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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1920
- Strukturtyp
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- 1920-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1920
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 125. 10. Juni 192». los war, gegen eine den Verkehr belastende Steuer allgemein Stellung zu nehmen, so haben wir — zumeist gemeinsam mit dem Vorstände des Börsenbereins — uns bemüht, wenigstens die größten Härten zu vermeiden. So richteten wir im Oltober v. I. eine Eingabe an den Herrn Reichskanzler und die National versammlung, die den Zweck hatte, zu vermeiden, daß etwa Bü cher als hausgewerbliche Gegenstände angesehen und mit einer 57«igen Umsatzsteuer belegt würden. Ferner beantragten wir in dieser Eingabe, daß die Anzeigen von Büchern von der An- zeigensteuec frei bleiben möchten und daß diese Anzeigensteuer auch nicht aus Zeitschriften ausgedehnt werden möchte, da deren Existenz unter Umständen dadurch bedroht würde. Die Steuer ist nun mit ls/27° statt des ursprünglich beabsichtigten N» in Wirksamkeit getreten und hat zunächst, sornel wir sehen, besondere Beschwerden nicht verursacht. Das ist bei der allgemeinen Preissteigerung und der starken Geld- slüssigkeit nicht zu verwundern. Sobald diese Voraussetzungen aber wegsallen oder auch nur gemindert werden, wird die Steuer sich voraussichtlich in außerordentlich schwerer Weise gellend machen. Allerlei Unklarheiten, die anfangs bei unseren Mitgliedern bestanden, haben wir beseitigt, so, daß gemischte Betriebe die Steuer zweimal zu entrichten haben; daß eine Abwälzung unter besonderer Berechnung nicht statlsinden darf, sondern nur eine Einkalkulation der Steuer in die Preisstellung; endlich, daß die vor Inkrafttreten der Umsatzsteuer fällig gewordenen Forde rungen der Steuer nicht unterliegen, auch wenn die Zahlung erst nach Inkrafttreten der Steuer erfolgt. Die Umgestaltung des Wirtschaftslebens übt auch ihre Rück wirkung aus die buchhändlcrische Verkehrsordnung aus. In der letzten Hauptversammlung des Börsenbereins war ein Antrag der Herren Nitschmann und Gen. zu Z 4c und ck an genommen worden, wonach der Verleger verpflichtet wurde, auch bei Herabsetzung des Ladenpreises den Sortimenter unter gewissen Voraussetzungen zu entschädigen. Die Hauptversamm lung des Verlcgervereins halte zu diesem Antrag einige Zusätze beschlossen, die die Interessen des Verlegers wahrten, im übri gen aber keine Veranlassung gehabt, die im Interesse des Sorti ments vorgeschlagenen neuen Bestimmungen von dessen Stand punkt aus zu prüfen. Erst nachträglich stellte sich heraus, daß dieser Antrag eine wesentliche Verschlechterung für das Sorti ment bedeutete insofern, als allgemein die Entschädigungspflicht des Verlegers auf die in den letzten sechs Monaten bezogenen Exemplare beschränkt wurde, während der K 4c in seiner alten Fassung diese Entschädigungspflicht auf volle zwei Jahre aus dehnte. Da kein Zweifel darüber bestehen konnte, daß diese Wirkung weder von der Hauptversammlung des Börsenvereins, noch von der des Verlegervereins, noch auch von den Antrag stellern selbst beabsichtigt sei, so hat der Börsenvereinsvorstand, von K 21 b, 12 der Satzungen abermals Gebrauch machend, dem Beschluß der Hauptversammlung eine andere Fassung ge geben, der auch Ihr Vorstand zugestimmt hat. Es ist aber be zeichnend, daß der Börsenvcrein das Sortiment vor den Seg nungen der Herren Nitschmann und Gen. in Schutz nehmen mußte. Auch sonst stellten sich im Laufe der Zeit mancherlei Schwie rigkeiten heraus. Einzelne Verleger verlangten, daß auch die Disponenden nachträglich im Preise erhöht werden sollten, wenn sic Preiserhöhungen Vornahmen. Wir haben diese Frage gemein sam mit dem Vorstande des Börsenvereins dahin entschieden, daß eine Erhöhung des Nettopreises für die Disponenden des Sortiments regelmäßig erst nach Beendigung des lausenden Ab rechnungsjahres in Kraft treten kann. Ferner mehrten sich «inseitige Erklärungen Von Sortimen tern, wonach sie einen bestimmten Betrag (meist 20 ^k) überschrei tende Barsendungen in Leipzig nicht einlösen, vielmehr die Beträge direkt einsenden wollten. Wir haben darauf hinge wiesen, daß bei solchen Sendungen lediglich die Bezugsbedin gungen des liefernden Verlegers