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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1945
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1945-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1945
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- Deutsch
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Sudetengau geboren war, verlor nicht nur das Sudetendeutschtum, son dern das ganze deutsche Volk eine hoffnungsvolle künstlerische Be gabung. Aus romantisch-volksliedhafteii Anfängen heraus hat V'ittek sein besonderes, im bäuerlichen Volkstum wurzelndes Lebenswerk ent wickelt, das in dem Hans Kudlich-Roman „Sturm überm Acker“ einen Gipfel fand. Daneben stehen die Erzählungen „Romantischer Garten“, „Peter Lcutrecht“, sein Erstlingsroman „Frau Minne“ und sein letzter Roman „Die Heimkehr des Andreas Loschner“. Von der hohen sprach lichen Musikalität, seiner ursprünglichen lyrischen Begabung sprechen die Gedichtbände „See im Licht“ und „Schatjhauser“. Der dichterische Nachlaß Witteks, der zu den dichterischen Vorkämpfern der Sudeten- deutschen Freiheit zu zählen ist, harrt noch der Veröffentlichung. Todesfall Ada ISegri, die frühere Volkssdiullehrerin und Verfasserin eines umfungreidien, in viele europäisdie Sprachen übersetzten dichterischen Werkes, ist in Mailand kurz vor Vollendung ihres fünfundsiebzigsten Lebensjahres gestorben. Im Mittelpunkt ihrer Romane und Novellen stand immer wieder das soziale Problem ihrer engeren Heimat. 1931 er hielt sie den Mussolini-Preis für Dichtkunst. Sie gehörte als einziges weibliches Mitglied der italienischen Akademie für Dichtkunst an. 1892 ersdiien ihr erster Gedichtband „Fatalita“ („Schicksal“), der 1900 ins Deutsche überseht wurde. V erkehrsnachrichten (Auszug aus dem Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 9 vom 29. Januar 1945) A. Brief dienst. 1. Ortspostdienst ist der Dienst innerhalb des Orts- und Landzustell- bezirks des Einlieferungspostortes. 2. Nachbar ortspostdienst ist der Dienst mit verkehrsmäßig günstig gelegenen Orten. Die Grenzen des Nachbarortsverkehrs se^en die Postamtsvorsteher nach Weisung der Präsidenten der Reichspost direktionen fest. Welche Orte zum Nachbarortsdienst gehören, wird durch die örtlichen Zeitungen bekannt gemacht. (Für den Ort Leipzig gilt als Nachbarortsdienst das etwas erweiterte Gebiet der Postleitzahl 10.) Zugelassen sind im Orts- und Nachbarortsdienst: a) geivohnliche Postkarten und Briefe bis 1000 Gramm von und an jedermann. b) eingeschriebene und Wert-Briefe aa) bis 100 Gramm und bis zu den Höchstmaßen (in rechteckiger Form: Länge, Breite und Höhe zusammen nicht über 50 cm, Länge jedoch nicht über 30 cm; in Rollenform: Länge und der zweifache Durchmesser zusammen nicht über 60 cm, Länge je doch nicht über 50 cm) von und an jedermann innerhalb der festgesetzten Einlieferungshöchstzahl. hb) bis 500' Gramm und in den vorstehend angegebenen Höchst maßen bei offener Vorlegung, wenn die Sendungen Urkunden, Wertpapiere, Wertgegenstände oder dgl. enthalten, ohne Bin dung an die Einlieferungshöchstzahl. ec) bis 500 Gramm, die von Behörden, Körperschaften und Anstal ten des öffentlichen Rechts, Reichsberufsständekammer, Reichs kulturkammer *), Wirtschaftsverbänden und Fachgruppen der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft abgesandt werden oder von jedermann an diese gerichtet sind, ohne Bindung an die Einlieferungshöchstzahl. 