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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-01-15
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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104 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 7, >5. Januar. sich wahrend der ParlamentSzeil oft die berühmtesten Männer Deutschlands, die an dem, leider vergeblichen Werke der deutschen Einheit arbeiteten, ohne allen Unterschied der Partei, zu freund lichen Gesprächen zusammen. Im Jahre 1850 verlegten die Brüder Bacr ihre nunmehr auch vom Frankfurter Buchhandel, der sich lange genug gegen die Zulassung des großartigen Baer'schen Geschäfts gesträubt hatte, als völlig gleichberechtigt anerkanntes Geschäft in das weitläu fige Local im Easino (am Roßmarkt); aber bei stets ausgedehn terem Verlage und bei massenhaftem Local- und, man kann wohl sagen: Welt-Verkehre zeigte sich auch mehr und mehr das Bc- dürfniß nach noch größeren Räumlichkeiten, und so ward endlich im Deccmber 1860 das von den Brüdern als Eigcnthum erwor bene große Gebäude am Roßmarkt (dem Gutlenbcrg-Monumcnte gegenüber) der durch Umfang, Zweckmäßigkeit und glänzende Ausstattung von Einheimischen und Fremden bewunderte Sitz des vielvcrzwcigtcn Baer'schen Geschäfts. Bücherfreunde und Gelehrte aller wissenschaftlichen Zweige fanden und finden fortwährend in diesen Räumen, wo sie mit herzlicher Gastlichkeit stets willkommen geheißen sind, ein in kei ner andern Stadt gebotenes Privat-Etablisscment, eine ihr In teresse und ihre Neugierde fesselnde überaus reiche, musterhaft geordnete Sammlung der wichtigsten Ausgaben von allen werth- vollen Werken alter und neuer Literaturen, darunter oft kostbare Exemplare, die den größten Bibliotheken zur Zierde gereichen würden. Leider sollte sich der treffliche Mann, der mit der alten Ein fachheit und Bescheidenheit in diesen großartigen Räumen seine Thätigkeit rastlos fortsctztc, nicht lange daran erfreuen; nachdem er, ohne dadurch in seinem Berufe nachhaltig sich stören zu las sen, schon seit einigen Monaten mit einem scheinbar nicht gefähr lichen Herzleiden zu kämpfen hatte, ereilte ihn um die Mittags stunde des letzten Tages des abgelaufcncn Jahres, mitten in sei nen Arbeiten, der Tod in Folge eines Herzschlages. Ein unge wöhnlich großer Leichenzug, aus allen Ständen unserer Stadt bestehend, bezeugte die tiefe Theilnahme Aller an diesem Verluste. Leopold Joseph Baer hatte, außer der Freude, seine uner müdliche Thätigkeit durch glänzende Erfolge gekrönt zu sehen, sich noch anderer ehrender Auszeichn-ungen zu erfreuen; so ernannte ihn Kaiser Alexander II. von Rußland im Jahre 1853 wegen sei ner Verdienste um die kaiserl. öffentliche Bibliothek inSt. Peters burg zum Hauptcommissionär dieser Bibliothek; und im Jahre 1856 verlieh ihm derselbe Monarch, auf Vorschlag des Direktors der genannten Bibliothek, die große goldene Medaille am St. Andreas - Ordensband?: Auszeichnungen, die der bescheidene Mann ebenso wenig gesucht hatte, als sie ihn zur Eitelkeit zu verleiten vermochten. Das Baer'sche Geschäft wird nun, nach dem Tode des älte ren Chefs, von besten Bruder und Astocie Hermann Baer, der bisher hauptsächlich die Beziehungen zu dem Auslände gelei tet hatte, in der bisherigen Weise fortgesetzt; die beiden Söhne des Verblichenen (der ältere, ein gediegener junger Mann von 20 Jahren, ist vor kurzem aus London, wo er seine weitere buch- händlerische Ausbildung erhielt, zurückgekehrt) treten nun eben falls in das Geschäft ein. F- g. Zu der Verordnung des K. Preuß. Finanzministeriums vom 10. Januar, das Zeitungssteucrgesetz betreffend. Bei Uebersendung der vorstehenden, im amtlichen Theile des heutigen Börsenbl. abgedruckten Verfügung hat die Redaction folgende Zuschrift erhalten: Berlin, 12. Jan. Indem ich mir erlaube, Ihnen die so eben erschienene Circularverordnung des Königl. Preußischen Finanzministeriums zu überreichen, durch welche der Hauptbe- schwerdc des Buchhandels, der ungleichen Besteuerung der nicht- preußischen Buchhändler vollständige Abhilfe verschafft wird, bitte ich, bei dem Abdruck zugleich den folgenden Bemerkungen eine Stelle zu gönnen. Vor allen Dingen fühle ich mich verpflichtet, der Königl. Preußischen Regierung wegen der schnellen und rückhaltlosen Abstellung eines erkannten Unrechts meine volle Anerkennung auszusprcchen. Es gibt nach meiner Ueberzeugung nichts, was eine Regierung höher ehrt, als das offene Eingeständniß eines begangenen Jrrthums, und es war in diesem Falle um so leichter, als an der Absicht der Regierung, der Presse durch das neue Gesetz eine Erleichterung zu verschaffen, von Niemand gczweifelt, die Schuld des Mißlingens aber einstimmig dem über das Gesetz gehörten Buchhandel beigemeffcn worden ist. Einen Jrrthum möchte ich indessen berichtige»; es sind nicht blos 13 Blätter, welche durch die neue Steuer höher betrof fen wurden, sondern die große Mehrzahl der nichtpolirischen und steuerpflichtigen Blätter, sofern sie'nicht etwa einen außerge wöhnlich niedrigen Preis haben; nur beispielsweise ist kürzlich schon für elf — irre ich nicht, im Börsenblatt selbst — der Nachweis geliefert worden. Ferner glaube ich nicht unbemerkt lasten zu sollen, daß durch die Gleichstellung der Preußen und Nichtpreußen allerdings ein Unrecht und vielleicht gerade das Unrecht gesühnt worden ist, welches am offensten zu Tage lag. Das größere Unrecht aber, daß der Presse überhaupt in der Stempelsteuer eine Abgabe auf- crlegt worden ist, welche dieselbe vor allen andern Gewerben be lastet, bleibt zur Zeit noch ungesühnt. Je weniger nun diese Steuer einem Staate anstcht, der sich vorzugsweise zur Pflege der Wissenschaft und des Unterrichts berufen erachtet, desto drin gender ist zu hoffen, daß er früher oder später die Hand zur Sühne auch dieses Unrechts bieten werde. Bis dahin aber gilt es: im Kampfe beharren, denn wenn der Tropfen den Stein aus höhlt, so steht zu hoffen, daß eine fortdauernde Verwahrung der Presse gegen eine Unbill, die sie vorAndern trifft, ungewiß wann, aber sicher zur Abhilfe führen werde. 8. c. Zur Abwehr. In dem in Nr. 1 d. Bl. enthaltenen Artikel eines „Wund- gedrückten" über das oft besprochene neue p r e u ß i s ch e Zei tung s st exn P e lg e sc tz wird als Thatsache hingestellt, daß das Gesetz, bevor es an die Kammer gebracht worden, d re i e n d e r angesehensten Buchhändler zur Begutachtung vorgclegt worden und von diesen das vollkommenste Einverständniß mit dem Gesetz erklärt worden ist. Hiervon ist in hiesigen Kreisen nichts bekannt und wir möchten diese Thatsache bestreiten. Soweit hier und an andern Orten des preußischen Staates seitens der Regierung Buchhändler und Zeitungsverleger in der Angelegenheit zu Rathe gezogen wurden, handelte es sich lediglich um die allgemeinen Prinzipien, nach welchen das sei tens der Kammer der Regierung zur Aenderung empfohlene Ge setz von 1852 zu ändern sei; die Regierung hat in den darüber stattgehabten Sitzungen niemals eine bestimmte Vorlage gemacht, sie wünschte nur von den Betheiligten Vorschläge zu den wün- schenswerthen Aenderungen zu hären. Insofern nun die Regierung auf diese Vorschläge bei dem neuen Gesetze wirklich eingegangen, bietet das letztere — und na mentlich für den deutschen Buchhandel — sehr bedeutende Er-
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