Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- nnd Feiertage. — JahrcspreiS: für Mitglieder ein Exemplar I» s!ir Nichlmitgliedcr 20 BSrsenlilatt für den Anzeigen: für Mitglieder lü Psg., für Nichtmitglieder 20 Psg., für Nichtbuch- Händler 30 Psg. die dreigespaltene Petit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 60. Leipzig. Mittwoch den 14. März. 1894. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, betreffend die Jahres-Ausstellung im Buchhändl'er-Kause Kantate 1894. Am heutigen Tage geht die zweite Hauptbestellung (die erste erfolgte bereits im November 1893) für die Jahres ausstellung 1894 an die Herren Verleger ab, bestehend aus 730 Briefen, Postkarten und Bestellzetteln mit gegen 1800 Einzel-Bestellungen. Da die Eröffnung der Kantate-Ausstellung in diesem Jahre bereits am 20. April erfolgen muß und das Manu skript zum Katalog druckfertig am 8. April der Druckerei zu übergeben ist, so werden die geehrten Verlagshandlungen um schleunigste Einsendung der erbetenen Ausstellungsgegenstände ersucht. Später als am 8. April eingehende Artikel werden zwar, so lange es noch thunlich ist, der Ausstellung einverleibt; eine Aufnahme in den Katalog kann jedoch nicht garantiert werden. Die Grundsätze für die Jahres-Ausstellung bleiben dieselben, die sich bereits seit mehreren Jahren als die unter den obwaltenden Verhältnissen zweckmäßigsten und allein durchführbaren bewährt haben, wenn das ins Auge gefaßte Ziel innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten annähernd erreicht werden soll. Diese Grundsätze dürfen zwar im allgemeinen als den Herren Verlegern bekannt angesehen werden; für diejenigen jedoch, die noch nicht Kenntnis davon genommen haben, werden sie unten in Kürze wiederholt. I. Nach gewissenhafter Prüfung der verschiedenen bibliographischen Unterlagen werden die für den Zweck geeignet erscheinenden Gegenstände von den Verlegern erbeten, soweit sie sich nicht bereits im Buchgewerbe-Museum befinden, in welchem Falle die vorhandenen Exemplare auch für die Ausstellung dienen. Trotz des Vorerwähnten werden selbstver ständlich die eigenen Vorschläge resp. unaufgeforderten Einsendungen wichtiger Neuigkeiten der Verleger, ganz besonders derjenigen des Auslandes, willkommen sein. II. Für kostenlose, jedoch sorgsamste Unterbringung und Ueberwachung der ausgestellten Sachen wird gesorgt; eine Garantie gegen Beschädigung, Unfälle oder Diebstahl kann jedoch nicht geleistet werden, wenn nicht in besonderen Fällen eine vorherige Verabredung getroffen ist. Nach Schluß der Ausstellung werden sämtliche Gegenstände, sofern sie nicht aus einem geschäftlichen Grund unter Zustimmung der Verleger zur Disposition gestellt oder nicht dem Deutschen Buch gewerbe-Museum als Stiftung zugewiesen werden, dem betreffenden Kommissionär wohlverpackt übergeben. III. Bücher sind im eigensten Interesse des Verlegers gebunden oder fest kartoniert zu liefern, selbst wenn der Betreffende sie nur broschiert in den Handel bringt. Unvollendete Lieferungswerke oder Proben noch nicht versandter Werke werden in eine (Leinwand-) Decke mit Schließen oder Bändern, oder in Kästchen eingelegt erbeten. Werke in kostbaren Einbänden oder solche, die einer näheren Durchsicht nicht ausgesetzt werden dürfen, werden auf Verlangen in den vorhan denen Glaskästen untergebracht. IV. Kunstblätter werden in vorhandenen Rahmen oder Glaskästen ausgestellt. Sammlungen kleinerer Blätter sind in festen Mappen oder Sammelkästen mit aufgedrucktem oder geschriebenem Titel, event. Inhalts-Angabe, aufzuheben. V. Größere Landkarten werden auf Leinwand aufgezogen, zum Zusammenlegen eingerichtet, Atlanten in festen Bänden oder Mappen verwahrt erbeten. VI. Die Herren Kommissions-Verleger werden besonders ersucht, die Ausstellung durch Zusendung von wertvollen Kommissions-Artikeln, namentlich Publikationen der Vereine für Wissenschaft und Kunst, sowohl im eigenen Interesse als auch in dem der Besitzer zu fördern. Gerade für solche Erscheinungen, für deren Verbreitung weniger gethan wird als für den eigenen Verlag, sind die Jahres- und Spezial-Ausstellungen im Buchhändlerhause von großem Wert. Es liegt in den meisten Fällen sicherlich in der Hand des Kommissions-Verlegers, das Ausstellen von 213 Einundsechziaster Jahrgang.