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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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Erscheint jeoen Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler. Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den BiUrig« für das Börsenblatt sink an dle Redaktion; — Ins,, rate an dte Sipedttlon desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börscnvereins der deutschen Buchliändler. 72.Leipzig, Freitag am 1. Juni.1855. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Der Unterricht in der Lehranstalt für Buchhandlungslehrlinge nimmt für das neue Schuljahr Montag, den L. Juni, früh 6 Uhr, seinen Anfang. Sämmtliche Lehrlinge, welche die Anstalt zu besuchen gedenken, sind durch ihre Pcincipale, auf dazu gedruckten Formularen, welche bei dem Börsendiener Bogen zu erlangen sind, dazu anzumelden. Diejenigen jedoch, welche die Anstalt seither noch nicht besuch ten, haben sich, behufs der anzustellenden Vorprüfung,zuvörderst zu demJnspectvr der Anstalt, Herrnvr. Moebius (Mühlgaffe Nr-6), mit diesem Anmeldczettel zu begeben und hierauf letzteren an den Vorsteher der Anstalt, Herrn Friedrich Fleischer, persönlich ab zugeben und dabei den in den Statuten §..8. vorgeschricbencn Handschlag zu leisten. Leipzig, den 16. Mai 1855. Pie Dcputirtcn des Auchhandcls zu Leipzig. Friedr. Fleischer, Vorsitzende General-Versammlung und Abrechnung im süddeutschen Buchhandel. Die dießjährige Generalversammlung der süddeutschen Duchhündlcr beginnt in Stuttgart am Montag den 18. Juni, Morgens 9 Uhr, und werden zu derselben sämmtliche Eollegen Süddeutschlands und der Schweiz sreundlichst «ungeladen. Besondere Anträge für dieselben liegen nicht vor. Die gemeinsame Abrechnung beginnt am 19. Juni, und giebt sich der Vorstand der Hoffnung hin, daß Zahlungslisten und Gelder rechtzeitig den resp- Kommissionären zukommen, damit das auch in diesem Jahre zu veröffentlichende Verzeichniß derjenigen Handlungen, welche rechtzeitig saldirt haben, recht voll ständig erscheine. Stuttgart, Mainz, Aschaffenburg, den 24. Mai 1855. Der Vorstand des süddeutschen Buchhändlervereins. Carl Hoffman». B. v. Zaber». C. Krebs. An sämmtliche Herren College» Süddcutschlands und der Schweiz, die dießjährige Abrechnung betreffend. Auf die Bekanntmachung des Vorstandes des süddeutschen Buchhändlervereins vom 24. Mai Bezug nehmend, nach welcher die allgemeine süddeutsche Abrechnung Dienstags den 19. Juni beginnt, geben wir uns die Ehre, zum Besuch derselben einzuladen. Eine zahlreiche persönliche Theilnahme, die für alle unsere Herren Zweiundzwanzigster Jahrgang. Eollegen Vortheile gewährt, möchte in Aussicht stehen, da nach dem Beschlüsse des süddeutschen Buchhandels nunmehr allein in Stutt gart abgerechnet wird. Wer Abrechnung und Zahlung nicht selbst oder durch einen mit einer Vollmacht versehenen Gehülfen, sondern durch ! seinen hiesigen Commissionär rc. vornehmen lassen will, ist sreundlichst ! gebeten, Gelder und Zahlungslisten, letztere in äuplo, so ab- > zusenden, daß sie spätestens am 11. Juni (acht Tage vor dem An fang der Abrechnung) in Stuttgart ein treffen. Die Eom- missionäre haben diese Frist zur präcisen Erledigung der Vorarbeiten durchaus nothwendig- Die Ausbezahlung verspäteter Listen kann, nach den bis herigen Erfahrungen, erst im Laufe des Juli statlsinden, weil die Abrechnung der Eommissionäre unter sich, die Repartition der Ein gänge, die Buchungen, die Anzeige der bei der Abrechnung selbst geleisteten Zahlungen rc. großen Zeitaufwand in Anspruch nehmen, während es doch aus erheblichen Gründen für Jedermann wün- schenswerth ist, in der Abrechnungswochc zu bezahlen. Die Geldvcrhälknisse unseres Platzes sind bekannt. Wie sonst werden während der Abrechnungszeit Wechsel auf Frankfurt und Augsburg, die im kaufmännischen Sinne gute sind, psri ohne allen Verlust von den Eommissionären creditirt. (Später verfallende würden zu discontiren sein.) Zur billigen Discontirung der nach dem Zahltag fällig werdenden guten Wechsel ist Gelegenheit gegeben. Preußische Kassenscheine und vollwichtiges Gold werden nach dem Frankfurter Eours angenommen. Süddeutsches Papiergeld ist zum Nennwerth auszugeben. St. Galler und Züricher Bankno ten sind nicht mehr pari anzubringen. Stuttgart, 24. Mai 1855. Der Ausschuß des Stuttgarter Duchhändlervereins. Berlin, den 24. Mai 18SS. Die Mitglieder des hiesigen Verleger-Vereins, deren Namen nachstehend mitgetheilt werden, treten in den nächsten Tagen zu ge meinsamer Berathung der Auslieferungsliste zusammen, welche die mit der Mehrzahl derselben in Rechnung stehenden Sortiments handlungen enthalten wird. Diese Liste wird demnächst zu Anfang des Juli veröffentlicht. Wir bringen diese Bestimmung allen denjenigen in Erinne rung, welche wegen noch ungenügender oder ganz unterlas sener Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten oder aus anderen Gründen zu erwarten haben, daß ihre Firma in der diesjährigen Auslicfcrungsliste des Berliner Verleger-Vereins nicht aufgesührt werde. Die Commission des Vcrlcgcr-Vcrcins. 139
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