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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1916
- Strukturtyp
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- 1916-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. d 28, 4. Februar 1916. lige Nacht« gesungen wurde. Darauf ging es au die Verteilung der Ge schenke, die diesmal im Gegensatz zu sonst in Geld bestanden, das der Adjutant jedem in einem Kuvert überreichte, auf dem der Name des Empfängers stand. Ties Geschenk machte vielen doppelte Freude, konnte doch mancher Kamerad damit seiner Familie auch eine Freude bereiten, indem er einen Betrag als gewiß willkommene Gabe nach Hause schickte. Kurz darauf verabschiedete sich der Hauptmann, uns »Fröhliche Weihnachten« wünschend. Damit war der erste Teil des Programms erledigt. Nun trat der unterhaltende Teil in sein Recht. Nachdem jeder noch zwei Flaschen Wein erhalten hatte, wurde eine Reihe Gegenstände, meist nützliche Sachen, verlost, die aus Liebesgabenpaketen stammten, die von Kölner Bürgern gespendet waren. Darunter befanden sich auch Bücher: Jnselbücher, Hesses Volksbücher, Neclams Universalbibliothek usw. Außerdem gab es noch reichlich Zigarren und Zigarretten. Es wurden dann unterm brennenden Baume Erlebnisse ausgetauscht, vom vor jährigen Feste erzählt und der Lieben in der Heimat gedacht, bis die Mitternachtsstundc zum Aufbruch mahnte. Ernst Fleischer. 6n. Kleine Mitteilungen. 8k. Kür an Betrüger unter einem falschen Namen adressierte und an diese »richtig« ausgelieserte Wertsendungen kann von der Post Ersatz nicht verlangt werden. Urteil des Sächsischen Oberlandesgerichts vom 10. Mai 1915. (Nachdruck verboten.) — Eine Firma hatte auf dem Postamt in Leipzig zweimal je einen Wertbrief mit Gold waren unter der Adresse des »Handlungsgehilfen Otto K. in Berlin N. 4, Eichendorffstr. 3 bei G.« und einmal einen Wertbrief mit gleichem Inhalt unter der Adresse des »Handelslehrers Hermann M. in Mannhttm, Gontardstr. 811« zur Beförderung aufgegeben. Die drei Sendungen sind in Berlin und Mannheim durch die bestellenden Postbeamten denjenigen Personen behändigt worden, die unter den in den Adressen angegebenen Namen von der Klägerin gekauft und sich in den bezeichneten Wohnungen als Träger dieser Namen eingemietet hatten: cs waren dies in Berlin der Kontorist Artur S. und in Mann heim ein gewisser Emil Oskar N., die sich ihnen nicht zukommende Namen in betrügerischer Absicht beigelegt hatten. Die Verkäuferin, die durch die Aushändiguug der Sendungen an die Betrüger um 500 .// geschädigt worden sein will, nahm wegen dieses Schadens die Post auf Grund der 88 6 und 8 PostG. in Anspruch, da ein Verlust der Sendungen im Sinne dieser Bestimmungen vorlicge. Das Landgericht wies die Klage ab; das Sächsische Oberlandesgericht bestätigte diese Entschei dung, und zwar aus folgenden Gründen: Das Landgericht hat die Klage abgcwicsen, indem es unter Zu grundelegung der Bestimmungen des Neichspostgesetzes und der Post ordnung das Vorliegcn eines Verlustes der drei Wertsendungen im Sinne von 8 6 PostG. um deswillen verneinte, weil alle drei Sendungen an die in den Adressen bestimmten und von der Absenderin bezeichneten Empfänger ausgehändigt worden seien, der Beklagte also seine Ver tragspflicht aus dem Bcförderungsvertrage, und zwar überdies, ohne daß von seinen Beamten dienstliche Vorschriften außer acht gelassen worden wären, vollständig erfüllt habe. Dem ist beizupflichtcn. Was die Klägerin in der Berufungsverhandlung dagegen vorgebracht hat, ist nicht stichhaltig. Sie behauptet zunächst von keiner Seite Bestrittenes, wenn sie ausführt, daß die Haftung der Post auf Grund von 8 6 PostG. eine Garantiehaftung sei, die kein Verschulden ihrer Organe voraus setze. Voraussetzung ist lediglich der Verlust der Sendung, und die Klägerin trifft weiter das Nichtige, wenn sie sagt, es komme darauf an, ob die Wertbriefe an die richtigen Adressaten bestellt worden seien, da ein Verlust im Sinne des Postgcsctzcs nicht nur dann vor liege, wenn die Wertsendung vor erfolgter Bestellung abhanden ge kommen sei, sondern auch daun, wenn der Postbote sie nicht an den richtigen Adressaten bestellt habe. Frage bleibt also nur, wer in den zur Entscheidung stehenden Fällen die richtigen Adressaten gewesen seien. Wiederum geht hier die Klägerin von durchaus zutreffenden Gesichtspunkten aus, wenn sie sagt, der Postbefördcrungsvertrag ergebe allein, wer der richtige Adressat sei, er verpflichte die Post, die Sen dungen an die Person auszuhändigcn, die ihr vom Absender als Em pfänger bezeichnet worden sei, und zwar durch die Adresse bezeichnet worden sei; aber sie kommt zu einem zum Teil falschen Schluß, wenn sie zuletzt folgert, daß