Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1858
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- 1858-11-01
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- 01.11.1858
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M 135, 1. November. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2045 scheint cs natürlich, daß man sie vor getroffener Entscheidung nicht von der Censur aus rcmittirt, was auch nicht stets möglich ist, son dern sie vorläufig zur Disposition stellt. Die große Entfernung von Leipzig macht ein größeres Lager nothwendig, da cs oft vorkommt, daß der Käufer eines Buches auf besten Verschreibung nicht warten will, und oft verkauft man ein Buch nur eben dadurch, daß man cs vorräthig hatte. Die Disponenden-Listen bestehen daher: s) aus Büchern, die noch in der Censur liegen, b) aus solchen, für welche noch Absatz zu erwarten. Daß diese Listen in der Regel gewissenhaft angefertigt werden, glaube ich behaupten zu können und ebenso, daß derjenige Verleger, welcher dabei nicht schwierig ist, ein ungleich besseres Geschäft macht, als derjenige, welcher Disponenden gar nicht oder nur theilweise gestattet. Da nun die russischen Sortimenter die Zurücknahme von Büchern, welche bereits in neuer Auflage erschienen, wohl nur höchst selten verlangen, da sie ferner stets die Bücher sofort zurück schicken, welche der Verleger nicht disponiren lassen will, so möchte ich die Herren Verleger in ihrem eigenen Interesse ersuchen, das alte Verhältnis, mit den Disponenden fortbestchen zu lassen, denn die russischen Sortimenter haben noch hübschen Absatz für gute Bücher, sie zahlen ordentlich und verwenden sich vorzugsweise gern für den Verlag der Handlung, welche gefällig ist. Die Vcrlangzettel der meisten russischen Sortimenter enthalten die Bemerkung: „in feste Rechnung oder baar mit erhöhtemRabatt", es dürfte also wohl Verleger wie Sortimenterzufrieden stellen, wenn alle festen Bestellungen vom Octobec bis zum Schlüsse des Jahres nur baar cxpcdirt würden; wegen der Disponenden wird sich ein Jeder mit seinen Geschäftsfreunden leicht einigen; ich möchte da aber den Verlegern rathen, damit nicht gar zu peinlich zu sein und namentlich nicht die Novitäten vom October bis zum Frühjahr zu rückzubehalten, denn der Winter ist die beste Zeit für den Absatz der Bücher und gar Vieles möchte im Frühjahr nicht mehr zu ver kaufen sein, wofür man im Winter leicht Käufer gefunden hätte. Dresden, am 25. October 1858. Fr. Lucas aus Mitau. Entgegnung, betreffend den Plan einer zu gründenden buchhündlcrischen Akademie. Wie großen Dank ich es dem geehrten. Herrn Frommann in Jena weiß, daß er der Erste ist, welcher meinen vor zwei Jahren in dem vierten Berichte der hiesigen Lehranstalt für Buchhandlungs lehrlinge vorgelegten Plan einer buchhändlerischen Akademie zum Gegenstände einer öffentlichen Besprechung gemacht hat, kann ich doch nicht umhin, wenn auch nur Weniges zur Entgegnung des be treffenden Artikels (in Nr. 132. d. Bl.) zu bemerken. Wenn nämlich dessen genannter Herr Verf. sagt, daß durch diesen Plan die Zeit der Lernenden zu sehr in Anspruch genommen würde, so scheint er fast zu glauben, als habe ich mir unter den Besucher» der zu er richtenden Anstalt bereits fungirende Buchhandlungslehrlinge gedacht, während ich ausdrücklich (zu vergl. 4. Bericht pag. 13.) erklärt habe, daß dieses neue Unternehmen nur für solche junge Leute begründet werden sollte, die nach Beendigung des bis zur Eonsirmation ge wöhnlichen Schulunterrichts sich vor ihrem Eintritte in das prak tische Gcschäftslebcn eine dem Buchhändler nothwendige theore tisch-wissenschaftliche Ausbildung anzueignen wünschten. Für Solche aber, die eben ihre ganze Zeit nur der Schule zuzuwenden haben, dürften zweiunddreißig Lectionen auf die Woche gewiß nicht zu viel sein, wie sich ja der Unterricht der meisten Gymnasien und höheren Lehranstalten auf wöchentlich dreiunddreißig bis achtunddrcißig