Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19151207
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191512071
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19151207
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-07
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
NedcMoneUer Teil. ^ 284, 7. Dezember 1915. den Titel in I^onckon Oa/.ette, den es seitdem unverändert geführt hat. Von damals hat es aber nicht nur den Titel, sondern auch den sehr an die Uranfänge des Zeitungswesens erinnernden Preis bcibehalten; jede Nummer kostet nämlich auch heute noch 1 Schilling. Dehnt sich der Umfang über das gewöhnliche Maß aus, wie es z. B. jetzt sehr oft infolge der zahlreichen Ordensverleihungen der Fall ist, so werden Ergänzungsnnmmcrn oder Beilagen gedruckt, die dann anch noch mit 4 oder 8 Pence besonders berechnet werden. Beiläufig sei hier bemerkt, daß die I^onclou Orurstte nur die offi ziellen Nachrichten von England allein veröffentlicht; Schottland und Irland haben noch ihre eigenen Verordnungsblätter, was um so sonderbarer erscheint, als ja schon seit sehr langer Zeit für die Ver einigten Königreiche nur eine Volksvertretung als gesetzgebende Kör perschaft vorhanden ist. X. In Österreich verboten: Karl Thiel, Bebel als Freidenker. Druck und Verlag von K. Beißwanger, Nürnberg. Paulus Saulus, Ter Kulturkampf der Kirche. Verlag von Rudolf Kraut, Dresden. -DcrKampf gegen dicProstitution im christ- lichen Staate. Druck und Verlag von K. Beißwanger, Nürn berg. Christentum und Sozialismus. Eine religiöse Polemik zwischen Herrn Kaplan Hohoff in -Hüffe und A. Bebel. Ver lag der Buchhandlung Vorwärts Paul Singer G. m. b. H., Berlin 8^V. Wilhelm Börner, Das Verbrechen der Gotteslästerung und die Freiheit der religiösen Kritik. Neuer Frankfurter Verlag G. m. b. H., Frankfurt a. M. (Wiener Zeitung Nr. 279 vom -3. Dezember 1915.) Neues Merkblatt für den Postverkehr mit den Gefangenen im Aus lande. - Im Reichs-Postamt ist ein neues Merkblatt der Bestimmungen über den Postvcrkehr mit den Kriegs- und Zivilgefangenen im Aus lande ausgestellt worden. Das Merkblatt ist in den Schalterräumen der Postanstalten ausgehängt und wird Nachfragenden auf Wunsch anch von der Geheimen Kanzlei des Reichs-Postamts zugesandt. Landkartenverkaus in Österreich. — Im Amtsblatt der k. k. Be zirkshauptmannschaft in Melk erschien unter Zahl 1545 a folgende Verlautbarung: Landkartenverkauf durch Gemischtwaren- oder Pa pierhändler, Buchbinder rc. Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß im hiesigen politischen Bezirke mehrfach Gemischtwarenhändler, Papierhändler, Buchbinder und überhaupt Gewerbetreibende, die nicht im Besitze einer Konzession zum Betriebe des Handels mit litera rischen und artistischen Erzeugnissen im Sinne des § 15 Punkt 1 der Gewerbeordnung sind, unbefugt Landkarten verkaufen. Im Hinblick darauf wird nachstehend auf die diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung verwiesen. Nach § 21 letzter Absatz der Gewerbeordnung bedarf der Handel mit Preßerzeug- nissen, die lediglich den Bedürfnissen des Gewerbes und Verkehrs oder des häuslichen oder geselligen Lebens zu dienen bestimmt sind, ohne als artistische Erzeugnisse angesehen werden zu können (Schul hefte, Preislisten, Preiszettel, Ansichts- und Glückwunschkarten, Ver- mietungsanzcigen, Nechnungsblankette, Stundencinteilungen, Schreib hefte, Kontokorrente, Bücher und Schreibheftschilder, Modellier- und Kolorierbogcn, Abzugbildcr, Laubsägevorlagen, Wunschbogen, Druck- sortcn fiir industrielle und .Kanzleizwecke u. dgl.), überhaupt keiner Konzession, sondern ist als freies Gewerbe anzumelden. Weiter be stimmt 8 21 Absatz 2 der Gewerbeordnung, daß die Konzession zu dem ausschließlich auf Schul- und Gebetbücher, Kalender und Heiligen bilder beschränkten Handel die Gewerbebehörde I. Instanz verleiht. Nachdem nun Landkarten in den vorstehend erwähnten Vorschriften des 8 21 der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich erwähnt sind, können solche auch von den Inhabern derartiger Gewerbeberechtigungen, bzw. von Gemischtwarenhändlern nicht feilgehalten werden. Dasselbe gilt von den Inhabern handwerksmäßiger Gewerbe sowie selbstverständlich auch von den Inhabern von Verkaufslizenzen für periodische Druck schriften. Der Verkauf von Landkarten ist vielmehr nur den In habern von Konzessionen zum Betriebe des Handels mit literarischen und artistischen Erzeugnissen im Sinne des 8 15, Punkt 1 der Ge werbeordnung (z. B. Buchhändlern) gestattet. Die Militärbehörde gegen die Schundliteratur. Der Jugend- 'chriftcn-Ausschuß in Nordhauscn hatte sich an das stellvertretende Generalkommando in Kassel gewandt und um Maßnahmen zur Be kämpfung der Schundliteratur ersucht. Darauf erhielt der Ausschuß folgende Antwort: »Das stellvertretende Generalkommando hat die Bekämpfung der Schundliteratur von sich aus in Angriff genommen und einen dahingehenden Entwurf vor zwei Löschen dem Kriegsmini sterium mit der Bitte um Erlaß einer Anordnung für das ganze Reichsgebiet übersandt. Sollte dieser Anordnung nicht entsprochen werden, so wird das stellvertretende Generalkommando wenigstens für seinen Korpsbezirk eine entsprechende Bestimmung treffen.