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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1920
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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125, 10. Juni 1920. Redaktioneller Teil. Das Ergebnis dieses Rundschreibens ist bei Abschluß dieses Berichts noch nicht zu übersehen. Bisher haben nur 291 Mit glieder, d. h. 387» der befragten, geantwortet. Davon sind 53 (18°/») gegen und 228 (787°) für die Anregung des Rund schreibens, von diesen nur 148 (657°) bereit, den Rabatt zu er höhen. Näheres werden wir mündlich in der Hauptversamm lung berichten. Die Frage der Berechnung der Auslandlteserungen, die bereits zum Anfang des vergangenen Jahres Gegenstand von Erörterungen und Beratungen gewesen ist, wurde mit dem unerwartet starken Rückgang der deutschen Währung vor Jah resfrist zu einer Hauptangelegenheit des deutschen Verlagsbuch- handels. Um dieselbe Zeit begannen einzelne Verleger, bei Lieferungen nach dem Ausland Valutaausschläge von 507° zu erheben, wogegen sich jedoch sowohl der Deutsche Verlegerverein wie auch der Börsenverein und die neugegründete Deutsche Ge sellschaft für Auslandsbuchhandel auf den Standpunkt stellten, daß es nicht zweckmäßig sei, bei Lieferungen nach dem Ausland einen Zuschlag zu erheben, und in diesem Sinn« auch gemeinsam «ine Eingabe an die Regierung richteten, mit dem Ersuchen, bei etwaigen Ausfuhrverboten das Buch, wenn irgend möglich, davon auszunehmen, mindestens aber nach der ihm zukom- mcnden Eigenart zu behandeln. Infolge des starken weiteren Sinkens der Markwährung einerseits, der Vielseitigkeit der Va lutazuschläge der einzelnen Verleger andererseits glaubte die Deutsche Gesellschaft für Auslandsbuchhandel im September v. I. ihren Standpunkt nicht weiter aufrecht halten zu können und arbeitete eine »Ausfuhrordnung für das Ausland- aus, mit deren Tendenz und Bestimmungen der Vorstand des Börsenvereins in einer gemeinsamen Sitzung am 29. September sich einverstanden erklärte. Der Vorstand des Verlegervereins nahm seinerseits zu dieser Frage in einer Vorstandssitzung am 4. Oktober Stellung und gab seinen Mitgliedern durch Rund schreiben vom 8. Oktober von seinem abweichenden Standpunkt Kenntnis. Die auf dieses Rundschreiben eingegangenen Zu schriften wiesen sowohl unter den Anhängern als auch den Geg nern der vorgeschlagenen Valuta-Ordnung so gewichtige Stim men auf, daß der Vorstand sich nicht für berechtigt hielt, von sich aus eine Entscheidung hinsichtlich der Zustimmung zu dieser Verkaufsordnung von seiten des Verlegervereins zu treffen, und diese Entscheidung einer zum 21. November nach Berlin einbe- rufenen außerordentliche» Hauptversammlung überließ, mit dem Ergebnis, daß die Majorität sich im Grundsatz zu der vom Bör senverein entworfenen Verkaufsordnung für das Ausland unter gewissen Änderungen bekannte, jedoch unter der Voraussetzung, daß der Börsenverein die Gewähr für die Ausführung derselben böte, bzw. letztere durch Anrufen staatlichen Schutzes sicherstelle. Nach weiteren gemeinsamen Verhandlungen, in deren Verlaufe der Verlegerverein insbesondere in der Frage der Verteilung des Valutagcwinns die Interessen seiner Mitglieder mit Erfolg zu vertreten bemüht war, und nachdem eine Gruppe von Verlegern sich bereits seit Ende November zur Einhaltung der Bestim mungen der Verkaufsordnung für das Ausland verpflichtet hat ten, trat diese mit dem 14. Januar d. I. in Kraft. Die darin festgestellten Umrechnungssätze halten sich etwa aus der Mitte zwischen den früheren Friedenskursen und dem jetzigen Valutastand, sodaß die Auslandkäufer, die übrigens durch nahezu alle buchhändlerischen Organisationen des neutralen Auslandes Verwahrung einlegtcn, das deutsche Buch immer noch zu einem relativ billigen Preise erwerben können und dasselbe dadurch konkurrenzfähig bleibt. Ohne die staatliche Kontrolle der Bllcher- ausfuhr konnte jedoch der Schleuderei, die sich seit der Festsetzung von Valutazuschlägen in großem Maße entwickelt und damit den erstrebten Zweck der Valutaordnung zum großen Teile illu sorisch gemacht hatte, kein nnüberschreitbarer Damm entgegen gesetzt werden. Das am 9. März veröffentlichte und am 15. März in Kraft getretene Ausfuhrverbot