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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-07-24
- Erscheinungsdatum
- 24.07.1861
- Sprache
- Deutsch
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92. 24. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1507 10. d. Mts. an den Prinzen I. Napoleon, als Präsident der kai- serl. französischen Commission für die genannte Ausstellung, ge richtet hat. Im Interesse unseres Standes ist zu wünschen, daß, wie hier von Seilen der französischen Verleger, so auch ander wärts recht bald die geeigneten Schritte gethan werden mochten, um den Ansprüchen, welche derselbe wohl mit Recht auch in in dustrieller Hinsicht machen darf, bisjetzt aber vor den betreffen den Commissionen der allgemeinen Ausstellungen keine Anerken nung gefunden haben, Geltung zu verschaffen. 8. Das vorerwähnte Schreiben lautet folgendermaßen: Im englischen Reglement der allgemeinen Ausstellung des Jahres 1862, wie auch in dem die Ausstellung von 1831 betreffenden, findet der Buchhandel in der Abtheilung, welche die zur Bücherfabrication gehörenden Industriezweige umfaßt, keinerlei Erwähnung, Ebenso wurde in Frankreich der Buchhandel in der Liste der In dustriezweige, welche zu den in der 26, Claffe der Ausstellung von 1855 ausgefuhrlen Produkten gehören, vermißt. Nur II französische Verleger waren auf der englischen Ausstellung von 1851 vertreten, dieselben waren aber nicht ofsiciell, sondern nur aus besonderer Vergünstigung zugelaffen. Ihre Produkte waren zwar im Krvstallpalastc ausgestellt, aber sie selbst waren vondcrPreis- bcwerbung ausgeschlossen. Eine wohlwollende Erwähnung abgerech net, die ihnen Hr, Ambroise Firmen Didot in seinem eben so wissen schaftlichen wie interessanten Berichte zutheil werden ließ, waren sie von jeder Anerkennung ausgeschlossen. In Frankreich waren in der allgemeinen Ausstellung 1855 19 Ver leger vertreten. Obgleich der Buchhandel ebenso wenig wie in Eng land zur Ausstellung seiner Productc aufgesordcrl war, sigurirtcn obige 19 Verleger doch in der 17. Sektion der 25. Claffe des amtlichen Katalogs und wurden zur Prcisbcwerbung zugelaffen. Weder diese Duldung im Krvstallpalastc 1851, noch die rcglcmcnrs- widrige Zulassung im Jahre 1855 weisen dem Buchhandel eine positive Stellung an. Der Augenblick ist gekommen, wo es an der Zeit sei» dürfte, zu prüfen, ob die Verleger als wirkliche Produccntcn zu betrachten, oder aber, ob sie für immer von den Bewerbungen, welche sich für die In dustrie von Zeit zu Zeit wiederholen, auszuschließen sind. Wir müssen zugcstehen, daß bis Anfang des Jahrhunderts die Buchdruckerei die Hauptrolle bei der Bücherproduction spielte; sie ver einigte gewöhnlich die Fabrication und den Vertrieb ihrer Productc in sich. Wir verdanken größtenteils Buchdruckern die Herausgabe alter Texte, die Erfindungen, welche der Buchdruckcrkunst eine so große Ausdehnung gegeben, ferner die so schönen, correctcn und oft mit so bewunderungswürdiger Vollendung ausgeführtcn Ausgaben, welche dem Bücherliebhaber von so großem Werthe sind. Seitdem aber das mechanische Verfahren vereinfacht und vervoll kommnet, seitdem sich zur Befriedigung der so unendlich entwickelten gei stigen Bedürfnisse die Arbeit des Buchdruckers vertheilen mußte, sodaß dieselbe anstatt auf einem einzigen Manne, welcher oft in einer Per son Literat, Topograph und Händler war, zu ruhen, aus Gelehrte für die Manuskripte, auf Künstler und Fabrikanten für Illustrationen, Tvpcn. Druckerschwärze, Pressen rc. übergegangcn, seitdem die Zahl der Buchhändler so zu sagen unbegrenzt vermehrt, — ist es nicht mehr der Buchdrucker, sondern der Verleger, welcher, da er die Herstellung der Bücher leitet und die dazu nöthigen Eapitalien hcrgibt, als der wirk liche Producent betrachtet werden muß. Fern sei es von uns, einen Rangstreit zwischen Buchdrucker und Buchhändler Hervorrufen zu wollen. Beide Zweige sind vollständig ge sondert, und jedem von ihnen muß sein Werth und seine Wichtigkeit zuerkannl werden. Dem Buchdrucker die Macht einer großen und schnellen Produc tion, die Vervollkommnung in typographischer Hinsicht, die geschickte Verwaltung seines bedeutenden Ateliers, Dem Buchhändler Beurtheilung, Annahme und Eintheilung von Manuskripten, Wahl des Formats und Papiers, Anlage der Titel, sowie ueberwachung des artistischen Theils der Werke, Sind beide Zweige in derselben Hand, so erledigt sich dadurch die Frage, wer der eigentliche Fabrikant, von selbst; sind sie jedoch ge trennt, wem gebührt dann vorzüglich die Ehre der Publikation? — Man frage nur die Buchdrucker Frankreichs, wem das Entstehen des größten Theils der in ihren Ossicinen gedruckten