« PkrjoMimHrMen. Gestorben: am 4. Dezember, mitten in voller Tätigkeit vom Tode ereilt, Herr Otto Bert hold, Prokurist der Firma Bär L Her mann in Leipzig. Der im 65. Lebensjahre schnell und unerwartet aus dem Leben geschiedene Berufsgenosse war über 40 Jahre in der oben genannten Firma tätig. Er hatte seine Lehre bei Philipp Neclam jun. in Leipzig bestanden und dann seiner Militärpflicht im Schützen-Regiment Nr. 108 genügt. Bei diesem Regiment machte er auch den Krieg 1870/71 mit und kehrte nach dessen Beendigung zu Neclam zurück, bis er 1874 die Steilung bei Bär L Hermann annahm, die ihm zur Lebensstellung werden sollte. Hat er in dieser auch sehr ersprießlich gewirkt, wie die Nachrufe seines Chefs und seiner Mitarbeiter in den Tageszeitungen beweisen, so ist Berthold im Buchhandel doch durch eine andere Tätigkeit bekannt geworden, durch seine selbstlose Arbeit im Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbaud. Berthold gehörte zu den Gründern dieses Verbandes, der als erster die soziale Selbsthilfe ans seine Fahnen geschrieben hat, und ist seit 1882 in dessen Vorstand gewesen. Man konnte ihn wohl nicht mit Unrecht die Seele des Verbandsvorstandes nennen, denn die schwierigsten Arbeiten übernahm stets Berthold, namentlich als es galt, die Satzungen des Verbandes mit den wechselnden Bestimmungen der Krankenkasscn- Gesetzgebung in Einklang zu bringen. »Ja, wenn wir unfern Herrn Berthold nicht hätten«, so hat sein Kollege im Vorstand, Eduard Baldamus, oft ausgerufen, mit dem er von 1882—1894 im Vorsitz abwechselte. Von 1904 bis 1914 war Berthold dann wieder 1. Vor sitzender, und als er im Jahre 1914 sein Amt niederlegte, wurde er durch Beschluß der Hauptversammlung einstimmig zum Ehren-Vor- sitzendcn ernannt. Ein überaus tüchtiger Mann ist mit Berthold da hingegangen, aber auch ein überaus liebenswürdiger Mensch, der sich durch seine Gradheit und Freundlichkeit viele Herzen gewonnen hat. Sein Andenken wird in Ehren bleiben. August H. Plinke -f. — In Hannover ist der Schriftsteller und Maler August H. Plinke gestorben, dem das geistige Leben Nieder sachsens manche Förderung verdankt. Als Maler und Zeichner bevor zugte er einerseits Motive seiner medersächsischen Heimat in zahlreichen nnd beliebten Gemälden; andererseits war er ein gesuchter Illustrator namentlich für Kinderbücher und Volkskalender. Seine reiche schrift stellerische Tätigkeit war teils kommunalwirtschaftlichen Fragen zu- gemendet, teils lag sie auf dichterischem Gebiete. Seine Dichtungen erschienen zunächst nur in Zeitschriften zerstreut; allgemeiner be kannt wurde er als Dichter durch die bei Zwißler in Wolfenbüttel erschienene Anthologie »Lieder aus Niedersachsen«, herausgegcben von Gotthard Kurland, in der zahlreiche Gedichte Plinkes ausgenommen sind. Für den Verlagshandel erlangte er eine eigenartige Bedeutung durch die von ihm geleiteten »hochdeutschen Dichterabende« des Hei matbundes Niedersachsen, die in zahlreichen Städten Nordwestdeutsch lands abgehalten wurden und ganz außerordentlich zum Bekannt werden schöngeistiger Verlagswerke, namentlich auch jüngerer Dichter, beigetragen haben. Rudolf Dohru s. Der frühere Professor der Geburtshilfe an der Universität Königsberg Rudolf Tohrn ist nach längerer Krank heit in Dresden gestorben, nachdem er bereits 1897 in den Ruhestand getreten war. Während seiner Lehrtätigkeit hat er eine ungewöhn lich rege literarische Tätigkeit auf dem weiten Gebiete der Geburts hilfe und der Frauenkrankheiten entfaltet. Besondere Verdienste hat er sich um das Hebammenwesen erworben. Sein im Jahre 1892 ver faßtes »Preußisches Hcbammenlehrbuch« galt für ein ausgezeichnetes Werk, das in weiten Kreisen Anerkennung gefunden hat. Friedrich Thancr s. — In Graz ist am 29. November der emeritierte Universitätsprofessor Hofrat vr. Friedrich Thaner im 76. Lebensjahre gestorben. Von seinen wissenschaftlichen Arbeiten seien besonders hervorgehoben die Arbeit über Papst Alexander III.. die Sprüche Walters von der Bogelweidc über Kirche und Reich, Untersuchungen und Mitteilungen zur Quellenkunde des kanonischen Rechtes usw. verantwortlicher Redakteur: EmilThomaS. — Verlag: Der Bdrsenverein der Deutschen Buchh/indler zu Leipzig. Deutsches BuchhSndlerhan«. Druck: Namm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — «Lrelle der Redaktion nnd Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2« svuchhändlerl,aus,. 1600
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder