Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1861
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- 1861-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1861
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- Deutsch
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446 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1? 28, 6. März. werde ich schon in der diesjährigen Ostcrmessc dieselben der Ge neralversammlung des Börsenvercins der deutschen Buchhändler zur weitern Behandlung und Entscheidung vorlcgen. Es wäre nach meiner Ansicht eine würdige Feier unsers 25jährigcn Bör- sen-Jubiläums, wenn sich von demselben eine so wichtige Reform des deutschen Buchhandels datirtc. Leipzig, 1. März 1861. Heinrich Brockhaus. Zum Festprogramm des Börsen-Jubilüums. In der Bekanntmachung vom 9. Jan., die Festlichkeiten zur Feier des Jubiläums des Börscngcbäudcs betreffend, heißt cs sub 9: „Buchhändler, die dem Börscnverein nicht angehörcn, sind von dem Festmahl ausgeschlossen." Nun kommt es bekannt lich sehr häufig vor, daß von mehreren Besitzern einer Hand lung nur einer Börsenmitglied ist, eine ökonomische Rücksicht, die um so weniger Tadel verdient, als der praktische Hauptzweck der Mitgliedschaft, das Börsengebäudc zur Ostcrmessc behufs Abrechnung besuchen und benutzen zu dürfen, durch einfache Mitgliedschaft erreicht wird, im klebrigen aber das Institut des Börsenvercins und Bärsengebäudes nicht in so bedürftigen Ver hältnissen ist, daß eine stärkere Beisteuer nöthig wäre. Wenn nun der verehrl. Börsenvorstand bei Gelegenheit der gedachten Feier diejenigen Buchhändler ausschließt, welche hinsichtlich ihrer Firmen gar nicht in Zusammenhang mit dem Börscnverein stehen, so ist dagegen nichts zu erinnern; sollen indcß auch die Theilhaber einer Firma, die nur als solche, und zwar durch einfache Mitglied schaft eines ihrer Chefs, im Verband des Börsenvercins ist, aus geschlossen sein, so halten wir dies für unrecht, zumal auch Nicht- buchhändlec als Gäste und Gehilfen zugegen sein sollen, halten es umsomehr für unrecht, als die Ausgeschlossenen doch mittel bar (durch die Person ihres die Mitgliedschaft erworben und bezahlt habenden Compagnons) mit zu allen Kosten des Vereins, und so auch zu den Kosten des bevorstehenden Festes, bei steuern. Es knüpft sich für uns hieran die Betrachtung, ob es nicht auch zweckmäßig und recht wäre, in Zukunft den in Rede stehen den sogenannten halben Mitgliedern des Börsenvereins auch in der Cantate-Versammlung ohne weiteres Sitz und Stimme zu gestalten, denn es könnte wahrlich nichts schaden, wenn diese Versammlung stärker frequentirt würde, und solltcmanwenigstens den Repräsentanten einer Vereinssicma den Besuch nicht deshalb erschweren, weil er nicht persönliches Mitglied ist. 8. III. Der Hr. Vers, des I. Artikels (Nr. 25.) spricht aus dem Herzen Vieler, wenn er das Eomite auf mangelhafte Verpflegung im Leipziger Schützenhause aufmerksam macht und auf Beschrän kung des s. g. „Rede redens" dringt. Die materielle Seite des Festes kann nicht scharf genug ins Auge gefaßt werden. Wenn der Wein so ist, daß er Gaumen und Magen zusammenzieht und versäuert, insbesondere der Cham pagner als falscher Demetrius sein Wesen treibt in der Verpup pung als Nicderlvßnitzcr, Grünebcrger oder Naumburger rc., und das Essen Hand in Hand mit diesen Mystifikationen geht, so überläust den Festtheilnehmer im voraus eine Gänsehaut. Sollte es nicht möglich sein, daß das Eomite diesen Uebel- ständen bei Zeiten, und zwar