvollsten Deutschen Buchhändler; der unternehmendste in Hessen. Heute in der Frühe wurde sein Leichnam zur Erde bestattet. Das zahlreiche Personal seiner Druckerei, sein sonstiges Gcschäftspersonal, die hiesigen Buchhändler und Buchdru cker nebst ihrem Geschäftspersonal, und viele seiner Freunde unter den hiesigen Schriftstellern, Künstlern u. s. w. folg- das Nachdruckergewerbe verdammen! Was es in national->1 ten seinem Sarge, der unter feierlichen Klängen in die ökonomischer Beziehung werth ist, ergiebt sich aus dem oben Gruft hinabgelassen wurde. Herr Hofprediger Zimmer- angeführten , durch Kraft so anschaulich bethätigten Er-^ mann, dcrHerausgeberderimVeclagdes nun Verschiedenen fahrungs-Satze, sowie aus der Gesetzgebung aller gebildc-^ erscheinenden Allgemeinen Schulzeitung und Bruder des Vei ten Nationen. Aber wie besteht denn dieses Gewerbe ge-II storbenen Hofpredigers Ernst Aimmermann, welcher gen die Föderativ-Zwecke des Deutschen Bundes, und wie^ im Verein mit dem Verblichenen die Allgemeine Kirchenzei- inmitten des Deutschen Zollvereines, zum Schaden von al-!I tung begründete, hielt eine kurze und ergreifende Trauer- len Angehörigen desselben, die nicht unter dem Schutz des rede. Ein Ehoralgesang der hiesigen Liedertafel, begleitet Würtembergischcn Nachdruck-Gesetzes stehen? Wir finden von Instrumenten, beschloß die würdige Traucrfeier. All in obiger Liste Nachdrücke aus dem Verlage Bairischer,! gemein ist die Theilnahme für die Familie des Verstorbe- Preußischer, Badischer, Hessischer rc. Buchhändler, die neu, die nur einen noch minderjährigen, erst 17 Jahr alten sonach offenbar durch einen Würtembergischcn Unterthan Sohn als dereinstigen Vorsteher des ausgebreitetcn Ge- in ihrem Eigenthum beschädigt sind. Wir möchten wohl schäfls unter sich zählt. Noch dem kräftigsten Mannesal- hören, was die Vertheidiger des Nachdruckes in der Wür-^ ter angehörend, wohnte der Verstorbene noch in vollem
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