Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1847
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- 1847-04-26
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- 26.04.1847
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488 §. 10. Mit dem Todestage eines unbemittelten Buchhändlers und Gehülfen tritt die Familie, auf geschehene Anmeldung beim Vor stunde, ohne Weiteres in den Genuß des Wiltwen- und Waisen geldes. §. II. Verheirathet eine Wittwe sich von neuem, so hört die Unterstützung sofort auf, wird jedoch für die Kinder unter Vormund schaft fortgesetzt. ß. 13. Jedes Kind ist bis zum vollendeten 15. Lebensjahre un- terstützungsfahig. §. 13. Geschiedene Frauen sind auch aus den Ansprüchen an die Kasse geschieden; cs erweise denn ihre Unschuld das Gegentheil. §. 14. Dagegen treten verarmte alternde Buchhändler und al ternde Gehülfen, sowie deren Frauen und Kinder in die Rechte der Wittwen und Waisen, so daß der Mann für seine Person eine dop pelte Wittwencate erhält. §. 15. Ein für allemal ausgeschlossen sind alle übrigen Weitläuf igkeiten, Scrupel, Formalitäten rc. rc. Nabatt-lliifug imv immer — Nabatt-Unfug. In Nr. 18 des Börsenbl-, wenn ich nicht irre, wird Hrn. Knapp in Halle der Vorwurf gemacht, den Zerrenner'schen Kinderfreund mit einem vollen Drittel an Buchbinder geliefert zu haben. Hr. K- hat sich seitdem gerechtfertigt und dargethan, daß er nur 25 LH den Buch bindern gewähre. Der Hr. Berichterstatter in Nr. 18 schlägt nun vor, solchem Uufuge (denn auch 25 LH Rabatt an Buchbinder ist schrecklicher Unfug!) dadurch zu begegnen, daß man sich für den Ver lag solcher Verleger nicht mehr verwenden und nach Gebühr denselben ignorire» — und dafür Aequivalente z. B. im vorliegenden Falle den Kindcrfreund von Preuß und Vetter empfehlen solle- Wenn cs auch nicht gleich so geht, daß man hier ein Jahre lang in Gebrauch gewe senes Schulbuch verdrängen, dort ganz nach Willkühr ein neues ein führen kann, so möchte der arme Sortimenter auch ohnehin sehr zu beklagen sein, denn nirgends möchte das Sprüchwort „Ineiclit in 8ezck- lam, <pn vult vit-ire Olmi-zhclim- treffender anzuwenden sein, als hier. Neulich schrieb mir erst ein Lehrer aus der Umgegend, daß er sich sehr über meine ihm neulich zugesandte Rechnung gewundert habe. Preuß und Vetter, Kinderfr. 1. Thl. dauerhaft gebunden, erhalle er be! K. in H. und bei dem Buchbinder V. in L. ü Stück zu 6U S-s, während ich ihm das Ex. mit 8Vs S-s (der Preis ist so aus drücklich auf dem Titelblatte vorgedruckt!) ansetze. Zu 7 S-f könne man das Buch übrigens bei jedem Buchbinder erhalten. Von der Wahrheit dieser Aussagen mich zu überzeugen hatte ich kurze Zeit darauf Gelegenheit, indem mir Rechnungen von diversen Buch bindern zu Gesicht kamen, auf denen das Ex. gebunden mit 7 S-s, ja mit 6K S-(, bori-ilnie siotu! angesetzt war!! So lange nicht der Buchhandel den Rabatt an Kunden zu besei tigen vermag, so lange stehts sehr schlecht um ihn — er steht so lange unter allem Kramhandel und muß nothwendig aller Achtung von Au ßen entbehren. Alle Reformen, wie sie auch heißen mögen, klingen wie Ironie, so lange nicht durchgreifende Schritte zur Abschaffung die ses Grundübels gethan sind. Wozu die kostbare Zeit verschwenden mit Berathung wegen Verlegung der Messe? Dadurch kann dem gesunke nen Buchhandel nicht geholfen -— es kann ihm nur geschadet werden —- eine Verlegung der Messe würde säumigen Zahlern noch mehr Vor schub leisten. Laßt uns lieber in der Generalversammlung berathen, wie der Rabatt an Kunden abgeschafft werden könne, das wäre eine ungleich würdigere Aufgabe. — Dann könnte nicht ein sonst sehr geach teter Verleger in einer großen Gesellschaft auf die Frage, wen er für den besten Buchhändler halte, die Antwort geben: „Für Sie, m. H. H., ist Reclam die beste Handlung, sie gewährt 25 LH Rabatt." — Dann könnten nicht sehr geachtete Verleger ihren Verlag an Private mit 3Zi/z LH liefern, wie dies jetzt, Gott sei's ge klagt! so häufig geschieht, gleichsam zux Verhöhnung der Sortimenter! 