Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18570128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185701288
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18570128
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1857
- Monat1857-01
- Tag1857-01-28
- Monat1857-01
- Jahr1857
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nicht a in t l i ch e r .T h e i l. Internationales Verlagsrecht. Ansprache von L. Mason jr. an den(Ncw-Norker) Verleger-Verein. (Schluß aus Nr. 11.) Fassen wir zuerst die Interessen des Volks in das Auge. Für das Volk ist es von Wichtigkeit, die Literatur, besonders die ameri kanische, zu pflegen und zu ermuthigen, eine große Anzahl guter Bücher möglichst wohlfeil zu erlangen und die geringen auszu schließen. Die Weise wie amerikanische Literatur durch ein internationa les Gesetz gepflegt wird, zeigt sich wenn wir die Interessen der Auto ren beleuchten. Die Zahl guter Bücher wird sich durch ein solches Gesetz jeden falls vermehren, denn das ausgedehntere Feld, welches sich den Auto ren eröffnet, wird dieselben zu immer ernsterer Arbeit ansporncn, wie es nicht minder die Zahl der Arbeiter vermehren wird. Ein ge sunder Wetteifer wird auf diese Weise angeregt, und das Resultat davon wird natürlich größere Vollkomnienheit sein. Ich bin fest überzeugt davon, daß ein derartiges Gesetz die gu ten Bücher im Ganzen für das Publicum wohlfeiler machen wird, als bis jetzt. Dies ist ein Hauptpunkt. Ich weiß, daß man allge mein erwartet, es möchte das Gegentheil eintreten, besonders in Be treff der englischen Bücher, und auf diese Meinung gründen sich die hauptsächlichsten Einwürfe gegen das fragliche Gesetz. Bei der ge genwärtigen Sachlage setzt der amerikanische Verleger auf seine Nachdrucke in der Regel einen ebenso hohen Preis, als auf seine Originalwerke. Dies thut er zur Ausgleichung des Schadens, den ihm andere Ausgaben desselben Buches möglicher Weise bringen könnten. Vergleichen wir die jetzigen Preise der Nachdrucke engli scher Bücher in Amerika mit denen amerikanischer Verlagswerke, so bin ich fest überzeugt, man wird dieselben durchschnittlich nicht niedriger finden, im Verhältniß zur Act ihrer Herstellung. Ein Ver leger kann ein Buch zu einem niedrigeren Preise verkaufen, wenn ihm der Gcsammtmarkt gesichert ist, als wenn er diese Sicherheit nicht hat. Ich frage Sie als Verleger, ob Sic nicht lieber eine anständige Summe für das Verlagsrecht eines volkstümlichen Buches zahlen wollten, anstatt das Risico concurrirender Ausgaben auf sich zu neh men ( Könnten Sic dies etwa nicht ausführen, ohne den Preis zu erhöhen? Wenn der Preis der Nachdrucke bei uns durchschnittlich nicht geringer ist, als der der Originalwerkc, so ist cs klar, daß die Zahlung anständiger Procente an den Autor, wodurch man sich zu gleich den gesummten Markt sichert, nicht nothwcndig einen höheren Preis für den Eonsumcnten herbeiführen muß. Es ist wahr, daß wir bei dem Mangel eines Gesetzes Beispiele haben, daß concurri- rcndc Nachdrucke einiger englischen Hauptwerke einen lebhaften Wetteifer entwickelten und die Preise sehr niedrig stellten. Indessen gewinnt das Publicum am Ende nichts dabei. Wie bei schlechten Schulden nicht der Kaufmann der wirkliche Verlierer ist, welcher dieselben den übrigen Käufern oderErcditoren in Anrechnung bringt: so muß auch bei diesen Büchern, welche unter dem Herstellungs preise verkauft werden, der Verlust sich durch einen Nebengewinn an einem anderen Artikel decken. Ferner,, welche Summen verschlin gen die Anzeigen und andere kostspielige Mittel, ein Buch gegen das andere zu heben! Auch muß irgend jemand (am Ende doch das Publicum) für die doppelten oder dreifachen Satzkosten aufkom- mcn, dessen einmalige Herstellung denselben Zweck erfüllt hätte. Und schließlich wird doch für den Nachdruck eines beliebten englischen