Erscheint außer Sonntag» täglich. — Vis >b«nd» 7 Uhr eingehende An-ei- kommen in der -weitnüchsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für da» Börsenblatt sind a» die Nedaction, — Anzei gen aber an die Expedition desselben zu senden- Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigeuthum de» Börseuvereln» der Deutschen Buchhändler. 96. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Der Vorstand des Börscnvcreins bringt hiermit das Ergebniß der diesjährigen Cantatewahlcn durch den nach stehenden Auszug des Protokolls über die Auszählung der Wahlzcttel zur Kenntniß des Vereins. In der am heutigen Tage erfolgten Auszählung der in der Hauptversammlung vom 25. April 1869 eingegangenen Wahlzrttel zur Ergänzung des Vorstandes und der Ausschüsse haben sich als gewählt ergeben: l. In den Vorstand: als Schriftführer G. Marcus in Bonn mit 136 Stimmen, b) als dessen Stellvertreter Th. Liesching in Stuttgart mit 136 Stimmen, ll In den Vcrwaltungsausschuß: -0 Al bin Ackermann in Leipzig mit 129 Stimmen, b) Th. Einhorn jr. in Leipzig mit 124 Stimmen. M. In den Wahlausschuß: a) vr. A. Barth in Leipzig mit 131 Stimmen, k) I. Rütten in Frankfurt a/M. mit 130 Stimmen. IV. In den Rechnungsausschuß: u) Carl Vo erst er in Leipzig mit 136 Stimmen, b) A. Klasing in Bielefeld mit 135 Stimmen. V In den Vergleichsausschuß: ») Ol. H. Härtel in Leipzig mit 138 Stimmen, K) W. Hertz in Berlin mit 131 Stimmen. Zur Beurkundung Leipzig, den 26. April 1869. Mer Wahlausschuß. Albin Ackermann. Carl Rumpler, vr. Carl Lampe. R. Lechner. Nichtamtlicher Theil. Eine Literarconvention zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Schweiz. Aus Berli», 25. April berichtet dieDeutsche AllgemeineZeitung: Unter dem 18. März hat der Bundeskanzler dem Buudesrathe den Entwurf einer Uebereinkunft zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Schweiz wegen gegenseiligen Schuhes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst zur Beschlußnahme vorgelcgt. Der Abschluß einer solchen Uebereinkunfl ist, wie der Bundeskanzler in seinem Begleitschreiben hcrvorhebt, vom deutschen Buch- und Kunsthandel bereits seit Jahicn in Anregung gebracht worden. Er war von Preußen schon bei Gelegenheit der im Jahre 1865 zwischen dem Zollvereine und der Schweiz gepflogenen commerziellen Berhand- Sechsunddreißigstrr Jahrgang. lungen ins Auge gefaßt und gehörte, als diese Verhandlungen im Früh jahre vorigen Jahres zwischen dem Norddeutschen Bunde nebst den übrigen Staaten des Zollvereins und der Schweiz wieder ausgenom men wurden, zu den Bedingungen, von welchen das Präsidium den Abschluß eines Handelsvertrags mit der Schweiz abhängig machte. DieSchweiz erklärtesich bereit, ans dieseBedingungeneinzugehen,und die diesseitigen Bevollmächtigten verständigten sichüber den gegenwär tigen Entwurf, welcher denn auch in der elften Sitzung vom Jahre 1868 dem Bundesrathc vorgelcgt wurde. Inzwischen gelang es nicht, die bei dieser Vorlegung vorausgesetzte Verständigung über einen Handelsvertrag herbcizuführen. Es wurde deshalb in der zwölften Sitzung vom Jahre 1868 der Antrag auf Abschluß einer Literarcon» 188