mit Energie und Sachkenntniß vorbeugt? Auch die M u si k ist ins Auge zu fassen. Wir haben cs erlebt, daß vor etlichen Jahren bei Gelegenheit der Buchhändlerfcstc im Schützcnhausc, wo der liebe Gott den schmachtenden Menschen mehrere Jahre hindurch keine reifen Weine hatte wachsen lassen, und die Wirkung des cssigsauren Getränkes, sogen. Liebfrauen milch, Rüdcsheimer, Dcidcshcimcr und wie sonst auf den schönen Etiquettcn zu lesen war, im Verein mit Leibgerichten Tage lang schmerzliche und aufstoßcndc Erinnerungen zurücklicß, die Musik mit Pauken und Trompeten auch noch den unglücklichen Fcstgc- nosscn das Gehör zerschmetterte. Es gehörte eben kein Psycho loge wie Bossard dazu, die ungerichteten Verwüstungen bei den Betheiligten aus-den Gcsichtszügcn hcrauszulcscn. Zuckungen im Gesicht und Unterleib brachten gar eigcnthümlichc Gesichts- Metamorphosen hervor, würdig eines genialen Aufzeichncrs für Kladderadatsch und Fliegende Blätter. Sorge also das Eomite dafür, daß die Milch der edlen Denk art so vieler fremder Fachgcnosscn an jenem Jubiläumstagc nicht vergiftet werde, und ordne alles hübsch bedächtig vorher an, um eine bleibende angenehme Erinnerung zu sichern. Einer für sehr Viele. IV. Der Börsenvercins-Vorstand hat beschlossen, daß zur bevor stehenden Ostcrmessc das 25jährige Jubiläum unseres Börscn- gcbäudes und der 25jährigc Bestand unseres Unterstützungs- Vereins zusammen gefeiert werden soll. Wenn nun bei der Hauptscier (in der Eankate-Versammlung) nach dem veröffent lichten Programme beide Jubiläen in würdiger Weise berück sichtigt werden, so muß es befremden, daß bei dem Schlüsse des ganzen Festes, als welchen wir das „Festmahl im Saale des Schü tzenhauses" betrachten dürfen, der Feier beider Jubiläen in sofern nichtRechnung getragen wird, als vom Vorstände bestimmt wird, daß „Buchhändler, die demBörscnvcrcine nicht angehören, von der Thcilnahmc am Festmahle ausgeschlossen sind". Notorisch besteht ein sehr großer Theil der Mitglieder unse res U nter stü tzu ngsv er c in s aus Buchhändlern, die nicht dem Börsenvcrcine angehörcn, und diese würden also dem Programme zufolge von dem Festmahle ausgeschlossen sein. Das scheint mir ein Fehler, und wenn die Bestimmung mit Absicht geschehen, eine Ungerechtigkeit. Findet einmal eine gemeinsame Feier beider Jubiläen statt, und bildet das Festmahl den Schluß dieser gemeinsamen Feier, so müssen an diesem Festmahle auch alle Mitglieder des U n - tcrstützungsvcreins Theil nehmen können. Der geehrte Vorstand wird gewiß Veranlassung nehmen, hier nach den betreffenden Theil des Festprogramms zu ändern. Berlin, 1. März 1861. Springer. Nochmals zur Preußischen Zeitungsstcucr. In dem über diesen Gegenstand handelnden Artikel in Nr. 25. d. Bl. wird unter den Punkten, welche noch außer den er strebten, vielleicht zu erreichenden Acndcrungen des verhängniß- vollen Zcitungsstcuergcsctzcs in Betracht kämen, auch nufgeführt, daß Zeitschriften, welche in der Wochenausgabe steuerpflichtig sind, in der Monatsausgabe von der Steuer befreit bleiben möchten, sofern der Verleger neben der Wochcnausgabe eine Mo natsausgabe in Heften mit gedrucktem Umschläge, der Titel und Monatsbezeichnung enthält, veranstaltet. Solche Monatsausgaben sind aber entschieden nach dem preu ßischen Zeitungssteuergcsctzc steuerfrei. Das Gesetz macht die Steucrpflichtigkeit abhängig von dem „öfter als einmal monat lich Erscheinen"! Dies „monatliche Erscheinen" kann doch *) 1. S. Nr. 25.
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