Werke, besonders wenn cs sich bei deren Herstellung um bedeutendere Capitalien handelt, zu verdanken ist, und wir würden erstaunt fein, wenn sie die Haupt rolle nicht sofort einstimmig den Verlegern zuerkennten. Betrachtet man alle andern Industriezweige einzeln, so wird man leicht erkennen, daß das wahre Verdienst des Fabrikanten darin be steht, die einzelnen zur Fabrication gehörenden Elemente, aus verschie denen Industriezweigen hcrvorgehend, zu einem schaffenden Ganzen sinnreich vereinigt zu haben. Warum soll es anders mit dem Buch handel sein? In der Wirklichkeit ist er cs, der Papierfabriken, Buch- druckercicn, Künstler, Buchbindereien und andere dahin schlagende Ge schäftszweige in Bewegung erhält und unter Beihilfe dieser verschiede nen Zweige nach seinen Ideen entstandene Produkte zu Lage fördert- Der Papicrfabrikant, der Schriftgicßer, der Kupferstecher oder Holz schneider, der Drucker wie der Buchbinder mögen die Produkte ihrer speciellen Fächer ausstellen, aber der Verleger muß allein die Ehre haben, das Werk in seiner Gesammtheit vorzulegen. Aber Gerechtigkeit, sowie die Interessen der Producenten können leicht gewahrt werden. Es würde genüge», wenn im Ausstellungsprogramme in einerNote zum Worte Buchdruckerei (printinß) bei Anführung der Produkte sub Nr, 28. des englischen Reglements erklärt würde, daß die Verleger au- torisirt sein sollen, unter ihrem eigenen Namen Werke ihres Verlags auszustellcn. Die den Producenten in dem Reglement der kaiserl, französischen Commission reservirte Berechtigung: ,,die Namen ihrer Hauptmitar beiter, sowie die Namen der Häuser, welche gewöhnlich ihre Produkte beziehen und mit denselben handeln, mit aufzuführen," könnte vielleicht Einigen als Mittel erscheinen, den Verlegern gerecht zu werden. Je doch näher betrachtet ergibt sich leicht, daß ein solches Verfahren, wo bei die Verleger in zweiter Linie figurircn, während ihnen wohl mit Recht der erste Rang gebührt, weder billig, noch ihrer würdig ist, da sie auf diese Weise gänzlich vom guten Willen der betreffenden Aussteller abhängen würden. Es ist daher nöthig, die Frage einfach so zu stellen: „Sollen die Verleger zugelaffen oder ausgeschlossen werden?" Wir haben die Gründe angeführt, welche sie der Zahl der Produ centen anrcihcn. Wenn dieser Anforderung nicht Rechnung getragen und sich die auf den Ausstellungen der Jahre 1851 und 1855 angewandte Verfahrungs- weise auch auf der Ausstellung des nächsten Jahres wiederholen sollte, so werden die Hauptvcrlcger sich sicherlich nicht dazu verstehen, auf der nächsten Ausstellung nur geduldet zu werden. Es ist wahrschein lich, daß sic von jeder Ausstellung abstehen werden, und daß selbst die Buchdrucker, da dieselben wohl nicht Publikationen ausstellen wollen, die weder durch sie hervorgcrufen, noch von ihnen geleitet worden, nur sehr spärliche Productc vorlegcn werden. Die wcrthvollen Publikatio nen, welche in den letzten Jahren nicht nur in Frankreich, sondern auch in verschiedenen andern Ländern zu Tage gefördert worden, wer den nicht im neuen Krvstallpalastc figuriren, und der Industriezweig, welcher am meisten zur Entwicklung der Civilisation beiträgt, wird sich nur durch die Dürftigkeit seiner Erzeugnisse, oder vielmehr durch sein gänzliches Fehlen in dieser großen Vereinigung aller industriellen und productiven Kräfte bemerkbar machen rc. Zur Beantwortung der Anfrage in Nr. 83 d. Bl. So unbedeutend der Gegenstand auch im ersten Augenblicke erscheinen mag, so hat er doch wohl schon oft zu vielen Schrei bereien und Unannehmlichkeiten Anlaß gegeben, und Niemand wünscht wohl sehnlicher eine endgültige Entscheidung dieser Frage, als die Häuser, welche sich mit Besorgung fremder Journale befassen. Nach meiner Ansicht hört im vorliegenden Falle die Verantwortlichkeit des Expedienten mit der Uebergabe der fragli chen Nummer an die Post auf. Der Besteller ist vom gewöhn lichen Buchhändlerwege abgegangen und hat die Lieferung per Post vorgeschrieben, dieselbe geschieht auf seine Kosten (das Portd ist im berechneten Preise enthalten), und die Vorausbezahlung würde nach kaufmännischen Grundsätzen nur ein Grund mehr sein, daß die Expedition auch auf Gefahr des Empfän gers geht. Es handelt sich nur noch darum, die Uebergabe der betreffenden Nummer an die Post zu beweisen, und dafür können nur die Bücher des Expedienten maßgebend sein. Der in Rede stehende Fall betrifft die Expedition per Post; ich erlaube mir, dabei gleich die Expedition auf Buchhändlerweg zu beleuchten. Ich liefere und sende wöchentlich an circa 150 verschiedene Soctimentshandlungen fremde Journale in größeren und klei- 207 '
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