Adressaten nicht diejenigen Personen gewesen seien, die bei ihr die mit den Postsendungen übermittelten Wertsachen gekauft hätten, sondern diejenigen, die sie nach den Adressen erhalten sollten; falsch in seinem verneinenden Aussprüche, weil sic einen Gegensatz aunimmt, der in Wirklichkeit nicht besteht, da beides dieselben Personen waren; richtig nur in seinem bejahenden Teile, aber insoweit nicht den Standpunkt der Klägerin, sondern gerade die angefochtene Entscheidung stützend, wenn sicherweist, daß nach der Adres sierung und dem durch sie bekundeten Willen der Klägerin die Be steller der Goldwaren auch die Sendungen erhalten sollten. Das tritt aber ohne weiteres klar zutage, wenn man sich vergegenwärtigt, zu welchem Zwecke die Klägerin überhaupt die Dienste der Post in An spruch genommen hat: doch nur zu dem, sich ihrer als Gehilfin für die Erfüllung ihrer aus den Kaufgeschäften hervorgehenden Verpflichtung zu bedienen, die verkauften Waren den Käufern zu übergeben. Käufer waren aber die »Betrüger«. (Aktenzeichen 5 0. 213/14.) vr. zur. C. Klumroth. Deutsche archäologische Arbeit im Kriege. — Die Arbeit des Deut schen Archäologischen Instituts hat trotz des Krieges durch Weiterfüh rung ihrer Veröffentlichung ihren Fortgang genommen. Das wurde ermöglicht, indem die Leiter der Zweiganstalten in Athen und Rom auf ihren Posten blieben, bis Prof. Delbrück von dem Tarpejischen Felsen nach Berlin zurückkehren mußte. Ter Leiter des Athenischen Instituts, Prof. Karo, weilt noch in Athen. Das Reich hat, wie in Friedenszeiten, die Mittel weitergemährt. Der Leiter der Römisch- Germanischen Zentralkommission in Frankfurt, Prof. E. Ritterling, hat auf den ersehnten Ruhestand verzichten müssen, da sein berufener Nachfolger, vr. Walther Barthel, bei Ban de Sapt den Heldentod fürs Vaterland gestorben ist. Die jüngeren Angehörigen des Instituts haben sich alle dem Vaterlande zur Verfügung gestellt. In Athen ruht die Arbeit nicht. Das Institut veranstaltet Ausgrabungen am Dipylon. Die Ausgrabungen in Pergamon mußten der örtlichen Ver hältnisse halber in diesem Jahre unterbleiben. Ebenso war es na türlich nicht möglich, die Arbeiten in Pompeji auszuführen. Bis znm Ausbruch des italienischen Krieges konnte in Nom die wissenschaftliche Arbeit wie in normalen Zeiten fortschreiten, vr. Koch führte die Er forschung der Nekropole von Bieda zu Ende. vr. Nachod bearbeitete Kammergräber von Kanosa. vr. v. Stockar untersuchte gemeinsam mit Delbrück den Bezirk unterhalb des Palatin, in dem S. Maria Antiqua liegt. Die Ausgrabungen am Kerameikos in Athen unter Mitwirkung von A. Brückner erfreuten sich der lebhaften Förderung der griechischen Behörden auch im Kriege. Unter den Arbeiten der Römisch-Germanischen Kommission nahmen die Ausgrabungen des Herrn Wolfs auf dem Salisberg bei Kesselstadt ihren Fortgang, die die für die Geschichte der Limesanlagen sehr wichtige Auffindung eines zweifellos zu einem Erdkastell gehörigen Bades aus dem ersten Jahr hundert nach Christus zur Folge hatten. Literarischer Vortrag in Wien. — In der Reihe der volkstüm lichen Vorträge des Wiener Volksbildungsvercins findet Sonntag, den 13. Februar, 4 Uhr nachmittags, im Lesesaal des Wiener Kauf männischen Vereins (Wien I, Johannesgasse 4) ein Vortrag unseres Kollegen, des Wiener Berichterstatters des Börsenblattes, Herrn Friedrich Schiller, über: Kleine Münze großer Herren (aus Dichtcrbriefen, Tagebuchblättern, Gesprächen) statt. Eintritt frei. Das literarische Thema sichert dem Vortrage in unseren Kreisen lebhaftes Interesse. Post-Kuriosum. — Herr A. Schmittner in Fiirth schreibt uns: Hellte traf ein Bücherzettel von O. Gracklauer, Leipzig, vom 27. Mai 1913, abgcstempelt 27./V. 13. 7-8 N. »Basel 2. 19./1. 16, an meine Firma ein, der demnach etwas weniger als drei Jahre unter wegs war und irgendwo versteckt gewesen sein muß. Personalllachriltzteil. Gestorben: am 5. Januar in einem Feldlazarett im Westen Herr Meinrad Külzer. Der Verstorbene war zuletzt vom Februar bis Juli 1915 in E. Mohr's Sortiment in Heidelberg tätig. Ein streb samer, fleißiger junger Berufsgcnossc, der mit Lust und Liebe seinen Arbeiten oblag, ist mit ihm dahingegangeu. Fritz Jürgens -s. Der junge, vielversprechende Lieöerkomponist Fritz Jürgens ist als Kriegsfreiwilliger in der Champagne, wie erst jetzt mit Sicherheit ermittelt werden konnte, bereits vor einigen Mo naten gefallen. Von Gustav Falke hat Jürgens nicht weniger als 45 Gedichte, von Martin Greif 36 vertont. Diesen beiden Dichtern waren die bisher einzig erschienenen Liederbände gewidmet, die auf Humpcrdincks warme Empfehlung hin im Verlage von B. Schott Söhne in Mainz erschienen. 128
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