Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1861
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- 1861-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1861
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- Deutsch
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484 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 30, 11. März. Und nun noch ein Wort der Warnung an die preußi schen Sortimentshandlungen. Die Weidmännische Buch handlung in Berlin hat wiedcrhvlcntlich im Börscnblattc angc- zcigt, daß das Arndt-Bändchen der Bibliothek der deutschen Klassiker ein Nachdruck der bei ihr erschienenen Gedichte von Ernst Moritz Arndt ist. Das preußische Obertribunal hat — zuletzt in dem Processe Schlesinger wider Ziegler — ausgesprochen, daß der Verkauf der incriminicten Holle'schen Editionen durch Zieg ler, nachdem die Schlcsinger'sche Anzeige deshalb mehrfach im Börsenblatte veröffentlicht worden, als ein wissentlicher Verkauf von Nachdruck anzusehcn ist, den das Gesetz be kanntlich sehr hart bestraft! Es ist Pflicht, hierauf bei An laß des vorliegenden Falles hinzuweisen. fZ Zum Festprogramm des Börsen Jubiläums. V.') Die in Nr. 25. u.28. d.Bl. enthaltenen Artikel I.u. III. haben gewiß Jeden unangenehm berührt, der den Schwerpunktdcr beab sichtigten Feier des Börsen-Jubiläums in andern Dingen als im Esten und Trinken sucht. In der Thal nimmt cs sich sonderbar aus, einige der „Träger der Wissenschaft", der „Vermittler der geistigen Eultur" ic., wie sich die Buchhändler gern nennen, so große Besorgniß hegen zu sehen, daß ihre Andacht beim Esten und Trinken möglicherweise durch einige „Reden" gestört, und daß der vielleicht in Ausfall kommende Schmaus beim Eommis- sionär durch das Festmahl im Schützcnhause nicht vollständig er setzt werden möge. Nun, vielleicht lasten sich die Herren Eom- missionäre herbei, Tags darauf noch ein Diner oder Souper fol gen zu lasten, bei welchen dann die „opulenten und ausgesuch ten" Genüsse aus Küche und Keller ohne lästige oralorischc Un terbrechung angemessen verwcrthct werden können. Daß aber der Börscnvorstand oder das Fcstcomite beim Börsen-Jubiläum eine andere Beschränkung der Redefreiheit könnte eintrcten lasten, als die nothwendigc Ordnung unumgänglich erheischt, will ich zur Ehre der an der Spitze stehenden Männer nicht glauben. Man wird ohnehin, darf man einen Schluß von den Ostermeß-Estcn zie hen, eine allzu große Redseligkeit der Börscnvcreins-Mitglicder nicht zu fürchten haben, und dieAngst d avor scheint mir ebenso unbegründet zu sein, als nach meiner und vieler Anderer Ueber- zeugung die maßlosen Angriffe auf die Bcwirthung im Schützen- Hause unbillig und ungerecht sind. Ich habe seit 12 Jahren die vom Leipziger Gehilfcnverein veranstalteten Abendessen sämmt- lich mitgemacht, und es hat nicht nur mir selbst in der Regel recht gut dabei geschmeckt, sondern ich habe auch Andere ihrcZu- sriedenheit über die Bcwirthung aussprechen hören. Jedenfalls steht soviel unwiderleglich fest, daß in Leipzig kein anderes zu ei ner solchen Feier geeignetes Local existirt, in welchem man nach seinen Anteccdentien in irgend welcher Beziehung Besseres als im Schützcnhause zu erwarten berechtigt wäre. Dies Ist so bekannt, daß der bei weitem größte Theil der in Leipzig stattsin- denden Festlichkeiten im Schützcnhause und, wie man meist hört, unter allgemeiner Befriedigung der Thcilnchmcr abgchaltcn wird. Aus neuerer Zeit möge nur an das Schillcrfest der, Buch händler — bei welchem die Bcwirthung ausgezeichnet war, wäh rend die anderer Locale öffentlich