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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1842
- Sprache
- Deutsch
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190 189 8 Daß der Debit derpolitischenTagesblätter (pol. Zeitungen), den der Sorlimcntshandel nie in Anspruch genommen, nur der Post gebührt, wollen wir Sortimcnls- buchhändler unbedingt anerkennen. — Mehr aber, als das alleinige Recht des Debits der politischen Zei tungen wollen wir freiwillig der Post nicht einrau men ; und wenn auch die Post allmälig den Debit auf alle wissenschaftlichen Journale ic-, selbst solche Zeit- schriften, welche in Vierteljahr!. Heften w. erscheinen, aus gedehnt hat, so kann sic darin nur ebenso im Unrechte sein, als wenn sie jedes andere Erzeugniß der perio dischen Presse besorgen wollte. Die Frage ist eine reine Sortiments frage, das heißt die materiellen Interessen des Sortimentsbuchhan dels betreffende, insofern es gilt, der Post das Recht, wissenschaftliche und andere Journale und Zeitschriften zu debitiren, als einen Uebergriff in die Eonccssionen des Sortimentsbuchhandels streitig zu ma chen, — und wieder zu entreißen. — Daß manche Ver leger von wissenschaftlichen Zeitschriften diesem Post-Debit nicht abhold sind, ist begreiflich. — Die Preß - Zcitung hat diese Angelegenheit im Interesse des Publicums be sprochen; jedem Rechte muß eine Verpflichtung ent sprechen, dies wird kein billigdenkender Sortimentshändler in Abrede stellen. — Daß aber jede solide Sortimentshand lung mit schweren Kosten einer solchen Verpflichtung gegen das Publicum zu genügen sucht, hat die Preßzeitung übersehen *). Im Allgemeinen kann man wohl annehmen, daß der Sortimcntshandel die Bedingung seiner Berechti gung nach den Ansichten der Preßzeitung auch in Bezug auf Zeitschriften erfüllt, — er würde sie noch besser erfüllen können, wenn die Post in keinerlei Weise eine Zeit schrift debitiren dürfte. Der Debit vom poli t i sch en Zeitung en, die größten- theils täglich erscheinen, wird gewiß unbedingt von allen Sortimcnlshandlungen der Post als ein alleiniges Recht ein- gcräumt. — Schon die Controlle des Staates, namentlich in Preußen wegen des Stempels, macht sie zum eigentlichen *) Fünfzig Meilen und mehr von Leipzig entfernt, lasse ich für mein hiesiges und Wiesbadener Geschäft wöchentlich ein Post packet von Leipzig kommen, dem alle Z ei ts ch r i ften - Pa ckct e namentlich bcigepackt sind. Die Sendungen der Verleger von Zeitschriften, welche nicht in Leipzig oder an sonstigen Commissionsplätzen des Buchhandels wohnen, gehen in den Fortsetzungen der Zeitschriften grdßtcn- theils zur Post nach Leipzig. — Bei regelmäßiger Expedition wird man in Besorgung der einzelnen wöchentlichen Nummern der Zeitschriften daher wohl mit der Post kaum um wenige Lage differircn. Wenn nun der Sortimentsbuchhändler (da alle soliden Geschäfte solche Postpackete mit bedeutenden Opfern für das Publicum kommen lassen), hier seiner Pflichten gegen das Publicum eingedenk ist, — so wird dasselbe auch im Allgemei nen billiger bedient von Seiten des Buchhändlers, als durch die Post. — Der Buchhändler liefert jede Zeitschrift des deutschen Buchhandels für den Nctto-Subscriptions-Preis, die Post nimmt wenigstens noch ein Bestell- und Trägcrgeld mehr. — Der Sor- timcnlshandel kann aber nur die Opfer des aufgcwcndcten Porto's tragen, wenn er viele Zeitschriften zu debitiren hat; die Post, die