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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1938-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1938
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- Deutsch
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Schriftleiter einer Zeitung wie jeder Buchverleger und sonstige Publizist, auch der Rundfunk- und Theaterintendant und der Film spielleiter einne-hmen und zum Ausdruck bringen. Es fehlt jeder Beweis, daß solche ganzheitliche Schau notwendigerweise ausschließ lich aus Zeitschrifteninhalt beschränkt sein müßte. Es fehlt ebenso aber auch jeder Beweis dafür, daß Zeitschriften immer und überall nur einen Inhalt haben, der aus einer sonst nicht erreichbaren ganz heitlichen Schau heraus gestaltet ist. Und was wird, wenn nun in einer Zeitschrift doch etwas erscheint, was nicht aus ganzheitlicher Schau stammt? Oder ist etwa eine »Abhandlung«, die nicht eine Ganzheit wäre, überhaupt undenkbar? Je tiefer man die Sonde der Kritik einführt, desto weniger hält der zunächst vielleicht bestechende Einsall stand. Zur Abgrenzung der Zeitschrift von anderen publizisti schen Erscheinungen reicht er nicht aus. Es ist schade, daß Muth nicht auf das von mir aufgeworfene Problem der 'Standortsgebundenheit eingegangen ist, das ihm durch Krumbach und Lehmann bekannt ge worden sein müßte. Jedenfalls fehlt in seiner an sich zutreffenden ein leitenden Analyse der bisherigen Definitionsbemühungen auf dem Gebiet der Zeitschrift die Auseinandersetzung mit dieser Frage. Viel leicht wäre dann sein Versuch, in der Ganzheitlichkeit das Ei des Kolumbus zu finden, entbehrlich geworden. Wenn man ihm hier aber auch nicht zuzustimmen vermag, so bleibt davon doch sein Verdienst um die Aufhellung der Anfänge der deutschen Zeitschrift mit seinen Ausführungen über Rist unberührt. Or. Menz. Boruttau: Llrkundensteuergesetz, Erläuterungsbuch. 3., vermehrte Aufl. Carl Äeymanns Verlag, Berlin. VIII, 461 S. Lw. RM 11.- Obwohl das neue Urkundensteuergesetz erst mit dem 1. Juli 1036 in Kraft getreten ist, liegt dieses aus der Praxis geschriebene und für die Praxis bestimmte Erläuterungsbuch bereits in dritter, wesent lich erweiterter Auflage vor. Schon hieraus ergibt sich, daß das Werk eine sehr gute Aufnahme gefunden hat und berechtigten Ansprüchen in jeder Wei'se genügt. Zahlreiche Beispiele und eine erschöpfende Verarbeitung der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Reichs- finanghofs tragen außerordentlich viel zum Verständnis der gesetz lichen Bestimmungen bei, die an sich in der praktischen Handhabung nicht selten zu Zweifeln Anlaß geben: dies um so mehr, als die Ur kundensteuer fast alle Gsbiete des wirtschaftlichen und privaten Lebens erfaßt und somit die gesetzlichen Tatbestände auf die Vielgestaltigkeit des täglichen Lebens angewandt werden müssen. Auch der Buchhandel wird von diesen Bestimmungen wie jedes Gewerbe in verschiedener Beziehung betroffen, mag es sich dabei um den Abschluß von Verlagsverträgen, Dienstverträgen oder aber Werk verträgen mit Übersetzern, Herausgebern oder dgl. oder schließlich auch mit Lieferanten, gegebenenfalls auch um Werklieferungsverträge mit diesen handeln. Das Erläuterungsbuch von Boruttau gibt über alle mit diesen Verträgen in Zusammenhang stehenden Fragen Aus kunft. So sei nur beispielsweise auf die Ausführungen über den Goodwill, Seite 1.20, die Lizenzen und Aufführungsrechte, Seite 121/22, und ebenda die grundlegenden Ausführungen über die Behandlung der Bestellscheine, ferner über Druckverträge (Seite 166 und 169) verwiesen, endlich auch über Verlagsverträge bzw. Übertragung von Urheberrechten mit und ohne Verbreitungsverpflichtuug (Seite 191, 194—05 usw.). Nicht geteilt werden kann allerdings der vom Ver fasser vertretene Standpunkt, daß Druckverträge auch dann keine steuerfreien Werklieferungsverträge seien, wenn der Drucker das Papier liefert. Begründet wird dies damit, daß in einem solchen Fall das Papier nur als Zutat oder sonstige Nebensache anzusehen sei. Dies ist jedoch ein Irrtum, denn wie jeder erfahrene Verleger weiß, bildet das Papier bei der Herstellung eines Buches einen durch aus wesentlichen Anteil an den Gesamtherstellungskosten und steht zum Drucklohn keineswegs im Verhältnis einer Nebensache oder einer Zutat wie etwa die Zutaten bei der Anfertigung eines Anzuges. Ab gesehen von dieser kleinen Meinungsverschiedenheit stellt jedoch das Erläuterungsbuch von Boruttau eine Fundgrube für den praktischen Gebrauch dar und ist als Nachschlagewerk für jeden unentbehrlich, der irgendwie mit der Urkundensteuer zu tun hat. Rechtsanwalt vr. Kurt Runge, Berlin, Fachanwalt für Steuerrecht. Was liest die deutsche Jugend in Rumänien? Das Landesmädchenamt des »Deutschen Jugendbundes in Ru mänien« hat im Frühjahr 1968 unter seinen Mitgliedern einen Be richtwettbewerb über die Frage »Welches ist dasjenige Buch, das auf mich einen tiefen Eindruck gemacht hat?