Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1858
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- 1858-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1858
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- Deutsch
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33, 17. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 487 PcrtheS-Bcsscr Mauke in Hamburg ferner: 1903. Sicvcking, A. W., 25. Bericht üb. die Leistungen d. weibl Vereins f. Armen-u. Krankenpflege gr. 8. In Comm. Geh. *6N/ 1904. Zolltarif, neuer Brasilischer, nach den Bestimmgn. d.DecrelsNr- 1914 vom 28. März 1857 u. den neuesten Abändergn. desselben ic. Uebers. von F. W. v. Linstow. gr. 8. Geh. * 1'/? Pfaundler in Innsbruck. 1905. Cvmini, L. v., die Lraubenfäule u. ihre Folgen m. besvnd. Berück sicht. ihres cpidcm. Charakters in der Gegend v. Bozen ic. Lcr--8. In Comm. Geh. *I2R-^ 1906. Meyer, M., Ulrich v. Starkenberg. Ein Drama in 5 Akten. 8. In Comm. Geh. *1 ^ Scüaiiciibiirg 8 Co. in Lahr. 1907. 6xdus arxaniscb verbuixloner 1-ekrtiüotier siimmtliclier melllcin. Wissensobasten. HrsA. V. C. n.8cbauk»burg 9. I'kil. 1. Hst. ßr.8. 8ubscr.-k'r. *7 s,a6e»pr. * >/g ^ /nhnte.- 4,vl>rliucl> <Ior I-Ii^siolotzls. I. N5i. Schmidr'S Verlag in Halle. 1908 LsAenbLur, 6., snatomiscbs Ontersuoiiuug nines ch-imulus m. be- niaiO. lierüclesicht. Ner Oeevobe. j-r. 4. 6eli. *2^ 1909. Tcrivcr's, CH., Seelcn-Schatz. Ein Andachts- u. Erbauungsbuch. Hrsg. o. G. A. Bandermann. 2. Thl. 8. Geh. *28 N/ 191». Bvhla, M. I., Liederbuch f. katholische Schulen sowie für Gymna sien u. Realschulen. 8. Geh. * 4 N>/f I. G. Schmitz' Sortim.-Buchh. in Cöln. 1911. Zeitschrift f. das Notariat. Hrsg. v. dem Verein f. das Notariat in Rheinpreußen. 3. Jahrg. 1858. Nr. 1. gr. 4. In Comm. pro cplt- baar * 2 ^ Schnlthesj in Zürich. 1912. Jahn, A., Chronik od. geschichtliche, ortskundliche u. statistische Be schreibung d. Kantons Bern, alten Theils. 6 Lfgn. 4. 1857. Geh. *4^4 N-? Schiilihrft in Zürich ferner: 1913. Kurz, A., Rechtsfr.und f den Kanton Bern, ein populäres Lehrbuch d. bernischen Prioatrechts m. Formularien 2. Ausl. gr. 8. Geh- *I^6N-s 1914. Studcr, G-, über das Buch Hiob Ein öffentlicher Dortrag. gr. 8. Geh. 9 N-s W. Schnitze in Berlin. 1915. Görcke , M., das Bibel-Jahr od. die ganze heil. Schrift zum tägl. Haus-Gottesdienste. 2. Bd. 1. Lsg. Lcr-8. Geh. * 4 N-? Steiner'schc Bnchh. ln Winterthur. 1916. Geilfus, G., Helvetia. Vaterländische Sage u. Geschichte. 3. Aufl- 2—5. Lsg. gr. 8. Geh. ä *8N-< Stiller'schc Hvfduchy. in Schwerin. 1917. Zeitschrift, kirchliche. Hrsg. v. Th. Kliefoth u O Meier. 5. Jahrg. 1858. I. u. 2. Hst. gr. 8. pro cplt. Halbjährlich * 2>/z ^ rhcissing'schc Bnchh. in Münster. 1918. Hausschatz f. Jung u. Alt. Eine Zeitschrift zur Bildung f. Geist u. Herz. Hrsg. v. F. I. Micus. Jahrg. 1858. I. Hst. gr. 8. pro cplt. *1H ^ Vicwcg 8 Sohn ln Braunschwcig. 1919. Frage, die brennende, der Zeit. Der Standpunkt der Zienswächter im Kampfe gegen die Naturforscher, gr. 1. 3sj N-s 1920.1ksl1, 2^. kl,, cler?Ia>>etonli>uf, eine ^raplnsoiie Ilar.-Uellun;: stnr liabnen <1or Icknnsle», uni ni. I^elclitl^leir ibron sellesn>nllj;o>i Ort uutor tlsn Oestlrnen nui e. Ueibo v. Inliren voran« ru besilinmen. stlit.-Itlss. j;r. 8. Oeli. * 1 T. td. Weigel ln Leipzig. 1921. OrriHtLdLrick, , üle Unulcunst >1 5—16. labrkuixlerts. 26. u. 27. I>ij;. Imp.-4. basr n ' Wiegand! 8 Grieben ln Berlin. 