3. Fernposldienst ist alles, was nicht unter den Orts- oder Nachbar ortspostdienst fällt. Zugelassen sind im Fernpostdienst: a) gewöhnliche Postkarten und gewöhnliche Briefe bis 20 Gramm von und an jedermann. b) gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Wertbriefe bis 500 Gramm, die von Behörden und den vorstehend aufgeführten Organisationen abgesandt werden, und solche Sendungen, die von jedermann an diese gerichtet sind. c) gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Wertbriefe bis 500 Gramm von und an andere als unter b genannte Poslbenutjer in dringenden Kriegs- oder lebensnotwendigen Fällen mit beson derer Genehmigung der Reichspostdirektion. 4. Sonstiges, zugelassen im Orts-. Nachbarorts- und Fernpostdienst: a) Blindenschriftsendungen, b) besonders gekennzeichnete Matern und Depeschenbriefe an S(hriftleitungen von Zeitungen und Zeitschriften im bisherigen Umfang, c) Bahnhofsbriefe. 5. Feldpost-, Dienstposl- und Auslandsbriefsendungen bleiben im bisherigen Umfang zugelassen. B. Gelddienst. Im Orts-, Nachbarorts- und Fernpostdienst sind zugelas sen: Postanweisungen, Zahlkarten, Postaufträge, Nachnahmen, Post scheckbriefe, Postüberweisungen, Postschecke (Zahlungsanweisungen) und sonstige Sendungen des Postsparkassendienstes. *) Der Buchhandel untersteht der Reichskulturkammer, er gehört zu den Postbenutzern, die im Fernpostdienst Briefe bis 500 Gramm ver senden dürfen. Für den Buchverlag ist nunmehr die Möglichkeit ge geben, Manuskripte und sonstige wichtige Schriftstücke bis 500 Gramm unter Einschreiben zu versenden. C. Zeitungsdienst. Zugelassen sind als Postveririebsstücke (B- und D- Stücke), Postzeitungsgut, Bahnhofszeitungen und Zeitungsdruck sachen, a) von Tageszeitungen einige besonders zugelassene, b) von Zeitschriften die Verkündungsblätter der Obersten Reichs behörden, „Das Reich“ und „Das schwarze Korps“ zur unbeschränk ten Verbreitung über das ganze Reich, Beförderung in schnell- fahrenden Zügen, c) alle übrigen Zeitungen und Zeitschriften zur unbeschränkten Ver breitung über das ganze Reichsgebiet. Beförderung im allgemeinen nur mit Personen- und Güterzügen. Der Postzeitungsdienst nach dem Ausland unterliegt keinen Ein schränkungen. D. Paketdienst. Die Annahme von Paketen bleibt kontingentiert; an genommen werden 50 % des den einzelnen Firmen zugeteilten Kon tingents. Die Präsidenten der Reichspostdirektionen sind ermächtigt, in dringenden Fällen für gewerbliche Versender Ausnahmen zuzu lassen. Sendungen mit Büchern sind wie bisher äußerlich mit dem Aufklebe zettel „Bücher“ zu kennzeichnen. Auf allen Paketen soll die Post leitzahl 4 bis 5 cm groß und besonders deutlich angegeben sein. E. Einlieferung von Postsendungen. Gewöhnliche Postkarten, gewöhn liche Fernbriefe bis 20 Gramm, gewöhnliche Orts- und Nachbarorts briefe, Postscheckbriefe und Postsparkassenbriefe sind durch die Briefkasten, die übrigen Sendungen bei den Annahmestellen (Post sehalter) einzuliefern. Auf sämtlichen Briefsendungen soll die Postleitzahl angegeben sein. * Betr.: Einsendung von Neuerscheinungen und Neuauflagen an die Deutsche Bücherei in Leipzig Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Paketsendungen an die Deutsche Bücherei als Sammelstätte des gesamten deutschen Schrifttums und als Bearbeiterin der buchhändlerischen Bibliographien keinerlei Beschränkungen unterliegen. Die Deutsche Bücherei ist ohne hin als Anstalt des öffentlichen Recht9 zur Absendung und zum Emp fang von Briefen