Lehr stunden beläuft. Durch Vorstehendes ist vielleicht zugleich auch der Vorwurf des „zu Schulmäßigen" widerlegt: die neuzubegründcnde Anstalt sollte wie ein Gymnasium oder eine Realschule eben auch eine Schule sein, ob sie den Namen Akademie, höhere Lehranstalt oder was sonst für eine Benennung führt, darauf kommt cs ja am Ende nicht an. Aber nicht nur die Zeit, heißt es weiter, auch die Lasse der Teilnehmer würde der vorgelegte Plan zu sehr in An spruch nehmen, und freilich der berechnete Jahrcsbetrag von 90 bis 120Thlr.fürdcn Schüler steht in auffallendem Gegensätze zu der her kömmlichen Höhe derjenigen Schulgelder, welche für den Unterricht an öffentlichen, d. h. durch Staats- oder städtische Mittel zum gro ßen Theil unterhaltenen Anstalten erhoben werden, nicht aber zu den Kosten, welche z. B. nur der Besuch der bekanntesten höheren Handelsschulen erfordert, und bedenkt man hierbei, daß letztere sich noch ansehnlicher Unterstützungen von Seiten der betreffenden Han- dclsgrcmien zu erfreuen haben, während die in Rede stehende buch händlerische Lehranstalt sich nur durch sich selbst erhalten sollte, so wird man die Höhe der obigen Angabe wenigstens leicht erklärlich finden. — Inwiefern aber der Plan „zu sehr darauf ausgehe» soll, frühere Versäumnisse beim Schulunterrichte nachzuholcn", läßt sich aus dem, was ich über dieses Unternehmen an dem angegebenen Orte gesagt habe, nicht wohl Nachweisen, da ich nicht die Art und Weise, wie gelehrt werden soll, sondern nur die Lehrgegenstände selbst bestimmt habe; daß unter diesen sich deutsche und lateinische Sprache, Geographie, Geschichte und überhaupt Gegenstände befin den, die auch schon auf Elementarschulen betrieben werden, begrün det meiner Ansicht nach noch nicht jene Ausstellung, da es bekannt lich solche Unterrichtszweige sind, an denen man noch lange auch über die Schulzeit hinaus zu lernen hat, auch wenn man nicht auf den Namen eines Gelehrten in diesen Dingen Anspruch machen will. Ein weit begründeterer Vorwurf scheint mir dagegen der zu sein, daß der Plan „die Zahl der zu lehrenden Gegenstände zu sehr vermehrt"; daß aber dieser Einwand mir nicht überraschend kam, erhellt am deutlichsten aus meiner schon damals ausgesprochenen Bemerkung: „Bietet das Lectionsverzeichniß dieser (1.) Elasse schein bar auch ziemlich disparate Gegenstände, so glaubte ich bei genauerer Ueberlegung doch von keinem derselben absehen zu dürfen, und zwar in Betracht der Ansprüche, die mit Recht an einen Buchhändler als Schatzmeister der höchsten Güter eines Volkes, namentlich an den Verleger, gestellt werden" (a. a. O. pag. 17.). Der Buchhändler muß einmal nicht bloß kaufmännische, sondern auch gelehrte Kennt nisse haben, und von wem viel gefordert wird, der muß auch viel sammeln, daß er viel zu geben habe. Wenn daher die Zahl der an geführten Lehrgegenständc zu groß erscheint, so ist deßhalb nicht so wohl der Schule, die durch eine zweckmäßige und das Verschiedene möglichst einigende und zusammenfassende Methode ihre Erlernung erleichtern will und kann, ein Vorwurf zu machen, als man vielmehr darin eine nicht zu umgehende Schwierigkeit erkennen muß, die aus der Getheiltheit des buchhändlerischen Berufes hervorgeht. Was schließlich die Anforderungen betrifft, die der geehrte Herr Verf. des oben bcz. Artikels an die in ein Geschäft aufzunehmendcn Lehrlinge stellt, so kann ich nur die Versicherung geben, daß von den vielen Lehrlingen, die ich seit dem bald sechsjährigen Bestehen un serer Lehranstalt habe kennen gelernt, zur Zeit ihrer Aufnahme der bei weitem geringste Theil im Stande war, jene zu befriedigen, wäh rend die große Mehrzahl den allertrifligsten Grund zur Dankbarkeit gegen die Begründer und Gönner einer Anstalt hatte, deren Auf gabe es ist, wenigstens die wichtigsten der dem Buchhändler nöthigen Vorkenntnisse zu lehren. Leipzig, den 26.October 1858. vr. Paul Möbius.
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