1922. Goltzsch, E. T-, Ziffernstäbc u. Zifferntafcln zu Rechcnübungcn in Elementarschulen. 3. Ausl. Imp.-Fol. * U Nichtamtlicher Th eil. Ein Nachdruck. Obgleich wir für Diejenigen, welche über den Begriff des lite rarischen Eigenthums noch immer nicht klar geworden sind oder nicht klar werden wollen, bisher in jedem Quartal auf dem Um schläge der Hausblättcr die Warnung wiederholten: daß wir einen Wiederabdruck unserer Artikel, der ohne unsere Einwilligung statt- sindet, als Nachdruck ansehcn und gerichtlich verfolgen, so ist die selbe doch begreiflicherweise nicht immer ausreichend gewesen, und wir haben mehr als einmal unter derartigen Eingriffen in unser Recht und Eigenthum zu leiden gehabt. Indessen waren es fast immer nur kleine Artikel, und der Nachdruck fand auch nur in Winkelblättcrn statt, welche auf solche Weise ihr Leben fristen und uns verhältnismäßig wenig Eintrag thun konnten. Dennoch haben wir, wo wir davon erfuhren, unser Recht verfolgt und erhalten. Nun liegt aber der traurige Fall vor, daß ein größeres, weit verbreitetes Blatt, welches im Verlage einer der ältesten und geach- tctsten Handlungen erscheint, in seinem Feuilleton ohne unsere Ein willigung eine Erzählung der Hausblatter nachdruckt, und zwar kein kurzes Stück, sondern das längste, welches wir bisher brachten. Es sind die „Basler Nachrichten", welche in Druck, Verlag und Rcdaction der Schwcighauscr'scheu Verlags Handlung — jetziger Besitzer: Herr Hans Wieland — in Basel erscheinen; und das nachgcdruckte Stück heißt: Die alte Erlaucht. Eine Erzählung von Edmund Hoefer. Die Erzählung ward wohlbcrechnet zur Er öffnung des Jahrgangs 1858 gewählt und füllt acht Bogen weniger 3 oder 4 Seiten unseres Satzes und Formats, so daß sie im ge wöhnlichen Romandruck einen ganzen Band von 14 — 15 Bogen geben würde. Daß bei diesem Nachdruck Titel und Ver fasser und in der, uns nicht vorliegenden, ersten Nummer vielleicht auch die Quelle genannt ist, kann die Sache nicht anders machen, ebensowenig, wie eine solche Angabe uns an Erlangung unseres Rechts verhindern würde, wenn eine gerichtliche Verfolgung dieses Nachdrucks möglich wäre. Da zwischen Deutschland und der Schweiz keine Verträge zum Schutz des literarischen Eigenthums existiren, so ist die Verlags- Handlung allerdings vor einer gerichtlichen Verfolgung unsererseits sicher- Daß die schweizerischen Buchhandlungen im Allgemeinen aber nicht daran denken, sich hinter den Schutz der — nicht cpisti- rendcn Staatsverlräge zurückzuziehcn, wissen wir so gut wie Jeder mann, und haben noch neuerdings davon Beweise erhalten. Denn es war eine schweizerische Handlung, die uns den Abdruck unserer Erzählung anzeigte und zugleich fragte, ob wir denn dergleichen erlaubten? Für den deutschen und schweizerischen Buchhandel unter einander gibt es im Allgemeinen keinen Schutz gegen den Nachdruck, als eine gewisse stillschweigende, aber sehr natürliche und nothwen- dige Eonvenicnz. Ohne Beobachtung derselben würden, bei der ge nauen Verbindung des Buchhandels beider Länder, die ernstesten und empfindlichsten Folgen nicht lange auf sich warten lassen. Indem wir diesen Fall hiermit der Gcsammtheit des Buch handels mittheilen und ihn ruhig der Beurtheilung überlasse», haben wir unsererseits nichts weiter hinzuzufügen. Die Sache spricht deutlich genug für sich selbst. Stuttgart, 20. Februar 1858. Verlag und Redaction der Hausblätter. 67'
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