und Paketen berechtigt. In jedem Falle wäre also bei den an die Deutsche Bücherei gerichteten Sendungen zu vermerken: Anstalt des öffentlichen Rechts (zum Paketverkehr zugelassen). Personalnachrichlen Herr Professor Dr. Gerhard Menz begeht am 10. Februar seinen sechzigsten Geburtstag und am 1. März sein fünfundzwanzig jähriges Tätigkeits-Jubiläum in der Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler zu Leipzig. Professor Menz war vor dem ersten Weltkrieg im ehemaligen deut schen Schutzgebiet Kiautschou als Herausgeber der Tsingtauer Neuesten Nachrichten tätig; 1915 wurde er Direktor der Kaiser-Wilhelm-Schule in Schanghai. Nach Deutschland zurückgekehrt, begann er am 1. März 1920 seine Tätigkeit als volkswirtschaftlicher Beirat und Referent in Bildungs fragen im Börsenverein. Um die Erforschung der Rrligen des Buches, der Buchwirtschaft und der Frühgeschichte der Presse hat sich Professor Menz sehr verdient gemacht. Allen Lesern de9 Börsenblattes ist der Jubilar durch seine monatlich erscheinenden Aufsäfce „Zur Wirtschafts lage“ bekannt. Im Jahre 1925 wurde Professor Menz aus Anlaß der Hundertjahr feier des Börsenvereins der neuerrichtete Lehrstuhl für Buchhandels betriebslehre an der Handels-Hochschule zu Leipzig übertragen. Seit 1933 ist er gleichzeitig Direktor der Abteilung für Wirtschafts-Journa lismus und Zeitung9-Betriebslehre. Mit der Berliner Handels-Hochschule ist er durch einen Lehrauftrag für Buchhandelsbetriebslehre verbunden. Anläßlich des Gutenberg-.Tubiläumsjahres 1940 wurde ihm der vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig gestiftete Lehrauftrag an der Uni versität Leipzig für Erforschung der Frühgeschichte der Presse über tragen. Von seinen Veröffentlichungen seien neben den umfassenden Bei trägen für Sammelwerke und den zahlreichen Aufsätzen in Zeitungen und Zeitschriften besonders genannt: „Der Deutsche Buchhandel“, „Deutsche Buchhändler. 24 Lebensbilder führender Männer des Buch handels“, „Die Zeitschrift, ihre Entwicklung und ihre Lebensbedingun gen“. Als Kenner Chinas schrieb Professor Menz außerdem mehrere Werke über China. Zu seinem Geburtstage und zu seinem Dienst-Jubiläum bringen ihm die Buchhändler sowie seine Hörer und Schüler die herzlichsten Glückwünsche entgegen. Am 9. Februar kann Herr Dr. h. c. Friedrich Paul Lorenz, Inhaber der Buchhandlung Fr. Paul Lorenz in Freiburg i. Br., auf eine fünfzig jährige Mitgliedschaft im Börsenverein zurückblicken. Den Tag der fünfundzwanzigjährigen Wiederkehr ihres Eintrittes in die Firma Koehler & Volckmar in Leipzig begehen am 16. Februar Herr Alfred Rösch und Herr Max Scheller. Todesfall: Am 23. Dezember v. J. verschied nach kurzem Leiden im sechsund siebzigsten Lebensjahre Herr Adolf Gaßner, seit 1908 Inhaber von Liegel’s Buchhandlung in Villach. Hauptschriftleiter: Dr. Hellmuth L a n ge n b u c h e r, Schömberg. — Stellvertr. d. Hauptschriftleiters: Georg v. Kommerstädt. Leipzig. — Verantw. Anseigen leiter: Walter Helrfurth. Leipzig. — Verlag: Verlag des Börtenvereim der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Sdiriftleitung und Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 26, PostschlieBfaA 274/73. — Druck: Brandstetter. Leipzig C 1, Dresdner Straße 11. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 11 gültig! — RPK. 11/446. Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 6, Sonnabend, den 10. Februar 1915 22
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