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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18690224
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Fast noch interessanter als die Reflexionen, die sich an die ein fachen Büchertitel anknüpfen lassen, sind die Betrachtungen, die sich jedem Leser eines Verzeichnisses aufdrängen, das dem Decemberheft der Bibliograf!» d'Jtalia beigelegt war, ich meine das Verzcichniß der in Italien erscheinenden periodischen Zeitschriften und Zeitungen. Die Herausgeber der Bibliographie, die für ihre Arbeit vom Kultus ministerium überhaupt unterstützt werden, haben natürlich auch dieses Verzcichniß nur ans Grund amtlicher Mitthcilungen zusammcn- stcllen können. Besser wäre es freilich noch gewesen, wenn sie die Blätter, deren Titel, Preis u. s. w. sie nach ihrem Druckorte an gegeben haben, auch systematisch angeordnet hätten. Aber nicht ein mal gezählt sind sic hier. Ich habe mir die Mühe gemacht, sie zu addircn und die Zahl 843 gefunden. Gewiß für ein Land, in dem doch eine unverhältnißmäßig geringere Zahl als bei uns lesen kann, eine schöne Anzahl! Den größten Theil von ihnen bilden freilich politische Zeitungen, wie denn das ganze geistige Leben der Nation in den letzten Jahren nur allzusehr und ausschließlich von politischen Interessen in Anspruch genommen worden ist. Der Preis der Jour nale ist den unsrigen fast gleich. Das theuerftc, die französisch ge schriebene „Correspondance italicnne", kostet jährlich 60YL Fr., die „Mailänder Perscveranza" 48H Fr. Die kleineren Blätter halten sich auf dem Preis unserer Localblätter. Neben den politischen Blättern rangircn die Witzblätter, die „Don Marzio", „Forbice" (Schere), „Mephistofcle", „Satana" n. s. w. heißen. Bei der Freiheit, der sich in Italien die Presse er freut, und der Rücksichtslosigkeit, mit der hier die Parteien gegen einander kämpfen, kann man sich leicht eine Vorstellung von der vor geschrittenen Polemik machen, die hier geübt wird. Auch eine große Revue, ganz im Style der „Revue des dcux Mondes" und derselben bis auf Aeußerlichkeiten nachgekildet, besitzt Italien in der „Nuova Antologia di Scienze, Leiters cd Arti", die in Florenz monatlich erscheint, von anderen unbedeutenderen („Rivista universale", „Ni- vista Bolognese", „Jl nuovo Cimento", ,,Jl Buonarolti", ,,La Civilta cattolica" u. s w.) abgesehen. Das Florentiner „Archivio storico" behauptet noch seinen alten, wohlverdienten Platz an der Spitze historischer Zeitschriften und die Mailänder Annalen der Mathematik von Brioschi u. s. w. erfreuen sich der Mitarbeiterschaft der e> sten deutschen Mathematiker. Für Handelswisscnschaften, Acker bau u. s. w. erscheint eine ganze Anzahl Blätter, die 'hier noch durch besonN re Journale für Seidenbau vermehrt sind. Für noble Pas sionen sind der „Sport" und das Jahrbuch des italienischen Alpen clubs bestimmt, und ein Blatt für Kindcrtoilette möchte selbst bei uns nicht erscheinen, wie die Mailänder „Toeletta dci Fanciulli". — Die wenigen Israeliten Italiens lassen doch drei Zeitungen erscheinen und die nicht bedeutendere Anzahl Protestanten sind auch literarisch vertreten. Vier Zeitungen erscheinen in französischer Sprache, meh rere in italienischen Dialekten. So erscheinen eine sicilianischc, eine neapolitaniscbc, eine gcnovcsische; andere habe ich vielleicht übersehen. Fassen wir alles das zusammen, so wird sich nicht verkennen lassen, daß aus allen Gebieten der Literatur in Italien gegenwärtig viel Regsamkeit herrscht, daß Italien ein vorwärts schreitendes Land ist. (Weserzeitung.) Wie sich Gläubiger bei Concursen in Preußen zu ver halten haben. Die zahlreichen, den Pilzen gleich ans der Erde aufsckießcnden buchhändlcrischen Etablissements haben fast ebenso häufige Concurse zur Folge, die meist die jungen Geschäfte selbst betreffen, weil sich bald die nothwendigcn Existenzbedingungen als fehlend erweisen, Welche vertrauensselig