Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1855
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- 1855-06-29
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- 29.06.1855
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1115 1855.^ um deswillen angemessen erscheinen, weil die weitere Frage, ob und welche zweckmäßige Abänderungen der bisher vorgeschriebenen Abstim mungsregeln etwa vorzunehmen sein möchten, früher oder später einer principiellen Entscheidung zu unterwerfen sein werde, nachdem zur Er örterung dieser wichtigen, für die ersprießliche Wirksamkeit der Bundes versammlung in allen Fällen folgenreichen Frage bereits zur Zeit der Dresdener Ministerialconfercnzcn mehrfache Vorarbeiten unternommen worden seien, der weiteren geschäftlichen Behandlung sowohl dieser als so mancher anderen, auf eine zeitgemäße Ausbildung des Bundesrechts abzweckenden Vorschläge aber im Schooße der Bundesversammlung zur Zeit noch entgegenzusehen sei. Unter diesen Umständen habe die kbnigl. Regierung zu beantragen, daß eine Beschlußnahme in der vorliegenden Angelegenheit überhaupt für jetzt unterlassen, und bis zur Entscheidung der vorerwähnten Frage wegen der verfassungsmäßig in Anwendung zu bringenden Abstimmungsmodalität ausgesetzt bleiben möge, weitere Er klärung aber eventuell sich Vorbehalten." Dänemark für Holstein und Lauenburg und Oldenburg, An halt und Schwarzburg traten der Majorität des Ausschusses in mo- tivirtcn Abstimmungen bei, sämmtlichc übrige Gesandte erklärten sich einfach damit einverstanden, und so vereinigte sich die h. Ver sammlung zu folgendem Beschluß: ,,Da es bei der nicht zu beseitigenden Verschiedenheit der Auffassung, welche der Art. l des Bundesbeschluffes vom 19. Juni >845, betreffend den Schutz von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung, bei den Regierungen, sowie in der Gesetzgebung und bei den Gerichten einzelner Bundesstaaten gefunden hat, und bei den darauf bereits begründet sein könnenden Verhältnissen zwischen Pri vaten unthunlich erscheint, durch einen neuen Bundesbeschluß interpre- tirend oder ergänzend in die Sache einzugreifen, so kann dem dermali- gen Antrag der kgl. sächsischen Regierung auf authentische Interpreta tion des gedachten Bundesbeschluffes vom 19. Juni 1845 nicht entspro chen werden, und es muß den einzelnen Bundesregierungen überlassen bleiben zu erwägen, ob und inwieweit sie auf die nach ihren Ansichten als die richtige zu betrachtende Anwendung dieses Bundesbeschlusses hin wirken zu müssen glauben." Den Rabatt betreffend. Es ist schon früher von namhaften Buchhändlern darauf hin gewiesen worden, daß die mit ^ und geringer vcrrechncten Bücher den in einer gewissen Entfernung von Leipzig wohnenden Sorti menter zu einer besondern Verwendung nicht veranlassen können. Tritt eine Concurrenz ein, so müssen derartige Werke regelmäßig nachstehen; aber auch ohne diese ist der Verleger öfter im Nachthcil, als er es wohl glaubt. Es wird gewiß vielen Sortimcntshändlcrn gehen, wie dem Einsender, der in einer Entfernung von einigen vierzig Meilen von Leipzig wohnt. Wie manchmal würde er einige Excmpl. eines neuen Buches verschreiben, er trägt jedoch Bedenken, wenn sie mit 14 be rechnet sind, denn wenn, wie es heut zu Tage öfter vorkommt, im ungünstigen Falle von 3 Ex. nur eins abgesetzt wird und demnach die Fracht für 3 Ex. von Leipzig und 2 Ex. nach Leipzig zu bezah len, auch vielleicht noch bei einem auswärtigen Kunden ein Theil des Porto dahin zu tragxn ist, so wird jeder Buchhändler im Stande sein zu berechnen, was übrig bleibt. Die Berechnung stellt sich bei einer Entfernung zwischen 40 —SOMeilenvon Leipzig aus — die Annahme von 3Büchernä1-^— abgesctzt 1 Ex. mit Rabatt 71/2 SA, Fracht für diese 3 Bücher von Leipzig 3 SA. Desgleichen für 2 - nach - 2 - Porto-Antheil nach auswärts 1 - Antheil auf Emballage u. Spesen, Commissions-Gebühren rc. von