für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcreins. 95. Dienstags, den 31. October. 1843. Bekanntmachung an sämmtliche Leipziger Buchhandlungen. Für den Monat November fungiren: Hr. I. A. Baumgärtner als Börsenvorsteher. - W. A. Barth als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den 30. October 1843. Die Dcputirtrn des Anchhaiidcls ^ripzig. Aufforderung. Unsere College» in Thüringen und den angränzenden Landern, namentlich dem preußischen Herzogthume Sachsen, ersehen aus dem im vorigen Blatte abgedruckten Berichte, daß die erste thüringische Kreisversammlung in Erfurt ein Schiedsgericht zu Entscheidung aller Streitigkeiten unter ihren Mitgliedern eingesetzt hat. Diesem Schiedsgerichte haben sich sämmtliche Anwesende unterworfen, auf alle gegen die Entscheidungen desselben zu ergreifenden Rechtsmittel verzichtet und dieß durch eigenhändige Unterschrift des Protokolls bekräftigt. Im Namen und Auftrag der Versammlung fordern wir hierdurch alle College» unsres Bereiches, welche an den Wohlthaten einer einfachen und wohlfeilen Justiz unter uns Theil zu nehmen wünschen, auf, dcßsallsige bündige schrift liche Erklärungen an uns gelangen zu lassen. Jena, Halberstadt u. Hersfcld, d. 29. Sept. 1843. Der zeitige Vorstand des thüringer Kreisvereins^ Frommann. Helm. Schuster. Seitenstück zum grosren Nabattverweigerungsverein. Auch eine Repressalie, aber nicht gegen daS unschuldige Publicum. Das Börsenblatt bringt jetzt viele Vorschläge zur Hebung des Sortimenlshandels, unter denen sich einer, die Abschaf fung des Rabattgebens an Privatkunden, dadurch besonders hervorthut, daß er wohl und ernst gemeint zu sein scheint, I0r Jahrgang. und daß er von zwei Seiten, auch durch den Beschluß der Rheinischen Buchhändler angeregt ist. Schreiber dieses glaubt nicht, daß dieser Vorschlag irgend zu dem gewünschten Ziele führen wird, und zwar aus dem Grunde, weil ihn die Erfahrung hinlänglich gelehrt hat, daß eine so feste Einheit, wie zur Ausführung desselben gehören würde, unter einer so großen Anzahl von Teilnehmern wohl schwerlich zu erzielen sein wird. Iedoch man vers uche! Dagegen möchte cs auf einem andern Wege eher mög lich sein, wenn auch nicht das Rabattgeben ganz abzuschaffen, so doch eine merkliche und wesentliche Hebung des Sorti mentsgeschäftes hecvorzubringsn, und dieser Weg möchte etwa folgender sein: Es ist anerkannt, daß hauptsächlich dadurch der Sorti ments-Handel so sehr gesunken ist, daß Antiquare sich zu- sammcnlhun, bei den Verlegern mit erhöhtem Rabatt die gangbaren Artikel in Massen baar einkaufen und mit sehr geringem Vortheil an das Publikum baar verkaufen. Kann man cs den Verlegern verdenken, wenn sie solche oft sehr große Baarbcstellungen mit erhöhtem Rabatt effectuiren? Ist cs nicht eine unbillige Anmuthung von Seiten des Sor timentshändlers an den Verleger, daß er verlangt, er solle solche Offerten zurückweisen, während er nicht an Baarkauf denkt, L Cond, verschreibt, ein Jahr Credit verlangt, den selben oft noch ungebührlich hinausvcrlängert und doch wc- 223