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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1838
- Sprache
- Deutsch
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2301 96 2302 ticulierkunden-Conti darin anlegcn sollte. Freilich wird l! ein Creditor und umgekehrt für jeden Creditor ein Debitor durch das Ausschließen aller Persvnal-Contis das Haupt- ^ vorhanden sein muß. Diese Regel hat der Herr H. in buch nur ein schmächtiges Ansehen erhalten, aber von der ^ den allgemeinen Grundsätzen, S. 37, selbst gegeben; wie Stärke hängt sein Werth nicht ab. I? gehl es zu, daß er dieselbe hier nicht befolgt? Be! der Prüfung der einzelnen Conti des Hauptbuches beginnen wir mit den, von Herrn H. sehr angemessen so benannten, Sachcn-Contis in derselben Reihenfolge, in welcher der Vers, sie ausgenommen hat. 1) Capital-Conto. In jeder Handlung muß ein Conto vorhanden sein, welches die Ergebnisse des Abschlusses aller andern Contis in sich aufnimmt; und es ist ganz gleichgültig, ob man dasselbe Capital-Conto oder Bilanz- Conto nennt; eine recht passende Benennung würde nach des Rec. Ansicht „Central-Conto" sein. Herr H. hat auch alle aus das Privalvermögen des Besitzers bezüg liche Verhältnisse diesem Conto svwol zur Last, als auch gut geschrieben; wie z. B. das Einbringen der Frau, den Werth des Grundstückes und des Hausmobiliars, ge machte Darlchne an Andere, eine auf das Grundstück eingetragene Hypothek, ein dem Besitzer vorgcschossencs Darlehen gegen Wechsel, Verhältnisse, die in der Regel in einem Gcheimbuche berechnet werden, da diese kein Be sitzer leicht zur Kunde des Handlungspersonals kommen lassen wird, weshalb in das Capital-Eonto der Handlung überall nur das in derselben thätige Betricbs-Capital, die Activa der Handlung, verzeichnet werden. Wenn übrigens Herr H. in einer Note unter dem Capital-Conto sagt, daß in einer Socictäts-Handlung natürlich eben so viele Capi- tal-Conti entstehen, als Associes sind, so möchten wir wohl von demselben das Kunststück lernen, diese Capital-Cvnti der Handlung gegenüber abzuschliefien. Wie, wenn nun der Fall ist, der eine'Associe X hat 10000-/?. baares Geld eingeschossen, der andere 1c nur 1000 -/?., dieser aber besitzt da gegen ein bedeutendes Capital an praktischen Kenntnissen und Thätigkeit, wofür ihm ein verhältnismäßig größerer Anthcil an dem Reingewinne der Handlung zugesichert ist; wie würde Herr H. dieses wol den verschiedenen Contis gegenüber berechnen? Daß jeder Associe ein Conto haben muß, auf welchem er mit denjenigen Geldern belastet wird, die er aus der Handlungscasse erhält, versteht sich von selbst , diese Conti erhalten aber ihren Platz weit zweckmä ßiger in der Particulicr-Strazze. Ackermann hat in sei nem Werke den BegriffvonHandlungs- und Privatvcrmö- gen sehr gründlich auseinander gesetzt, Herr H. hätte das berücksichtigen sollen. 2) Buchhändler-Debitoren u. Creditoren-Conto. Abge sehen von der Weitläufigkeit, mit welcher alle Sachen-Conli des Hauptbuches behandelt sind, die durch eine gedräng tere Abfassung der Journalnotizen recht gut zu vermei den sein würde, so ist das obige mit einer Zahlung von dem Kammcrherrn von Lyser belastet, für welche sich im Hauptbuche selbst, man mag suchen, wo man will, kein Creditor findet. Es ist unerläßliche Regel der doppelten Buchhaltung, daß im Hauptbuchc für jeden Debitor 3) Generalverlags-Eonto u. 4) Verlagskostcn-Conto. Nach Herrn H's Lehre werden dem Letzten alle Novascn- dungen gut, dagegen die Remittenden wieder zur Last ge schrieben. Wir möchten wohl fragen, wozu das anders nützen kann, als um auf diese Conti recht große Sum men zu bringen, die doch auf den Ertrag nicht den ge ringsten Einfluß haben. Gehört dies etwa zu Herrn H's Vereinfachungen? Kürzer, einfacher und deswegen auch cmpfehlungswcrlher ist A's Methode, bei der Berechnung der Verlagsartikel auf die Novasendungen gar keine Rück sicht zu nehmen, sondern alljährlich, bei dem Abschluß derselben, blos den wirklichen Absatz gut zu schreiben. Man erspart sich dadurch viele Schreiberei und erlangt eine größere Sicherheit gegen Jrrthümer, da es bekannte Sache ist, daß je weitläufiger eine Rechnung, um so leichter Jrrthümer und Fehler unterlaufen können, so wie man sich auch, wenn man A's Vorschrift befolgt, die Verlagsrechnungen auf ein Geschäftsjahr anzulegen, ein Conto, das sol. 14 aufgenommene Comp l. -Conto, g'anz erspart, indem ein besonnener Verleger schwerlich bereits vcrcechnete Reste aus einem Rechnungsjahre in das an dere verschieben wird. (Fortsetzung folgt.) Misc e l l e. Der Central- Schulbücher-Verlag in München. München, 17. Ort. Ueberzeugt von dem unermeßlichen Nachrheile, welcher den Buchhändlern Bayerns drohen muß, wenn der Central-Schnlbücher- Vcrlag das Recht erhält, ausschliefiende Versorgungsan stalt für alle literarischen Bedürfnisse der Schulen jeden Ranges zu werden, haben jene in den verschiedenen Städ ten Schritte gcthan, um ihre Rechte zu wahren und die Ucbcrgriffe der genannten Anstalt zurückzuwciscn. Von hier sind verschiedene Versuche gemacht worden; andere an derwärts, wie in Würzburg, Regcnsburg, Ansbach, Nürn berg, Augsburg :c. Die Eingabe der Buchhändler letzte rer Stadt soll am energischsten gehalten sein, und die traurige Lage, in welche dieselben versetzt werden müß ten wenn jene Verordnungen ausgeführt werden sollen, ungescheut zur Kenntniß der höchsten Stelle gebracht ha ben. Als Verfasser der Schrift nennt man einen geistrei chen jungen Advocaten in Kaufbeucrn, vr. Barth. Auch sind Vorstellungen von Rectoraten cingelaufen, die das mit Verdrießlichkeiten aller Art verbundene Speditionsge schäft nicht übernehmen wollen. Verantwortlicher Redactcur: C. F. Dörffling.
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