u. nach Leipzig K - Es bleiben für den Sortimentsbuchhändler 9 Pfennige, die er füg lich auf Verlust Oonto bringen kann. Niemand wird diese Berechnung zu hoch, viele werden sie zu niedrig finden. Würde mit der Einführung von 25 A> das Rabatt geben an Nicht-Buchhändler gänsiich beseitigt, so würde ich mich sogleich auf die Seite der Viertel-Berechner stellen, allein Leipziger, Berliner und ein Theil der dazwischen liegenden Handlungen geben auch von 25 den Kunden Rabatt; in der Beziehung wäre also nichts gebessert*). Es gicbt allerdings Werke, bei denen der Verleger nicht anders kann, und wenn G. Reimer z. B. das Leben Vincke's, von Bodcl- schwingh, für welches er zu Gunsten einer Stiftung Tausende zu zahlen sich verpflichtete, mit 14 berechnet, so weiß das jeder Sorti- mentsbuchhändlcr zu würdigen, aber wie sehr häufig geschieht dessen Beeinträchtigung, ohnedaß es dem Verleger das Geringste nützt, ja wo er offenbaren Schaden dabei hat. Ein Beispiel wird das erläutern. Im heutigen Ballen befanden sich neben verschiede nen anderen Viertel-Sachen: „Thiemc's geometrische Hebungen." Für eine wissenschaftliche Arbeit der Art, 3 Bogen stark, weiß Papier in Umschlag geheftet, wird kein Mensch 5 SA zu viel finden, und wer das Büchclchen als gut erkannt hat und es braucht, der kauft es, ob es 4 oder 5 SA kostet, weil, wie eben bemerkt, der letztere Preis gar nicht zu hoch ist. Nun hat aber doch der Verleger für gut befunden, dem Sortimenter den Vertrieb zu verkümmern. Was ist die Folge? Das mir gesandte Ex. verschicke ich allerdings, da es einmal hier ist, zur Einsicht und es wird auch wahrscheinlich behal ten. Eine fast gleiche Wahrscheinlichkeit liegt aber für 2 andere Ex. vor, die ich sofort bestellt haben würde, bei 14 Berechnung es aber unterlasse. Das Facit ist leicht zu finden. Der Verleger erhält jetzt für ein abgesetztes Ex. 3SA von mir, er würde im andern Falle ganz wahrscheinlich für drei Ex. Ü3^SA zusammen 10SA erhalten haben. Ein ähnliches Verhältniß stellt sich öfter heraus, als die Herren Verleger es vielleicht meinen — überhaupt wissen wir Sortiments- buchhändlcr die oräin. rechnenden Verleger recht wohl im Gedächlniß zu halten und zu schützen, und die Gelegenheit ist gar nicht zu sel ten, wo wir die freundliche Berücksichtigung gegenüber dem Sorti mentshandel erwidern können; der Buchhändler wird in einem Falle, wo es sich um Bevorzugung eines College» handelt, wissen, was er zu thun hat. Wahrhaft lächerlich ist, wie cs schon von anderer Seite in d- Bl. hervorgehoben wurde, die Zumuthung, Schulbücher ehrenwerther Handlungen zu verdrängen und dafür zum Einführen von Viertel- Sachen behülflich zu sein; auch ist es eine totale Unbilligkeit, dem Sortimenter andere als orilin. berechnete Kinder- und Jugend schriften unverlangt zu senden, denn verlangen wird man sie natürlich nicht, es liegt auf der Hand, daß bei derartigen Sachen, an welchen die Buchbinder durch den Einband nichts verdienen können, denselben ein entsprechender Rabatt gegeben werden muß, da man ihnen nicht zumuthcn kann, ganz umsonst zu arbeiten. -Vir. An Spondäus. Ihrer Aufforderung in Nr- 80 dieser Blätter, einen ausführli chen Bericht über die unserm Wohnungsanzeiger bereitete Concur renz und die darüber umlaufenden Gerüchte durch das Börsenblatt zu veröffentlichen, können wir aus Gründen, die nicht vor die Oef- fcntlichkcit gehören, für jetzt noch nicht Nachkommen. Berlin, 23. Juni 1855. Veit «b Comp. *) Das Rabattgeben an Private wird überhaupt erst dann auf- hören, wenn unter den Buchhändlern ein Rabatt nach Distancen eingeführt wird. Die Ausführung dieser Maßregel würde allerdings mit nicht geringen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Aber wenn die Leipziger Handlungen 10 do, und die Berliner vielleicht 15 sth bekämen, so würde das Rabattgeben wohl von selbst aufhören.
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