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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1868
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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652 Nichtamtlicher Theil. 59, 11. März. ken bilden, und 1 Thlr. ord. kosten. Von dem Exemplar war der die Preise der dramatischen Werke enthaltende Umschlag entfernt und durch einen grünen Falz ersetzt; ferner war von dem Titel die Vcrlagsfirma abgeschnitten und durch ein angeklebtes Stück weißes Papier ergänzt, dem Buche dadurch also ein würdiges antiquarisches Aussehen gegeben und dafür 1 Thlr. 12H Sgr. gefordert und auch bezahlt. Die Käuferin, welche zufällig bei einer Bekannten einen andern Band der Laube'schen Werke sah, auf welchem von der Verlagshand- lung der Preis der „Karlsschüler" mit nur 1 Thlr. angegeben war, fragte mich, wie dies nun wohl Zusammenhängen könne, da sie der Meinung wäre, daß bei den im Buchhandel feststehenden Laden preisen ein U ebervortheilen doch gar nicht möglich sei. Ich äußerte meine Ansicht dahin, daß hier nur ein Jrrthum vorliegcn könne, versprach ihr, bei Hrn. Bloch unter Einsendung des betreffen den Exemplars deshalb anzufragen, und erhielt nun auf meine Bitte um Aufklärung, resp. Rückzahlung des zu viel erhobenen Betrages, folgende Antwort: „Hinsichtlich der »Karlsschüler« bin ich mir nicht bewußt, Ihnen Rechenschaft abzulegen, da Sie überhaupt nichts bei mir gekauft haben. Mein Geschäft ist ein ganz eigenthümlich organisirtes und complicirtcs, ich verkaufe nurThe ater stücke, nicht Bücher (!), lasse Bände auseinandernchmen rc. rc. und muß meine Preise nach allerlei Umständen normiren. In dem beifolgenden Katalog, den jeder Buchhändler kennt, stimmt kein einziger Ladenpreis. Ich muß cs Ihnen ganz überlassen zu thun, was Sie für gut finden. E. Bloch." Wenn nun Hr. Bloch einen Band, welcher mehrercTheater- stücke enthält, auseinandernehmen läßt, und den Preis der einzel nen Stücke so normirt, daß deren Gesammtpreis selbst das Doppelte und mehr des Bandpreises übersteigt, so wird Jedermann das be greiflich finden, da er vielleicht nur eins verkauft, während die übri gen ihm liegen bleiben; daß aber, wie im vorliegenden Falle, dtt Preis für ein, einen selbständigen Band bildendes Theaterstück um fast 50 U> erhöht wird, ist denn doch etwas ganz Anderes, — aber Hr.Bloch verkauft eben keine Bücher, sondern nur Theater stücke, und auf diesen feinen Unterschied aufmerksam gemacht wor den zu sein, wird uns gewiß mancher Hr. Sortimenter Dank wissen; nur müßte auch das Publicum auf denselben aufmerksam gemacht Werden, sonst macht es sich so seine eigenen Gedanken über Laden preise der Bücher und Solidität im Buchhandel. Berlin. Haudc- L Spener'sche Buchh. (F. Weidling.) Miscellen. Aus Berlin schreibt man der „Oder-Zeitung": „In der neuen Gewerbeordnung hat man sich zwar im Allgemeinen zu dem Prinzip der Gewerbefreiheit bekannt, aber man will aus der Vergangenheit doch noch manche Beschränkungen mit hinübernehmen, deren Beseitigung von allen Seiten dringend gefordert wird. Hierzu gehört vor allem die Beschränkung der Preßgewerbe, über deren Unzweckmäßigkeit wohl wenig Meinungsverschiedenheit herrscht. Die Bestimmungen, welche die Errichtung von Buchhandlungen, von Buchdruckereien u. dergl. m. von einer Prüfung und von einer Concession abhängig machen, haben, darüber herrscht wohl kein Zweifel, ausschließlich eine politische Bedeutung, und man sollte doch jetzt auf dem Punkte angelangt sein, wo man volkswirth- fchaftliche Fragen nicht nach politischen Motiven entscheidet. Gerade die Beschränkung der Gewerbefreiheit bei den Preßgewerben, sowie die Unsicherheit des Besitzes, welche die mit der Concessionserlhei- lung eng verbundene