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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- Jahr1887
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Erscheint außer Sonntag täglich. — Bis früh g Uhr ein- gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der nächsten Nr. zur Ausnahme. Börsenblatt sür den Beiträge für dar Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition derselben zu senden. Deutschen Buchhandel and die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnvcreinS der Deutschen Buchhändler. ^ 214. -—- Leipzig, Freitag den 16. September. 1887. Amtlicher Teil. Die Verhandlungen des Außerordentlichen Ausschusses für die Nedision des Statuts vom 30. Juni, 1. und 2. Juli 1887. Auf Grund stenographischer Aufzeichnungen zusammengestellt von Arnold Srrgjtraeßer in Darmstadt. Gemäß Beschluß der Hauptversammlung wurde der Außerordentliche Ausschuß von dem Vorstande und dem Wahlausschuß gewählt. Er bestand aus den sechs Vorstandsmitgliedern Adolf Kröner-Stuttgart, Carl Müller-Grote-Berlin, Ernst Seemann- Leipzig, Paul Parcy-Berlin, Arnold Bergstraeßer-Darmstadt und vr. Oscar von Hase-Leipzig, ferner aus den gewählten Mit gliedern Albert Brockhaus-Leipzig, Alexander Francke-Bern, Wilhelm K»ebner-Breslau, Theodor Lampart-Augsburg, Otto Mühlbrecht-Berlin, Justus Naumann-Leipzig, Ferdinand Springer-Berlin, Emil Strauß-Bonn, Franz Wagner-Leipzig. In der ersten Sitzung vom 10. Mai übernahm Herr Kröner nach tz 26 des Statuts den Vorsitz, zum Schriftführer wurde Herr Bergstraeßer gewählt. Es wurde beschlossen, daß jedes Mitglied seine Ansichten und etwaigen Abänderungsvorschläge schriftlich ausarbeiten und dieselben spätestens bis Ende Mai an den Schriftführer einreichen möge, und daß auf Grund dieser eingegangenen schriftlichen Auslassungen Herr Kröner einen neuen Entwurf ausarbeitcn und nach Begutachtung eines Juristen der nächsten Sitzung als Beratungsgrundlage vorlegen möge. Auch wurde auf das juristische Gutachten des Herrn Generalsekretärs vr. Schmidt verwiesen. Gteichzeitig wurde beschlossen die c Sitzung am 30. Juni zu halte« und, soweit nötig, an den folgenden Tagen fortzusetzen. Am 30. Juni fanden sich denn auch alle Mitglieder des Ausschusses mit Ausnahme des Herrn Parey, der durch Todesfall in seiner.Familie verhindert war, zusammen. Nach Begrüßung des Ausschusses teilte Herr Kröner mit, daß die cingegangcncn Abänderungsvorschläge zusammengestellt, in einer zweitägigen Beratung mit Herrn Bergstraeßer durchgesprochen und die Abweichungen mit dem früheren Entwurf in einen gedruckten Bericht festgestellt seien. Er gab dann Herrn Bergstraeßer das Wort, der folgendes aussührte: Es sind sieben Abänderungsvorschläge eingegangen. Der eine von Herrn Albert Brockhaus, zugleich im Namen der Herren Justus Naumann und Kommerzienrat Wagner, ist eine auch redaktionell durchgeführte Neubearbeitung des ganzen Statuts und sind alle Abänderungsvorschläge auf den vor Ihnen liegenden großen Tafeln, auf welchen Sie links das zu Recht bestehende Statut, dann die Abänderungsvorschläge des Herrn Kröner finden, angebracht und neben diesen sind auch alle jene Vorschläge der anderen Herren, welche abzuändernde oder neue Fassungen von Paragraphen bringen, eingedruckt. Herr Alexander Francke hat Abänderungsvorschläge eingcschickt, die sich beschränken auf H 3 (Pflichten der Mitglieder), auf 8 4 (Rechte der Mitglieder), auf tz 9 (Ausschließungsverfahren), K 18. 19. 24. 33 (Vereinsausschuß) und tz 49 (von den Verbänden) und hat sie mit Motiven versehen. Herr Wilhelm Koebner hat in einem Gutachten seine Abänderungsvorschläge begründet, die sich im wesentlichen aus tz 3 und 4, 16, 17, 18 und 19 richten. Ferner möchte Herr Koebner zwei neue Paragraphen eingeschaltet haben, über die Benutzung der Vereinsanstalten durch Nichtmitglieder und die Vertretung von Nichtmitgliedern durch Kommissionäre. Herr Theodor Lampart möchte die tzß 18 und 19 der Krönerschen Vorschläge (Stimmvertretung) erweitert haben und wünscht die Ktz 33 und 39 geändert. Herr Mühlbrecht ist für eine Beschränkung der Stimmvertretung und für die Möglichkeit, daß einem deutschen Buchhändler, dem die Aufnahme in einen Kreisverein verweigert wird, die Berufung an den Börsenvereinsvorstand zustehe. Herr Springer ist gegen die Einbeziehung der Bekämpfung der Schlenderei in die Aufgaben des Börsenvcreins, bestreitet einen wirklichen und dauernden Erfolg von diesem neuen bis dahin nicht statutenmäßigen Zweck und hält den Börsenverein nicht berechtigt, seitherige Mitglieder, welche dem neuen Statut nicht zustimmen, auszuschließen und ihrer Sonderrechte zu berauben. Da Herr Springer jedoch voraussieht, daß die Mehrheit des Ausschusses seiner Ansicht nicht ist, wird er in die Beratung der Vorschläge eintreten, ist aber aus Gründen der Konsequenz für den Verlegerzwang und für Beschränkung der Stellvertretung auf die Wahlen. Die Abänderungsvorschläge des Herrn Strauß richten sich gegen den K 3, Absatz 4 und 5, Z 9 und 10, gegen §13 und 49». (ordentliche und außerordentliche Mitglieder der Vereine), tz 18 und 19, 39 (Vereinsausschuß) und tz 52, Absatz 3. Ferner sind cingegangen ein Schreiben des Verbandes der Provinzial- und Lokalvereine, worin uns die in der Delegierten versammlung gestelllen Anträge zu unserer Kenntnis gebracht werden; sodann ein Schreiben des Buchhändlervereins für die Provinzen Brandenburg, Pommern und Posen betr. Festsetzung eines Maximalrabatts für die Wiedcrverkäufer, ein diesem Vorschlag zustimmendcs Schreiben des Würzburger Lokalvereins, ein gedrucktes Umschreiben des Provinzialvereins der Ost- und Westprcußischen Buchhändler, das sich in Ihren Händen befindet. Vierundsünszigster Jahrgang. 624
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