gerügt werden mußte —, an die Jubiläen der Universitär und der königl. Jägcrbrigadc, beide un ter Thcilnahme des Königs von Sachsen, die Jubiläen der Leip ziger Zeitung, von F. A. Brockhaus, B. G. Tcubner rc. erin nert werden, die sicher nicht im Schützcnhause gcfcicrtworden wä ren, wenn die „materielle Verpflegung" dort eine so nichtswür dig schlechte wäre, als sie in den Artikeln I. u. III. geschildert wird. Auch würden die buchhändlerischcn Ostcrmcß-Esten sich ge wiß nicht ununterbrochen seit einer so langen Reihe von Jahren in diesem Locale erhalten und der feinschmeckende Verfasser des Artikels I. schwerlich selbst so consequent jedes Jahr daran theil- gcnommen haben, wenn sein nachträglicher Tadel auch nur zur Hälfte gegründet wäre. Und muß man denn dem Börscnvor stand und dem Fcstcomite nicht auch ein Unheil zutrauen? Nie mand ist zu der Annahme berechtigt, daß diese Männer ohne alle Prüfung und Uebcrlegung gehandelt haben sollten; vertrauen wir ihnen also, daß sie im Schützcnhause das Beste, wenigstens das relativ Beste, gewählt haben, und daß sie überhaupt auch für den materiellen Theil des Festes in einer der Sache würdigen Weise zu sorgen wissen! Miscellen. Aus Preußen. Einer amtlichen statistischen Berechnung zufolge stellte sich während des Zeitraums von 1846—1858 die Zahl der Buchdrucker-Pressen, Buch-, Kunstr und Musikalien-Handlungcn im Preußischen Staate wie folgt heraus. Es waren vorhanden: im Jahre 1846: 1154 Pressen', 741 Buchh., 656 Lejhbiblioth. 1849: 1275 - 739 645 1852: 1317 729 693 1855: 1423 L 789 742 1858: 1448 - 820 822 Somit hat während des gedachten Zeitraums eine progressive Zu nahme von 294 Buchdrucker-Pressen, 79 Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen und 166 Leihbiblio theken stattgehabt. Aus Bern. Frankreich hat auf schweizerische Spiel dosen, selbst auf bloß transitircnde, unter dem Vorwände, daß Spieldosen gegen die Gesetze über das literarische Eigen thum verstoßen, Sequester gelegt. Die Fabrikanten von Spiel dosen in St. Croix sind nun beim Bundesrathe mit einer Be schwerde über die schweren Nachthcilc cingekommen, welche ihnen durch diesen Sequester erwachsen. Von der Ansicht ausgehend, daß diese Theorie Frankreichs in der That eine sonderbare und kaum zu rechtfertigende sei, hat der Bundesrath keinen Anstand genommen, den Petenten seine diplomatische Verwendung um Abhilfe zu versprechen. (Magdb. Atg.) Leihbibliotheken, die gesonnen sein sollten, sich Hese- kicl's neues Werk „Krummensee" anzuschaffen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß dasselbe Werk bereits vor eini gen Jahren unter dem Titel „Drei Jahre" erschienen ist. Personalnachrichten. Cö ln, 4. März. Wir erfüllen eine traurige Pflicht, indem wir hiermit anzcigen, daß Herr Joseph DuMont, geb. 21. Juli 1811, Mitbesitzer der DuMont-Schaubcrg'schcn Buchhand lung, nachdem er seit vorigem November erkrankt war, gestern infolge einer Lungcnlähmung durch einen sanften Tod im kräftig sten Mannesalter uns entrissen worden ist. 'Die Scinigen ver lieren in ihm den liebevollsten Gatten und Vater, die Stadt einen ihrer ehrcnwerthcstcn und geachtctsten Bürger, seine Freunde den treuesten, theilnehmendstcn Lebensgefährten, Viele, die da arm sind und Leid tragen, einen im Verborgenen großmüthigcn Wohlthäter. Vor allem aber verliert dieses Blatt den Mann, welcher seit fast dreißig Jahren an seiner Spitze stand und durch dessen unermüdliche Thätigkeir und Vorsorge cs seine jetzige Bedeutung erlangt hat . . . (Köln. Ztg.) *) IV. S. Nr. 28.
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