der Sortimentshandel bedeutend durch seine Sendungen fre- quentict, tritt daher seinem Interesse um so unbilliger entgegen. Sortimentsbetrieb unzugänglich, da die Post nur Ex. mit den ersten Nummern des Quartals (gestempelt) versehen debitirt, —> und durch die tägliche Expedition der Debit für den Sortimentsbuchhändler unmöglich würde. Durch den Debit der politischen Tagesblätter ist aber die Post allmälig auch dahin gelangt, dieselben Vortheile von den Verlegern der wissenschaftlichen periodischen Zeitschriften lc. zu erlangen, welche ihr von den Verlegern der politischen Blätter eingcräumt werden müssen. Von den politischen Blättern bestimmt in Preußen das Ge neral-Postamt in Berlin nach dem Umfang der Zeitung, ihres durchschnittlichen täglichen Volumens und dem Preise bei der Expedition, einen fixen Preis für die ganze Preuß. Monarchie, und liefert z. B. eine Rheinische Zeitung 10 Stunden vom Verlagsorte entfernt für den gleichen Preis, wie 100 Meilen weiter. — Die Verleger der poli tischen Zeitungen in Preußen müssen der Post vom Abonnc- ments-Netto-Preis noch ca. 25 Rabatt als Provision ein räumen, und mit einem Aufschlag auf den Abonnements- Preis der Expedition von ebenfalls ca. 25 I, liefert die Post im ganzen Preuß. Staate alle Zeitungen für einen im allge meinen Zcitungs-Catalog festgestellten Preis. Auch wissenschaftliche Zeitschriften :c. sind in diesem Aei- tungs-Debit-Catalog aufgeführt. Die Post würde nun solche Zeitschriften, welche wöchentlich, monatlich oder quar taliter erscheinen, nur mit einer bedeutenden Erhöhung für Porto besorgen können. — Allein die Herren Verleger haben diesem Ucbelstande für das Publicum dadurch vorgebeugt, daß sie der Post denselben Rabatt, wie den, die Lasten des ganzen Sortiments - Geschäftes tragenden Collegcn und womöglich noch mehr Provision einräumen; — denn die Post bestellt durch das Postamt des Verlags-Ortes viele Exemplare, — und zahlt in kürzerer Sicht, da ja die ein zelnen Besteller der Zeitschriften sogleich mir Empfang der ersten Nummer rc. jiracnumeraullo, wie bei jeder polit. Zeitung, bezahlen müssen. Bei neuecscheincnden Zeitschriften muß der Sortiments händler der Post und zum Frommen des Verlegers erst den Weg bahnen. Wie kann sich die Post oder ihre unteren Ofsicianten mit Vertheilcn von Probenummern und Pro- spccten von rein wissenschaftlichen oder sonstigen Fachs-Zeit schriften an die rechten Interessenten befassen? dies liegt nur dem Sortimcntshändlec ob. Er sorgt dann auch recht eifrig für des Herrn Verlegers Interesse, vcrtheilt gewissenhaft die Probenummern und bemüht sich um Abnehmer. Es ge lingt ihm, Exemplare unterzubringen! — er liest zwar im Pcospecl: durch alle Buchhandlungen und Postämter für den Preis von so und so viel zu beziehen, — bedenkt aber nicht, daß schon im zweiten Jahrgang die Zeitschrift nicht mehr bei ihm, — sondern bei der Post bestellt wird. — Bielen wir auch alles auf, die mit Mühe gewonnenen Abon nenten oder Besteller einer Zeitschrift, die z. B. wöchentlich erscheint, sestzuhalten, cxpcdircn wir wöchentlich auch noch so prompt, gleich nach Eingang des Postpackets, — nimmt auch die Post noch eine Kleinigkeit für Bestellgeld und Bringer lohn mehr,— es hilft nichts. — Sobald der Besteller weiß, die Zeitschrift ist wöchentlich für denselben Preis durch die Post zu beziehen, — so wird solche im 2- Jahre schon bei
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