in Verbindung mit der zwecks Kontrolle der Ausfuhr von der Reichsregierung errichteten und durch den Börsenverein organisierten Außenhandels^ Nebenstelle für das Buchgewerbe ist berufen, die' Auslandschleuderei und die Berechnung der Auslandliefernn- gen zu den in der Verkaufsordnung für das Ausland festge setzten Kursen zu gewährleisten. Leider ist aber durch alle diese Maßnahmen keineswegs erreicht, daß der Verleger in allen Fällen seinen Anteil erhält. Das wäre Wohl zu ermöglichen gewesen, wenn der Börscnverei» den von mehrfacher Seite unterstützten Vorschlag des Verlegervereins durchgesetzt hätte und die Aus fuhr von einem Bezugsschein des Verlegers abhängig gemacht worden wäre. Die außerordentlich komplizierten Ausfuhrbe stimmungen machen allerdings die Durchführung der Ausfuhr ordnung nicht leicht, doch möchten wir hoffen, daß die Praxis der jetzt noch auftretenden zahlreichen Schwierigkeiten Herr wer den wird. In dem am 30. März in Leipzig konstituierten Beirat der Außenhandelsnebenstelle ist der Deutsche Vcrlegerverein nur durch seinen ersten Vorsteher ver treten. Keiner der großen Berliner Verleger mit erheblicher Ausfuhr ist i» ihnr zu finden. Der Deutschen Gesellschaft für Auslands buchhandel trat der Verlegerverein mir einem Betrage von 2000 Fk pro Jahr bei und beteiligte sich an der Propaganda der Gesellschaft durch Versendung eines Rundschreibens an etwa 300 Verleger. Es wurden jedoch mehrfach aus Mitgliederkreisen Bedenken gegen die Höhe des Mitgltedsbeitrags von 1000 ./k geäußert, der manchen Interessenten nicht im Einklang mit dem für sie selbst direkt sich ergebenden Vorteile zu stehen schien. Der Beitrag für das Berner Bureau wurde mit 600 auch für 1919 bewilligt und zusammen mit den rück ständigen Beiträgen der Jahre 1917 und 1918 bezahlt. Wir be antragen, diesen Betrag auch für 1920 zu bewilligen. Bezüglich der Forderungen von Schuldnern in den bisher feindlichen Ländern stellten wir fest, daß Vorkriegsforderungen nur durch die deutsche Regierung einge zogen werden können. Die Prüfung und Regelung dieser Ver hältnisse ist dem Verband der im Ausland geschädigten Jn- landsdenischen übertragen worden. Während dieser Verband die Vergütung der Schäden aus der Kriegszeit bereits jetzt be arbeitet, soll die Regelung der Forderungen den noch zu bilden den Ausgleichsämtern übertragen weiden. Auch in Elsaß-Lothringen und den anderen abge tretenen Gebieten beschlagnahmtes Konditionsgut kann nicht anders behandelt werden als anderes Eigentum von Reichsdeutschen, sodaß die Forderungen der deutschen Verleger als Auslandsforderungen gelten. Zur Erleichterung der Übersicht über die verschiedenartigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die be setzten Gebiete haben wir am 6. Mai 1919 «ine Karte der Besatzungszonen in einer Auflage von 1000 Exem plaren herausgegeben, die innerhalb drei Monaten vergriffen war. Die meisten Bestimmungen und Verbote hinsichtlich der Einfuhr ins besetzte Rheinland sind Anfang 1920 aufgehoben worden. Der Zahlungsverkehr mit Österreich-Un garn, Südtirol und der Tschecho-Slowakei gestal tete sich immer schwieriger. In der Anerkenntnis, daß unsere dortigen Kollegen stets bemüht waren, allen Forderungen gerecht zu werden, haben wir ihre Vorschläge und Stundungsgesuche veröffentlicht, es aber unfern Mitgliedern überlassen, selbst dazu Stellung zu nehmen. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 21. November 1919 in Berlin hat sich dahin ausgesprochen, daß zur Vermeidung weiterer Außenstände neue Lieferungen nur noch gegen bar zu machen seien. Bei der Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeber verbandes der Deutschen Buchhändler regten wir zusammen mit dem Verbände der Fachpresse eine Errichtung getrennter Sektionen für Verlag und Sortiment an, der jedoch vom Vorstand der Ortsgruppe nicht stattgegeben wurde. - Die Verhältnisse bei der Post zwangen uns zu mehrfachen Eingaben und Protesten (die im Jahresbericht selbst einzeln aufgefllhrt und erläutert sind). Eine schwere Belastung des Verkehrs bedeutet insbesondere die Erhöhung der Umsatzsteuer. Da es angesichts des ungeheuren Geldbedarfs von Reich und Staaten ausstchls- 593
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