« veranstaltet. Es ist be stimmt das erstemal, daß unter der deutschen Jugend Rumäniens ein derartiger Wettbewerb durchgeführt wurde. Das Ergebnis dieser Umfrage liegt nun vor und kann in der zukünftigen Jugendarbeit ausgezeichnet berücksichtigt werden. An dem Wettbewerb haben sich deutsche Mädel aus allen Schichten und allen deutschen Siedlungsgebieten Rumäniens in den folgenden Hundertsätzen beteiligt: aus dem Altreich 5°/o aus dem Buchenland 14°/o aus Bessarabien 2"/» aus Siebenbürgen 62°/o aus dem Banat 13°/o und aus sonstigen 4°/o Die Bewertung der Berichte erfolgte unter den Gesichtspunkten der Güte des genannten Buches, der Form (Anschaulichkeit der Dar stellung) und des Inhalts (kritische Einstellung). Von den einge laufenen Berichten können 17"/„ als »sehr gut«, 38°/o als »gut«, 21°/o als »genügend« und 24"/o als »mangelhaft« bewertet werden. Eine Zusammenstellung der Bücher, die den tiefsten Eindruck hinterließen, in einzelne Gebiete ergibt folgendes Bild: Bücher mit geschichtlichem Inhalt 6°/» Kriegsbücher 7°/o Bücher aus der Kampfzeit . . . 30"/„ Bücher über Auslanddeutschtum . 20°/o Schöngeistiges Schrifttum . . . 11°/c> Jungmädelbllcher 7°/o Frouenbücher 7°/o Verschiedenes S°/° Daraus geht die erfreuliche Tatsache hervor, daß die Bücher aus der Kampfzeit der Bewegung oft genannt wurden und daß auch das Schrifttum des Auslanddeutschtums stark vertreten ist. Dagegen fehlt in den Berichten das einheimische Schrifttum fast vollständig. Unter den am häufigsten genannten Büchern befinden sich folgende: Hitler, Mein Kampf Schenzinger, Hitlerjunge Quex Gulbranssen, Und ewig singen die Wälder Rothacker, Das Dorf an der Grenze Pleyer, Die Brüder Tommahans Kuhlmann, Frigga Grimm, Volk ohne Raum Dwinger, Die letzten Reiter Der Berichtswettkampf zeigt eine Tatsache sehr deutlich: Ob wohl das Deutschtum Rumäniens zu 80"/o aus Bauern besteht, haben sich an diesem Wettbewerb 76°/„ Stadtmädel und nur 24°/o Bauern mädel beteiligt. Es ist ja nun selbstverständlich, daß die Stadtjugend im allgemeinen mehr liest als die Dorfjugend. Trotzdem aber glauben wir, daß auch unter der Bauernjugend eine große Bereitschaft zum Lesen vorhanden ist, nur mangelt es an Büchern. Das beweist schon die Tatsache, daß die Bücher im Dorf viel öfter von Hand zu Hand gegeben werden als in der Stadt. In einem siebenbllrgischen Dorf nannten drei Mädel ein schmales Heft — es wurde 1035 stark ver breitet, schilderte die furchtbare Not der Buchenlanddeutschen und rief zum »Buchenlandhilfswerk« auf — als das Buch, das einen tiefen Eindruck auf sie machte. Es ist dies zwar ein geradezu erschütterndes Zeugnis der Schicksalsverbundenheit, aber doch nur auch ein Beweis dafür, daß im Dorf Mangel an Büchern herrscht. So erwächst aus diesem Wettbewerb der Jugendarbeit die große Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Bauernjugend in Rumänien genügend Bücher zum Lesen hat. Hans Meschendörfer. Verkauf von Gegenständen des Buchhandels im Gebiete des Ver bandes der Buchhandelsorgantsationen des Könige. Jugoslawien In das Verzeichnis (siehe Börsenblatt Nr. 78) sind noch folgende Firmen einzutragen: Liste Novi Sad: Buchhandlung KardoZ (Karola Kardos). Petrovgrad: Hugo Reiß. Liste 6. Vukovar: Lavoslav Freund. Hauptschristleitcr: Or. Hellmuth Langenbuche r, Schömberg. — Stellvertr. d. Hauvtschriftleitcrs: i. V. Curt Strcubel. Leipzig. Berantw. Anzcigenlciter: Walter Hcrfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schrtftleitung und Expe dition: Leipzig 0 1. Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75. — Druck: Ernst Hcdrtch Nachs., Leipzig 0 1. Hospttalstraße 11a—13. — DA.7950/VIl. Davon 6440 durchschnittlich mit Angebotene und Gesuchte Bücher. — Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültigl
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