11270 vvrsenblatl f. d. Dlschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 224, 28. September 1912. Weiter hat der Vorstand beschlossen, spätestens mit Ablauf des mit der I. C. Linrichs'schen Buchhandlung in Leipzig bestehenden Vertrags, Ende 1916, die Bearbeitung der Bibliographie in enger Verbindung mit der Deutschen Bücherei durch den Börsenverein zu übernehmen und somit einem längst gehegten, oft ausgesprochenen Wunsche der Mitglieder nachzukommen. Der Vorstand ist hierüber bereits mit der I. C Linrichs'schen Buchhandlung in Verhandlungen ge treten und wird der Lauptversammlung Kantate 19l3 auch hierüber entsprechende Vorlagen machen. Vor 40 Jahren ist zuerst der Gedanke einer deutschen National-Bibliothek aufgetaucht, von Gelehrten und Schriftstellern, von Bibliothekaren und Buchhändlern sind seitdem Vorschläge zur Verwirklichung gemacht, aber gegenüber unüberwindlichen Lindernissen wieder aufgegeben worden. Nun wird der Traum, den Franzosen, Engländer, Amerikaner für ihre Literatur bereits lange verwirklicht haben, auch für die deutsche Literatur, die an Umfang den aller anderen Länder über trifft, Wirklichkeit. Eine möglichst lückenlose National-Bibliothek ersieht in Leipzig, dem Mittel punkt des Deutschen Buchhandels. Wir aber sprechen der Königlich Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Stände versammlung und der Stadtgemeinde Leipzig für diese hochherzige Förderung der Bestrebungen des Börsenvereins, dem durch diese Stiftungen ein so außerordentliches Interesse betätigt wird, den herzlichsten und aufrichtigsten Dank aus im Namen des Deutschen Schrifttums und des Deutschen Buchhandels. Leipzig, den 25. September 1912. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmorl. „Satzung für die Deutsche Bücherei des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig". 8 1. Gründung. Der Börsenverci» der Deutschen Buchhändler zu Leipzig errichtet in Leipzig ein Archiv des deutschen Schrifttums und des deutschen Buchhandels, eine öffentliche unentgeltlich an Ort und Stelle zur Benutzung freistehende Bibliothek unter dein Namen „Deutsche Bücherei". 8 2. Zweck. Die Deutsche Bücherei hat den Zweck, die gesamte vom 1. Januar 1913 an erscheinende deutsche und fremdsprachige Literatur des Inlands und die deutsche Literatur des Auslands zu sammeln, aufzubcwahren, zur Verfügung zu halten und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu verzeichnen. Werke, die bereits vor 1913 zu erscheinen begonnen haben, sollen nach Möglichkeit durch die früher erschienenen Teile er gänzt werden. Ferner können alle anderen zur gewerbsmäßigen oder nicht gewerbsmäßigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungen von Schriften in deutscher Sprache und bildliche Darstellungen mit oder ohne Schrift gesammelt werden. Ausgeschlossen sind Musikalien und täglich erscheinende 3. periodische Druckschriften. 8 3. Gründungsmittel. Die Königlich Sächsische Staatsregierung errichtet auf dem von der Stadtgemeinde Leipzig zur Verfügung gestellten Ban platz die notwendigen Bibliotheks- und Verwaltungsbanlich- kciten nebst der vollständigen Bibliothekseinrichtung und sie sorgt für die im Laufe der Jahre notwendig werdenden Er weiterungsbauten. Das Grundstück, die Bibliotheks- und Verwaltungsgebäude mit der Bibliothekseinrichtung gehen kosten- und lastenfrei in das Eigentum des Börsenvereins über und bilden mit den Sammlungen einen unveräußerlichen, jeder grundbuchlichen Belastung entzogenen und nur für die Zwecke der Deutschen Bücherei zu verwendenden Besitz des Börsenvercins. 8 4. Betriebsmittel. Die Mittel zur Unterhaltung, Verwaltung und znm Aus bau der Sammlungen der Deutschen Bücherei und ihrer Ge bäude bestehen 1. aus den Beiträgen der Königlich Sächsischen Staats regierung und der Stadtgemeinde Leipzig, 2. aus etwaigen Beiträgen an Geld und Sammlungsgegcn- ständen vom Deutschen Reiche und von anderen Staaten, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Privatpersonen aus ausgesammelten Fonds und Stiftungen und deren Er trägnissen.