maßgebend sein können, der artige Sortimenter-Erklärungen also für den Verleger unverbind lich sind. S94 Den Versuch eines im besetzten Gebiet medergelapenen Sorti menters, cm fest bezogenes Werk dem Verleger nicht zu bezahlen, weil es ihm von der Besatzungsbehörde beschlagnahmt worden sei, haben wir zurückgewtesen. Bei der starken Zunahme des direkten Verkehrs hat sich ein großer Übelstand insofern gezeigt, als viele Soriimenter mit dem Zusatz bar bestellen: «Beirag folgt sofort nach Empfang«. Wenn daraufhin der Verleger expediert, so erfolgt aber in sehr vielen Fällen die Zahlung nicht, und es bedarf umständlicher Buchungen und Mahnungen, bis schließlich die Forderung ausge glichen wird. Es sind deshalb viele Verleger dazu übergegan- gen, nur noch gegen Nachnahme zu liefern. Aber auch hier zei gen sich wieder Übelstände. Denn streng genommen darf der Verleger nur entweder nach Anweisung des Bestellers liefern oder die Lieferung ablehnen. Dadurch würden aber Zeitverluste ent stehen, die unbedingt vermieden werden müssen. Die Beseitigung dieser Schwierigkeiten erscheint dringend notwendig. Ganz besonders schwer ist durch die wirtschaftlichen Folgen der politischen Ereignisse derLeipzigerPlatzin Mitleiden schaft gezogen. Wiederholt haben die Kommissionäre ihre Be dingungen heraufsetzen müssen, und der Verkehr über Leipzig ist infolgedessen erheblich verteuert. Als Folge davon macht sich eine Tendenz geltend, Leipzig überhaupt zu umgehen und mehr und mehr zum direkten Verkehr überzugehen. Eins unserer Mitglieder hatte uns mitgeteilt, daß es nur „och direkte Lieferungen mit ganzer Portoberechnung unter Nach, nähme oder gegen Vorauszahlung ausfllhre, nach Berlin keine Sendungen und über Leipzig solche nur nach Bedarf gehen lasse, für Beischlüsse aber, die billiger direkt gehen, Spesen in be stimmter Höhe und Einzugsgebühren für etwaigen Barverkehr berechne. Wir wurden um Veröffentlichung dieser Maßnahme gebeten und haben dem auch entsprochen. Ferner trat ein Kreisverein an uns mit dem Ersuchen heran, die Verleger zur direkten Lieferung an das Sortiment auszu fordern. Wir verkennen die außerordentlichen Schwierigkeiten, mit denen gegenwärtig der Leipziger Platz zu kämpfen hat, nicht und betrachten es als eine Hauptaufgabe der buchhändlerischen Or ganisation sowohl, wie des einzelnen Buchhändlers, nach besten Kräften dahin zu wirken, daß die vorzüglich bewährte Leip ziger Organisation und damit die Stellung Leipzigs als buch händlerischen Zentralplatzes erhallen bleibt oder möglichst bald wieder helgestellt werde. Das Beste hieran freilich wird Leipzig selbst tun müssen. Es wird in diesem Kampfe nur Sieger blei ben, wenn es ihm gelingt, wie früher, den Verkehr über Leipzig zuverlässig, nicht allzu langsam und nicht wesentlich teurer als den direkten Verkehr zu gestalten. In diesem Sinne begrüßen wir es, daß neben der in der Kriegszeit geschaffenen und unseres Wissens befriedigend arbeitenden Paket-Austauschstelle nun auch der Empfohlenen-Dienst neugestaltet worden ist und anscheinend gut funktioniert. Wir hoffen, daß beide Maßnahmen erste Schritte sind, um Leipzig seinen alten Platz wieder zu erobern. Für Satzungsänderungen beschloß die Hauptver sammlung im November 1919 einen Ausschuß einzusetzen. In diesen wurden berufen die Herren Georg Ernst, Or. W. de Gruyter, vr. Oskar Siebeck und vr. Fritz Springer. Vorstandssitzungen fanden statt am 16. und 19. Mat 1919 (Kantate) in Leipzig, am 4. Oktober und 21. November 1919 in Berlin, am 6. Januar 1920 in Leipzig und am 3. März 1920 in Berlin; gemeinschaftliche Sitzungen des Vorstands mit den Vorständen des Börsenbereins, des Ver bandes der Kreis- und Ortsbereine und anderer Berufsvercine am 4. Juli 1919 in Leipzig, am 29. September 1919 in Leipzig, am 22. November 1919 und 3. März 1920 in Berlin. Am 21. November 1919 fand eine außerordentliche Hauptversammlung in Berlin statt, die sich hauptsäch lich mit der Valutaordnung beschäftigte. Wie zu erwarten stand, hat sich das Tätigkeitsgebiet und damit auch die Arbeit der Geschäftsstelle durch den Übergang in die Friedenswirtschaft gegenüber dem Vorjahre bedeutend vermehrt. Vom Ableben des früheren Geschäfts führers bis Ende Juli führte dessen Vertreter, Herr Wachsmuth.
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