angenommen und in den Etablissements-Cir- cularen angepriescn wurden. Aus fast allen diesen Concursfällen ergibt sich eine überraschende Geneigtheit der Verleger zur Creditbewilligung, aber auch eiu auf fallender Mangel an Kenntniß der Wege, welche bei der Beteiligung als Gläubiger im Concurse einzuschlagen sind. Wir nahmen aus diesem Grunde Veranlassung die Form zu bezeichnen, in welcher in Preußen verlegerische Ansprüche ohne Risico und ohne Kosten geltend gemacht werden können, und möchten damit zugleich den Anstoß zu Mitthcilungen gegeben haben, inwie weit das Verfahren in anderen Ländern etwa abweicht. 1) Die Anmeldung der Forderung geschieht, mag der Gläubiger in Preußen angesessen sein oder nicht, am besten direct (und franco) bei dem Gericht, welches den Concurs eröffnet hat, und muß mit specificirtem Anszuge der Forderung begleitet sein. 2) Von sämmtlichen Schriftstücken muß Duplicat beigefügt wer den, welches der Verwalter des Concurses zu seinen Acten nimmt. 3) Es kann ein in demselben Gerichtsbezirk wohnender Geschäfts freund — nicht Firma — (selbstredend unter Voraussetzung der Einwilligung) als bevollmächtigter Vertreter angegeben werden, wodurch die Inanspruchnahme eines Anwalts und die daraus erwachsenden Kosten vermieden werden. 4) Es ist statthaft, das dem Cridar gelieferte Commissionsgut, so weit es noch vorhanden, zurückzufordcrn, und ist cs daher an gemessen, die betreffenden Artikel auf dem Rechnungsauszüge besonders zu bezeichnen; der Masseverwaltcr wird für die Ex pedition der Remittcnden eine Gebühr in Anspruch zu neh men haben, die am sichersten in der Eingabe eventuell zugcstan- den wird. Da es im Gesammtintercsse des Buchhandels liegt, möglichst schnell Kenntniß von einer im Bereiche des Buchhandels stattgefun- dencn Zahlungseinstellung zu erhalten, die Gerichtsbehörden aber solche Publicationen im Börsenblatt in der Regel nicht anzuordnen pflegen *), so ist cs dringend wünschenswerth, daß ein College den Gemeinsinn habe, einen Abdruck der ersten öffentlichen Bekannt machung über die Eröffnung eines Concurses an die Expedition des Börsenblattes auf schnellstem Wege cinzuscnden. Der Abdruck fin det nach nnsern Erfahrungen dann sofort in diesem Blatte statt. L. Miscellen. Wie die öffentlichen Blätter schreiben, werden nach der dem Norddeutschen Bundesrathc vorgclcgten neuen Gewerbeordnung die Prcßgewcrbe, mit Ausnahme des Colportirens von Druckschrif ten, das den im Allgemeinen für den Hausirhandel geltenden Be stimmungen unterliegt, von keiner Concession mehr abhängig sein. Im Uebrigen geht der Entwurf davon aus, daß eine Gewerbeord nung aus Einem Stück erlassen werden soll. Es sind deshalb die Prinzipien des Noth-Gewerbegesetzes vollständig in den Entwurf mit ausgenommen und mit den, Zustandekommen der neuen Gewerbe ordnung würde dasselbe wieder außer Kraft treten. *) Nach den Bekanntmachungen des Börsenvorstandes vom 28. Nov. 1859 und 22. Sept. 1868 hätte das Börsenblatt allerdings von den Ge richten in 23 deutschen Ländern (siehe Börsenbl. 1859, Nr. 148 n. 1868, Nr. 231) die Einsendung aller solcher Bekanntmachungen zu gewärtigen; — leider aber erfolgt dieselbe erfahrungsmäßig nicht mit der wünschens wertsten Pünktlichkeit, und zwar gerade von der Seite, wo dies am meisten zu beklagen ist: von den preußischen Behörden. Die Rcdaction kann daher im allgemeinen Interesse nicht unterlassen, die vorstehende Bitte des Hrn. Einsenders an den Gemeinsinn der Hrn. College« auch ihrerseits zu unter stützen. Wir bringen dabei in Erinnerung, daß der Senat der freien Stadt Hamburg und die Regierung von Lippe-Detmold das betreffende Ansuchen des Börsenvorstandcs überhaupt abgelehnt haben, sowie daß alle ans Oesterreich-Ungarn bezüglichen Bekanntmachungen regelmäßig aus dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung im Börsenblatte veröffentlicht werden. Anm. d. Red.
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