Möglichkeit der Concessionsentzichung erzeugt, haben einen so nachtheiligen Einfluß auf die Entwickelung des preu ßischen Buchhandels gehabt, daß es wahrscheinlich großer Anstreng ungen bedürfen wird, um den Schaden, welcher dadurch dem Nationalwohlstande zugefügt worden ist, nach Aufhebung der be stehenden Beschränkungen wieder gut zu machen. Statt nun aber diesen Zeitpunkt zu beschleunigen, will man in der neuen Gewerbe ordnung die alten Bestimmungen beibehaltkr und so, während man der Mehrzahl der Gewerbtreibenden die volle Freiheit gibt, eine Classe derselben in den Fesseln lassen, unter denen sie jetzt leidet. Selbst wenn der Bundcsrath jetzt in dem Entwürfe keine Abänderung treffen sollte, so hoffen wir doch, daß das Parlament die richtigen wirtschaftlichen Grundsätze zur Geltung bringen wird. Damit dies aber geschehe, scheint es uns vor allem wünschenswerth, daß die betheiligten Gewerbtreibenden ihre Meinung in die ser Sache kundgcben. Schweigen sie jetzt, wo noch eine Ein wirkung auf den Beschluß der gesetzgebenden Körperschaften möglich ist, so haben sie es sich nachher selbst zuzuschreiben, wenn ihre so dringenden Wünsche nicht erfüllt werden." — Wir erlauben uns, den Vorstand des Börsenvercins, die Vorstände der Provinzial- und Kreisvereine und alle Angehörigen des norddeutschen Buchhandels auf die vorstehend berichtete hochwichtige Angelegenheit aufmerksam zu machen. Rasches und entschiedenes Handeln ist geboten, denn der Wiederzusammentritt des Norddeutschen Reichstags steht in Kürze bevor und die Bcrathung der Gewerbeordnung wird in erster Reihe auf seiner Tagesordnung stehen! L. Stuttgart, 7. März. Am 26. Februar fand hier eine Ver sammlung der Stuttgarter Gehilfen statt, in der einstimmig beschlos sen wurde, in den beiden Pfingstfeiertagen eine Zusammenkunft der süddeutschen Kollegen zu veranstalten. Es wurde ein Comitö, aus sieben Mitgliedern bestehend, gewählt, das die Sache in die Hand nehmen und einer demnächst zu berufenden Generalversammlung Vorschläge unterbreiten soll, auf welche Art und Weise den Gästen ein freundlicher Empfang zu bereiten und der Aufenthalt in Stutt gart zu einem möglichst angenehmen zu machen sei. Zur Bestreitung der Kosten verpflichteten sich die Versammelten zu einem bestimmten Monatsbeitrag. Zweck der Versammlung ist: bei einem gemächlichen Zusammensein sich gegenseitig kennen zu lerne», alte Freunde und Bekannte wiederzusehen und den Kollegen die Hand zu bieten, um die Metropole des süddeutschen Buchhandels kennen zu lernen. — Die Einladungen mit dem speciellen Programm der beiden Festtage sollen in der nächsten Zeit direct versandt werden. Antwort auf die Frage in Nr. 51 d. Bl. — Den Kom missionär können Sie Wohl kaum verantwortlich machen, sondern allein den Verleger, der unbedingt verpflichtet ist, auf „wieder holtes" Verlangen nochmals Erpedirtes zurückzunehmen. Ist der Verleger hierzu in Güte nicht zu bewegen, so opfern Sie den Be trag. Machen Sie aber seine Firma im redactionellen Theil des Börsenblattes bekannt, damit sich jeder Sortimenter vorsehen kann. Das Opfer, das Sic so sich auferlegcn, wird für das allgemeine Beste gewiß nicht vergeblich gebracht sein. — Dies als Rath von einem Verleger, der alles zurücknimmt — mag es auch auf nur einmaliges Verlangen baar erpedirt sein — und der sich dabei sehr wohl befindet. F. L. Von dem Schulz'schen Adreßbuch für den deutschen Buchhandel ist soeben der Jahrgang 1868 in der gewohnten flei ßigen und sorgfältigen Bearbeitung erschienen, welche wieder die dankbarste Anerkennung des Buchhandels verdient. Dasselbe bringt diesmal das Bildniß von dem talentvollen, im Jahre 1845 verstorbe nen F. G. Franckh in Stuttgart.
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