für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsen Vereins. M 52. Dienstags, den 1. Juni. 1841. Die Dreipigqroschcnfrage. (Schluß.) Herr Georg Wigand warf einen Blick auf die ganze Verhandlung und hob hervor, daß in der Diskussion fast nur die Vortheilc und Nachtheilc der Maasrcgcl in das Auge ge faßt und darüber Worte ohne Resultat ausgctauscht worden waren, daß aber der Punkt, von dem wesentlich ausgegangen werden müsse und in welchem gewissermaßen das Zwingende einer Vereinigung liege, fast ganz unbeachtet geblieben sei. Es sei dies die innere Nothwcndigkcit der Veränderung, da binnen Kurzem in allen Staaten, welche nach der Münzcon- vcntion den Vierzehnthalersuß angenommen haben, die al len Münzen völlig verschwinden und nur noch Decimal- münzen existiren würden- Sobald dies geschehen, bleibe keine Wahl übrig, welche Rechnung angenommen werden solle, jedenfalls aber sei cs zweckmäßiger, sich über die in sol chem Fall zu treffenden Maasrcgeln im Voraus zu verstän digen , als sich dieser Nvthwcndigkcit ohne weitere Vorkeh rung zu unterwerfen. Da nun der in Leipzig, als dem Ab rechnungsort gültige Münzfuß ein unabweisbares Uebcr- gewicht behaupte, auch die Eintheilung in 30 Gr. bereits von der großen Mehrheit der deutschen Staaten eingeführt sei, die überhaupt nach Thalcrn rechnen, und da der Thaler auch in den Guldenländcrn nicht nur einen gesetzlichen Cours ! habe, sondern auch im gemeinen Leben cursirende Münze ge worden sei, was umgekehrt nicht statt finde, so scheine über dic Rathsamkeit und Ausführbarkeit der Annahme keinZwci- fcl mehr obwalten zu können und es würden nur noch die von Herrn Bcockhaus als nothwendig bezeichnet«!» Ausglci- chungssatze einer nähern Prüfung und Erörterung zu unter werfen sein. Da nach diesem Vortrag die Versammlung in einzelne Gruppen zu gesondertem Gespräch sich auflöste und das ge wünschte Resultat der Besprechung, eine gütliche Vereini gung über diese Frage, kaum noch zu hoffen blieb, so wurde dieselbe von dem Vorsitzenden aufgehoben. 8r Jahrgang. Dürfen wir aber über den Gang und den Schluß derselben uns ein Urtheil erlauben, so können wir nicht in Abrede stellen, daß wir im Allgemeinen gehofft hätten, mehr Ge diegenes und Praktisches über die aufgeworfene wichtige Frage zu hören, als in der Thal dem Hörer geboten wurde. Zuerst vermißten wir schon eine hinlängliche übersichtliche Darlegung des thatsächlichcn Verhältnisses, allein eben so sehr ließ sich eine gründliche und hinlänglich klare Darle gung der Gründe sowohl für, als gegen die Veränderung vermissen. Was die Herren Fleischer, Brockhaus und G- Wigand sagten, ist Alles ganz wahr und begründet; allein cs ist von Allen zugestanden, daß zur Zeit die zwingende Nolhwendigkeit der Abänderung noch nicht cingetretcn ist und wenn feststünde, daß aus der beantragten Abänderung für die süddeutschen Handlungen ein Verlust von einem Viertheil ihres Nettogewinnes entsprünge, so würde die bloße Unbe quemlichkeit, die Facturen den süddeutschen Buchhändlern gegenüber, zugleich in Thalern und Gulden zu stellen, offen bar minder hoch anzuschlagen sein, als dieser Verlust. An dererseits ist aber die Wahrheit und Unvermeidlichkeit dieses Verlustes eben so wenig erwiesen und Alles, was die Herren Hoffund Neff vorgebracht haben, kann die Thatsache nicht aufheben, daß zufolge der Münzconvcntion 3-^ Gulden in gleichen Werth mit zwei Thalern ausgeprägt und veraus gabt werden müssen, daß mithin 2 Thaler genau 210 Kreu zer werth sind und erlaubter Weise dem Publikum nicht zu 216 Kreuzer verrechnet werden dürfen, auch für die Länge der Zeit ohne Frage gar nicht verrechnet werden können. Muß nun soviel als unzweifelhaft angenommen werden, daß die norddeutschen Buchhändler keineswegs, wie ihnen vor- gcworfen worden ist, um eines pecuniairen Vortheils willen die Abänderung in Vorschlag gebracht haben, wie ihnen denn ein solcher auch in der That nicht daraus erwächst: so ge winnt allerdings der Umstand, daß die 30 Groschenberech- nung in sämmtlichen norddeutschen Zollvereinsstaaten bereits eingeführt ist, eine nicht abzuweisende Wichtigkeit. Diese 87