34 Ehe der Rabatt an Kunden, ich wiederhole es nochmals, nicht verschwunden im deutschen Buchhandel, so lange ist er nicht Werth, Buchhandel zu heißen, er ist ja eben dann nur Kramhandel und alle Verstöße, wie sie jetzt so oft gerügt werden, können uns so lange gar nicht in Verwunderung setzen. Ein Kramhandel bedingt sie! Garcke. Französische Blätter enthalten die Nachricht, daß die preußische Regie rung in Begriff stehe, mit der von Frankreich ebenso, wie dies mit der englischen bereits der Fall gewesen, einen Vertrag zum gegensei tigen Schutz des literarischen Eigenthums abzuschließen, daß die desfallsigen Unterhandlungen bereits eingcleitet seien und man an deren Beendigung nicht mehr zweifeln dürfe. Die „Berlinischen Nachrichten" bemerken darüber Folgendes: Wir haben guten Grund, diese Nachricht für begründet zu Hallen und können deßhalb diese Gelegenheit nicht vorüber gehen lassen, ohne schon im Voraus auf die Nothwendigkeit hinzuweisen, hierbei nicht wieder auf denselben Grundlagen zu verfahren, wie dies bei dem mit England unterm 13. Mai v. I. abgeschlossenen und unterm 16. Juli ralisicirten Vertrage der Fall ist. Wir erkennen mit Freuden den Fortschritt und den höher» Rechtszustand an, der durch die Gründung eines internationalen Verlagsrechts herbeigeführt wird; wir fühlen uns dabei von de» Wogen der Welt-Literatur, die der sterbende Göthe einst geweiffagt, aber nicht mehr erlebt hat, bereits umrauscht und mächtig gehoben. Ge winnen wir hiermit den Standpunkt, von dem aus wir zwar vollkommen anerkennen, daß durch derartige Verträge der abstracten Rcchtsidee eine neue ausgedehntere Geltung verschafft werde, so werden wir hierdurch doch aber auch zu der Forderung genöthigt, daß berechtigte Verhältnisse und Interessen dieser Idee nicht zum Opfer gebracht werden , wie dies bei dem eben cilirten Vertrage mit England der Fall gewesen ist. Kommt es in diesem Falle blos auf eine Restitution dieser Rechtsidee in ihre unbedingte Geltung an, dann bedarf es gar keines Vertrages, die preußische Regie rung braucht dann nur zu erklären, sie werde das Autoren-Recht überall und in jeder Beziehung schützen, gleichviel, welcher Nation der Inhaber desselben angehüre: entschließt sie sich aber zu einem Vertrage mit einer einzelnen bestimmten Nation, dann liegt es den Unterhändlern auch ob, neben der Geltendmachung der Rechtsidee, auch die materiellen oder mer kantilen Interessen und die Nationalehre des von ihnen vertretenen Landes wahr zu nehmen. Deutschland, und in ihm Preußen, ist noch nicht allein unter allen Nationen reich genug, seinen Ruhm zu bezahlen; das allge meine Wehgcschrei der deutschen Buchhändler über den preußisch-englischen Vertrag vom 13. Mai beweist es, daß der für weltbewegende Ideen so empfängliche Deutsche bei diesem Vertrage hohe, große materielle Inter essen einer Idee zum Opfer gebracht hat. Möge er dies nicht von Neuem bei dem mit Frankreich abzuschließenden, gleichartigen Vertrage sagen dür fen, möchten wir vielmehr Ursache haben, mit Stolz und Freuden densel ben als eine glorreiche deutsche That unseres preußischen Vaterlandes spä ter einst zu rühmen, die einen Ehrenplatz in der Geschichte der europäischen Civilisation beanspruchen darf, und durch die eben so dem Rechte seine Geltung wie den Interessen ihre Wahrung, geworden ist. Wien, 1L. April. Der in einer Mission wegen der deutschen Preß- Angelegenheit, bei welcher bekanntlich Preußen am Bundestag die Initia tive ergreifen wollte, nach Berlin geschickte k. k. Hofrarh Werner ist ge stern von dort zurück hier cingetroffen. Dem Vernehmen nach überbrachke er dem Berliner Hofe die Anzeige des Fürsten Metternich, daß Oesterreich in dieser jetzt so wichtigen Angelegenheit am Bundestage den Vorschlag machen werde, daß alle in Censur- und Preßangelcgenheitcn unter den deutschen Bundesfürsten abgeschlossenen Verträge aufgehoben werden, und keines dieser Gesetze nach einem neuen Bundes-Bcsckluß mehr Gesetzes kraft haben solle. Sämmtliche Fürsten sollen ihrer diesfalsigen Verbind lichkeiten enthoben und jeder nach souverainer oder nach der durch die Stände beschränkten Machtvollkommenheit in dieser Frage zu verfahren er mächtigt sein. Dieser wichtige Vorschlag (über dessen Richtigkeit indessen wohl noch ein Zweifel erlaubt sein möchte), der die Karlsbader Beschlüsse und alle später» aufhebt, ist hiesigerseits durch Hrn. von Werner dem preu ßischen Hofe vorgcschlage» worden und letzterer hat seine Bereitwilligkeit hierzu erklärt. (B. N.) Brüssel, 18. April. Großes Aussehen erregt hier die gestern be kannt gewordene Verhaftung des hiesigen Buchhändlers C. G. Vogler durch die Polizei in Aachen. Hr. Vogler hatte sich, ehe er seine Reise nach Deutschland — zur Leipziger Bucbhändlermesse — antrat, von der hiesigen preußischen Gesandtschaft seinen Paß.visircn lassen. Der Verhaftete ist ein dänischer Unterthan und der Gesandte seines Landes bei der hiesigen Regierung soll sofort an seinen Kollegen in Berlin berichtet haben, damit die ser schleunig energische Schritte lhue, um die Freilassung des Gefangenen zu bewirken. (Fr. I.)
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