Buchs das nächste Mal ein hoher Preis verlangt, wo andere Ver leger durch die Erinnerung an den eifrigen Wettstreit, die Herab setzung der Preise und andere Maßregeln vom Nachdrucken abgc- schrcckt sind. Man sagt, daß die englischen Verleger und Autoren auf ihrem eignen Markte an hohe Preise gewöhnt seien und solche von uns fordern würden, wenn sic die Gewalt dazu erlangten. Nun liegt der wahre Grund für diese hohen Preise in der Verschiedenheit zwischen den englischen und amerikanischen Märkten, keineswegs in irgend einem cigenlhümlichen Unterschiede zwischen englischen und amerikanischen Verlegern. Der englische Markt ist minder ausge dehnt und verlangt höhere Spesen, was natürlich höhere Preise ver ursacht. Sogar jetzt, wenn englische Bücher, bei denen kein Nach druck zu besorgen ist, auf den diesseitigen Markt kommen, werden dieselben in manchen Fällen zu wohlfeileren Preisen geliefert, als im eigenen Lande. Dies geschieht in Würdigung der verschiedenen Verhältnisse auf unserem Markte, welche eine verschiedene Politik im Interesse des Verkäufers verlangen. Ich traue den englischen Verlegern und Autoren zu viel Klugheit zu, als daß ich von ihnen voraussetzen sollte, sie würden ihre Bücher auf diesen Markt schicken, um unseren eigenen Büchern Eoncurrenz zu machen, ohne darauf zu sehen, daß ihre Preise nicht zu hoch gestellt sind. Dies alles wird im Handel durch die Eoncurrenz regulirt. Woher kommt es denn, daß die amerikanischen Verleger für ihre Vcrlagswcrke jetzt keine übermäßig hohen Preise fordern? Die allgemeine Ansicht würde uns Lügen strafen, wenn man von uns Aunkccs sagen wollte, wir kümmerten uns weniger um merkantilen Gewinn als unsere englischen Vettern. Beide, Autoren und Verleger, sehen sehr sorg fältig darauf, daß der Verkauf eines Buches nicht durch zu hohe Preise gedrückt werde. Uebrigcns muß das Gesetz, wie gesagt, an eine Bedingung geknüpft werden, die nämlich, daß die Bücher, welche die Vorthcile desselben genießen wollen, wirklich in Amerika herge- stcllt und von Amerikanern verlegt werden. Hierin würde ein hin reichender Schutz gegen die hohen englischen Preise liegen, wenn an ders ohne eine solche Bedingung eine derartige Gefahr vorhanden i wäre, eine Befürchtung, welche ich nicht thcilc. Ein internationales Gesetz würde die Bücherpreise für das Volk i wahrscheinlich verringern, da es die amerikanischen Autoren in den Stand setzte, ihre Verlagsrcchtc herabzusctzcn, indem sich ihr Feld erweitert. Unsere Autoren dürften leicht mit einem geringeren Honorare zufrieden sein, wenn ihnen dasselbe auf den Verkauf ihrer Bücher in England sowohl wie in Amerika gesichert wäre. Die Eoncurrenz mit fremden Autoren und untereinander würde sie dazu veranlassen. Auch der Umstand, daß jeder Autor den natürlichen Ehrgeiz besitzt, einen größtmöglichen Leserkreis zu haben, würde ihn zu dieser Maßnahme führen. Wenn man nun bedenkt, daß bei weitem der größte Theil der Bücher, welche Amerika verbraucht (sage neun Zehntel), von amerikanischen Autoren hcrrühren, so erlangt dieser Umstand, der es ihnen möglich macht, ihre Honorare herabzu- sctzen, eine hohe Wichtigkeit für den Gegenstand unserer Verhand lung. Nicht minder würde das Volk dabei gewinnen, da solch ein Gesetz dem Abdrucke englischer Bücher auf schlechtes Papier, mit unleserlichen Lettern, wie dies jetzt häufig der Fall ist, entschieden Vor beugen würde. Aus obigen Gründen muß ich mich dahin erklären, daß das Volk durch ein gutes internationales Verlagsgesetz in allen Bezie hungen gewinnen würde. Gehen wir>un zur Betrachtung der Interessen von den Autoren über. Ihnen würde der Gewinn von ihren Werken gesichert, die man in England neu auflegt. Gegenwärtig kann dies nur dadurch geschehen, daß sie sich in England niedcrlassen, und es fragt sich, ob
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder