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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18550910
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185509107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18550910
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1855
- Monat1855-09
- Tag1855-09-10
- Monat1855-09
- Jahr1855
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1855
- Autor
- No.
- [5] - 1565
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1 565 1855.) Städte. Bücher. 14 695 Pirna 1 Plauen 2 Schandau i Schneeberg z Waldenburg 1 Wilsdruf 1 Wurzen 12 Zittau 2 Zwickau 6 23 H Sachsen-Altcnburg. Altenburg 3 Ronneburg 1 2 4 Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg 1 Gotha 12 2 13 S. Meiningen. Hildburghausen 5 Meiningen 4 Saalfeld 2 3 11 S.-Weim.-Eisenach. Apolda 1 Jena 27 Weida 3 Weimar 51 4 82 Schwarzb.-Rud. Rudolstadt 7 1 7 Schwarzb.-Sond- Arnstadt 1 Sondershausen 8 2 9 Waldeck Mengeringhausen 3 1 3 Württemberg. Calw 1 Canstatt 5 Ellwangen 2 Eßlingen 5 Friedrichshafen 2 Gmünd 2 Hall 9 Heilbronn 1 Ludwigsburg 3 Oehringen 1 Reutlingen 10 Spaichingen 1 Stuttgart 197 Tübingen 23 Tuttlingen 1 Ulm 7 16 270 260 Gesammt-Deutschland 3873. Städte. Büchrr. Dazu 3873 Belgien 10 Dänemark 6 Frankreich 12 Großbritannien 1 Niederlande 3 Ungarn 16 Preuß. Posen H Preußen 20 31 Rußland 31 Schweden 1 Schweiz 155 4139. Staaten, nach der Bücherzahl geordnet. Preußen 1211 Sachsen 724 Oesterreich 415 Bayern 397 Württemberg 270 Hannover 109 Hamburg 96 Hessen-Darmst- 90 Sachscn-Weimar-Eis. 82 Frankfurt a/M. 72 Baden 59 Braunschweig 58 Heffen-Caffel 49 Holstein 46 Nassau 43 Anhalt-Cbthen 23 Bremen 22 Oldenburg 17 Mecklenburg-Schwerin 14 Sachsen-Cob.-Gotha 13 - Meiningen 11 Mecklenburg-Strelitz 11 Schwarzb.-Sondershausen 9 Reuß 8 Schwarzb.-Rud. 7 Sachsen-Altenburg 4 Lübeck 3 Luxemburg 3 Waldeck 3 Lippe-Detmold r Anhalt-Bernburg i Hessen-Homburg i 3873. Die vorzüglichsten Städte mit mehr als 50 Büchern. Leipzig 598 Berlin 571 Stuttgart 197 Hamburg 96 München 93 Regensburg 73 Frankfurt a/M. 72 Halle 62 Breslau 56 Dresden 54 Braunschweig 53 Erlangen 52 Weimar 51 13 Städte 2018 Berlin. Vom Ministerium des Innern ist unterm 14. Julj folgender Bescheid, betr. den selbstständigen Betrieb des Steindrucker- Gewerb es durch Frauen ergangen: Der Zc. eröffne ich auf den Bericht vom 18. v. M-, betreffend die Frage, ob eine Frau, sofern sie unbescholten ist, selbstständig das Gewerbe eines Steindruckcrs betreiben dürfe, daß diese Frage, wenn sie auch vom Standpunkte der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 aus zu bejahen ist, doch nach dem Geiste des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 verneint werden muß. Berlin, den 14. Juli 1855. Der Minister des Innern- Im Aufträge: v. Hinckeldey. An die Königliche Regierung zu N. Die neuerdings mehrfach laut gewordenen Klagen über eine Beeinträchtigung des Buchhändlerbetriebes durch Her anziehung Königlicher Behörden und speciell derLandraths-Aemter zu Subscriptions-Sammlungen,unter dem Versprechen, einen Thcil des Erlöses zu gemeinnützigen Zwecken, namentlich zum Zweck alter un terstützungsbedürftiger Krieger zu verwenden, hat den Minister des Innern veranlaßt, in einem vom Bade Soden aus datirtcn Erlasse an alle Regierungen, dieselben darauf aufmerksam zu machen, daß durch derartige Zusagen ein Abgchen von den in Bezug auf das Sammeln von Subscribenten bestehenden Vorschriften nicht gerecht fertigt werde, solche einzelnej Fälle etwa ausgenommen, wo durch Verbreitung der betreffenden Schrift unzweifelhaft Nutzen für das gemeine Wohl zu hoffen, und in welchem Falle dann die höhere Ge nehmigung zum Sammeln von Subscribenten einzuholen sei. Aus Rücksicht auf die konfessionellen Verhältnisse in Preußen hat der Herr Minister des Innern in einer an die Regie rungen erlassenen Verfügung besondere Vorsicht rücksichtlich solcher Schriften empfohlen, welche an Behörden zu dem Zwecke gesandt werden, um durch amtliche Vermittelung eine größere Verbreitung zu erlangen. Wie in dem betreffenden Ministerial-Rescript bemerkt wird, hat die Erfahrung gezeigt, daß die amtliche Verbreitung evan gelischer Schriften unter katholischer Bevölkerung und umgekehrt, große Mißstände hervorzurufen geeignet ist. In evangelischen Lan- dcstheilen soll eine amtliche Mitwirkung zur Verbreitung religiöser Schriften nur dann zugelassen werden, wenn das Eonsistorium der Provinz sie zur Verbreitung geeignet erachtet. Wenn Mittheilungen über literarische Celebriläten schon an und für sich jeden Literaturfreund in hohem Grade ansprechcn, wie viel mehr Interesse haben dieselben für den Buchhändler, wenn er sein Geschäft anders als rein mechanisch betreibt. In dieser Be ziehung können wir den Eollegen als eine recht erfrischende Lectüre die eben erschienenen „Erinnerungsblätter von A. v. Stern- bcrg" empfehlen, die eine Reihe literarischer Größen vorführen und zugleich die treffendsten Bemerkungen sowohl über die Persönlich keiten, wie über die Werke dieser Autoren enthalten- Wir nennen hier nur Tieck, Justinus Kerner, Lenau, W. Alexis, Hitzig und den Humoristen Stephan Schütze. Sehr anziehend sind auch die Abschnitte über Goethc's häusliche Umgebungen und den Hof zu Weimar, die in ihrer Frische und Ursprünglichkeit mit zu dem Besten gehören, was Sternberg's gewandte Feder ge schrieben, Wir wollen durch diese Hindeutung übrigens durchaus nicht dazu beitragen, dem Verleger des erwähnten Merkchens so und so viel von Eollegen ausgeschnittene Exemplare übers Jahr als Remittenden zu- zufühcen, sondern sind, nebenbei bemerkt, vielmehr der Ansicht, daß jeder Buchhändler, der ein interessantes Werk zu eigner Lectüre be nutzt, dasselbe auch entweder behalten, oder nach Durchlesung mit Leichtigkeit anderweitig verwenden kann. 89- Miscellen. Eine Holzpapier-Mühl c. Wie die nordamerikanischen Zeitungen melden, ist zu Liltle Falls im Staate New-Pork von einem
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