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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620512
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186205124
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18620512
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-12
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Erscheint jeden Montag. Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. örsenblatl für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction, — Jnse- rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandte,, Geschäftszweige. Eigenthmn des Börsenveretns der Deutschen Buchhändler. 56. Leipzig, Montag den 12. Mai. 18KL. A »i t l i ch c r T h e i l. Statut für den Unterstützungs-Verein deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehtlfcn- §. 1. Zweck des Vereins. Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung deutscher Buch händler, sowie der Gehilfen und Lehrlinge deutscher Buchhändler und der Wiltwen, Waisen und Hinterbliebenen solcher Buch händler und Buchhandlungsgehilfen im Falle der Bedürftigkeit. Als deutsche Buchhändler sind diejenigen anzusehen, welche selb ständig denBuchhandel betreiben und notorisch mit dem deutschen Buchhandel in Verbindung stehen oder gestanden haben. §. 2. Sitz des Vereins. Berlin, der Stiftungsort des Vereins, ist auch der bestän dige Sitz des Vereinsvorstandes und der Ort des Zusammentritts der abzuhaltenden Generalversammlungen der Mitglieder. Von den Mitgliedern des Vereins und der Zahlung der Beiträge. tz-3. Die Eigenschaft eines Mitgliedes des Vereins erwirbt jeder deutsche Buchhändler (K. 1.) und jeder Gehilfe eines deutschen Buchhändlers dadurch, daß er sich zu einem jährlichen Beitrage an die Easse des Vereins verpflichtet, oder ein für alle Mal einen Beitrag von mindestens fünf und zwanzig Thalern zahlt. Als immerwährendes Mitglied wird derjenige in den Listen des Vereins geführt, der einen ein maligen Beitrag von mindestens Hundert Thalern zahlt. §. 4. Die jährlichen Beiträge, zu deren Zahlung sich die Mitglie der verpflichtet haben, sind zu Anfang jeden Jahres in Leipzig gegen Quittung des Eassircrs zu zahlen, und sollen dieMitglieder im vorangehenden November durch Aufforderung im Buchhänd ler-Börsenblatt (§. 8.) daran erinnert werden, die Zahlung durch ihre oder ihrer Prinzipale Kommissionäre in Leipzig zu bewirken. tz. 5. Wer bis zum Ende des laufenden Jahres den jährlichen Beitrag nicht zahlt, hört auf Mitglied des Vereins zu sein und wird in der Mitgliederliste gelöscht. Niemand hat Anspruch auf Erstattung der bisher von ikm bezahlten Beiträge. ^ Bedingungen der Unterstützung und deren Erstattung. §. 6. Die Zulässigkeit der beantragten und der Umfang der zu ge- Reunundzwanzigster Jahrgang. währenden Unterstützungen unterliegt allein der Beurtheilung des Vereinsvocstandes. Im Allgemeinen können auch Nichlmitglie- der des Vereins oder derenWittwen, Waisen undHinterbliebenen unterstützt werden; cs haben aber Mitglieder und deren Hinter bliebenen den Vorzug vor Nichtmitgliedern und deren Hinter bliebenen. Im Uebrigen gilt der Grundsatz, daß unter sonst ähnlichen Verhältnissen Alte, Kranke, Wittwen und Waisen vor zugsweise zu berücksichtigen sind. Fortlaufende Unterstützungen können immer nur bis zum Ende des Kalenderjahres bewilligt werden, und muß im Falle des Verlangens einer weiteren Unter stützung die fortdauernde Hilfsbedürftigkeit im Monat December des ablaufcndcn Jahres von neuem nachgewiesen werden. Die Namen der Unterstützten dürfen öffentlich nicht genannt werden. §. 7. Die Empfänger sind verpflichtet, alle Unterstützungen, welche der Verein gewährt, an die Vereinscasse zu ersetzen, sobald sie dazu im Stande sind. Vom Vor st an de und von der Verwaltung. S.8. Die Verwaltung geschieht unentgeltlich und liegt einem aus fünf Mitgliedern bestehenden — durch die Generalversammlung (K. 9.) gewählten — Vorstande ob. Von diesen Vorstandsmitgliedern scheidet Eins alljährlich im Monat März mit der dann statthabenden Generalversamm lung (§. 18.) nach der Reihenfolge seines Eintritts aus, ist aber wieder wählbar. Die fünf Vorstandsmitglieder wählen unter sich einen Vor sitzenden , einen Secretär, einen Eassirec und zwei Prüfungs commissarien. Bei Verhinderung des Vorsitzenden vertritt das in der Amtsdauer älteste Vorstandsmitglied dessen Stelle; bei Verhinderung anderer Vorstandsmitglieder wählen die übrigen für die Dauer der Behinderung deren Vertreter. Die Eonstituirung des Vorstandes unter sich wird durch das „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die mit ihm ve wandten Geschäftszweige" (Buchhändler-Börsenblatt), welche^ überhaupt das regelmäßige Publicationsorgan des Vereins ists bekannt gemacht, und ist derVorstand durchdieseBckanntmachung, sowohl in seiner Gesammtheit, als auch die einzelnen Mitglieder in ihren besonderen Aemtern und Functionen nach allen Seiten hin lcgitimirt. s. 9. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen Generalversammlung (§. 19.) nach absoluter Stimmenmehrheit 138
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