Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1945
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- 1945-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1945
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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2 1- Fe b. 1945 Mit Baitag« ,B«ilellzett«l I" Nr. 6 (R. 6) • 112. Jahrgang Leipzig, am 10. Februar 1945 Verlag öce ßörfcnoerclno öcr Deutfchen ßuehhänöler zu Leipzig FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Rudi Haase Mit Ar heiter des Verlags Dr. Max Gehlen in Berlin Volker Herwig Lehrling der Buchhandlung Erwin Herwig in Göppingen und Sohn der Teilhaberin Frau Grete Herwig Henry Hingst Alitarbeiter der Firma Georg Tocpffer in Hamburg Hans Metzger Lehrling der Buch- und Kunsthandlung Jobs. Watt* in Darmstadt Rudi Möbius Mitarbeiter der Großbuchhandlung Friedrich Schneider in Leipzig Arthur Pagel Alitarbeiter der Firma C»corg Toepffer fn Hamburg Wilhelm Plantholt Alitarbeiter der Firma Georg Toeplfer in Hamburg Herbert Reinhardt Alitarbeiter des Verlages C. J. E. Volchmann Nach!. E. Wette in Berlin Altred Roland Alitarbeiter der Firma Schuftze & Velhagens Buchhandlung in Berlin Herbert Rother Alitarbeiter in der Polytechnischen Buchhandlung A. Seydcl in Berlin Walter Satow früherer Inhaber der Satowschen Buch- und Kunsthandlung in Gotha Carl Walter Straufj Alitinhaber der Niederdeutschen Buchhandlung Alargaretc und Walter Strauß in Güstrow Philipp Vogel im Hause Vogel-Verlag in Pößneck Annegret Waitz Alitinhaberin der Buch- und Kunsthandlung Jobs. Waiij in Darmstadt DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Bekanntmachungen und Mitteilungen Reichsschrifttumskammer: Beti.: Kriegsbedingte Erleichterungen für die Zulassung zum Leih- buchhändlerberui ]. Wer als ungelernte Hilfskraft in einer Leihbücherei angestellt ist und mindestens zwölf Monate den Ausweis der Reichsschrifttumsk&mmer besitzt, kann zur Leihbuchhändler-Vorprüfung zugelassen werden, auch wenn die Beschäftigungsfirma als Ausbildungsstätte nicht zu gelassen ist. In der Vorprüfung, die von den Landesleitungen ab gehalten wird, sollen nur die elementarsten Fachkenntnisse des Leih huchhändlers Prüfungsgegenstand sein. 2. Wer als ungelernte Hilfskraft in einer Leihbücherei angestellt und von der Beschäftigungsfirma mit der selbständig-verantwortlichen Führung der Leihbücherei betraut ist und mindestens neun Monate den Ausweis der Reichsschrifttumskammer besitzt, ist berechtigt, seine Tätigkeit fortzusetjen, bis ihm Gelegenheit zur Ablegung der Vor prüfung gegeben ist. 3. Die bestandene Vorprüfung berechtigt während des Krieges zur selbständig-verantwortlichen Führung einer Leihbücherei und ersetzt bei der Zulassung zur Leihbuchhändler-Prüfung auch in Zukunft den Nachweis einer ordnungsmäßigen Lehrzeit. '1. Leihbüchereien, die von ungelernten Hilfskräften selbständig-ver antwortlich geleitet werden, auf die die Voraussetjungen zu Ziffer 2 und 3 nicht zutreffen, müssen entweder eine Fachkraft oder eine nach Ziffer 3 zugelassene Hilfskraft mit der verantwortlichen Leitung der Firma betrauen oder das Geschäft verpachten oder verkaufen. 5. Die Landesleitjungen sind für die ordnungsmäßige Durchführung die ser Bekanntmachung verantwortlich und sollen ausgebombte oder evakuierte Leihbuchhändler als Angestellte, Pächter oder Käufer in die unter Ziffer 4 genannten Betriebe vermitteln. Berlin, den 26. Januar 1945 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer I. A.: gez.: Genf/ Betr.: Nutzbarmachung der Bestände stillgelegter Leihbüchereien i. Der Präsident, der Reichsschrifttumskammer ist durch § 1 der An ordnung des Präsidenten der Reichskulturkammer vom 22. 9. 1944 über den totalen Kriegseinsatj ermächtigt worden, über die Buch bestände stillgelegter Leihbüchereien zu bestimmen. II. Demgemäß werden alle stillgelegten Leihbüchereien angewiesen, ihre Bestände an Unterhaltungsschrifttum binnen zwei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel an Leihbüchereien oder Kriegsleih büchereien zu verkaufen, zu verpachten oder sonstwie dem Leih verkehr zugänglich zu machen. III. Bei der Verpachtung der Bestände sollen die Leihgebühren der Großleihbüchereien als Richtlinien gelten. IV. Der Verkauf, die Verpachtung oder sonstige Verwertung im Sinne des Absatjes II ist der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buch handel in Leipzig zu melden. Berliner Leihbuchhändler haben die Meldung an die Reichsschrifttumskammer Berlin, Referat III/L, zu richten. V. Die Bekanntmachung vom 4. März 1944 (Börsenblatt 1944 Nr. 20), mit der die Meldung über die Verwertung" des gesamten Bücher bestandes gefordert wurde, wird dahin «ingeschränkt, daß nur die Verwertung des Unterhaltungsschrifttums verlangt wird. VI. Die Durchführung dieser Weisung kann durch Ordnungsstrafen oder unmittelbaren Zwang sichergestellt werden. Berlin, den 27. Januar 1945 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer I. A.: gez.: Genff Böiscnbl. f. <3 Dt. Buchh Nr. 6 Sonnabend, den 10. Fcbmar 1945 19
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