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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1863-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1863
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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sichtssenden setze ich nur für 1 Thlr. ab und 19 THIr. gehen mit abermaliger Fracht und Zoll retour; das Facil schmeckt trotz der 4 Fr. für den Thaler nicht nach der goldenen Zeit! Halt! sagt Hr. Halbmcyer, das ist das schwärzeste der schwarzen Beispiele und Lächerlichkeit ist cs, solches als Norm aufstellen zu wollen. Einverstanden damit! Aber noch größere Lächerlichkeit ist es, die Rechnung so ohne den Wirth zu machen und auf totalen Absatz zu basiccn, wie cs Hr. Halbmeyer macht. Die Zeiten sind jetzt anders als damals, wo Hr. Halbmcyer seine Sortimentskcnnt- nissc cinsammclte; man gehe nur ein Jahrzehcnd oder gar zwei zurück, wie riesig hat sich das Einsichtsversenden vermehrt, ge drängt von der Productionswuth der Verleger, der Concurrenz unter den Sortimentern und dem anspruchsvollen Publicum. Nehme ich jetzt meine Bücher zur Hand und vergleiche Soll und Haben gegen jene Zeit: fast doppelt so stark (M im Verhältniß) ist dasGeschäfts-Unkosten-Conto durch vermehrtes Personal rc., und Hr. Halbmeyer will noch geringere Geschäfts-Unkosten her- ausrechncn als früher! Sehe ich die Kundcnftrazze durch, ziehe ich Jahresbilanz, so stellt sich bei aller Mühe das Resultat: Vs Theil verkauft, Vs Theil retour; also 2 Pfund Absatz kosten: ») 2 Pfund Fracht und Eingangszoll, d) 3 Pfund weitere Fracht und Eingangszoll, o) 3 Pfund retour Fracht und Zoll, und Hr. Halbmeyer rechnet uns Buchhändlern, die wir Jahrzehende fort während im Sortiment arbeiteten, ganz naiv vor, daß die Rc- duction von 4 Fr. pro Thaler gegenüber früher unverhältniß- mäßige Ueberforderung sei! Das geht Euch auch an, Ihr süd deutschen Sortimenter, die Ihr Euch erkühnt, den Thaler zu 1 Fl. 48 Tr. zu rechnen, von Euch, Ihr Elsäßcr, ganz zu schweigen, die Ihr mit 4 Fr. pro Thaler nicht einmal zufrieden seid. II. folgert Hr. Halbmeyer: „Der schweizerische Sortimenter kann ohne diese .Ueberforderung des Publicums' recht gut. be stehen." Ja! wenn wir Sortimenter ganz gemüthlich, eine Pfeife schmauchend, alles Einsichtsversenden Unterlasten könnten und nur das zur Tagesarbeit erwählen: Brockhaus' Conversations- lexikon, Stieler's Handatlas rc. zu verschreiben, zu expcdiren und die Nachnahme dafür einzustreichen; wahrlich ein solches Ge schäftchen, die Hälfte des jetzigen Umsatzes und Reduction des Thalers meinetwegen zu 3 Fr. 70 Cts. ließen mich ganz gut das selbe verdienen, was ich jetzt mit vierfacher Mühe bei 4 Fr. pro Thaler erwerbe. Unsere mit weisem Bedacht eingeführte Reducrion beträgt mit ihrer Differenz von 25 Cts. pro IThaler circa VzTheil der ganzen Netto - Einnahme der schweizerischen Buchhändler; jetzt, Ihr Herren Verleger, nehmet an, daß der Sortimenter im Landstädtchen 1500 Fr. Reingewinn hat, von denen in unserer theuern Zeit jeder Franken seine nothwendigc Bestimmung hat: wie schmerzlich wird es den treffen, wenn Hr. Halbmeyer ihm 300 Fr. hiervon beschneiden will. Die Hrn. Verleger haben schon oft in diesem Blatt erklärt: Die Sortimenter sind selbst schuld, daß ihr Verdienst so rcducirt ist, warum geben sie Rabatt rc. ans Publicum. Hier, Ihr Herren, ist Gelegenheit, die vereinigten Buchhändler eines ganzen Landes vor der Eigenmächtigkeit eines Einzelnen zu schützen, der Con ventionen mit allen Mitteln bekämpfen will, die zur Existenz jedes Einzelnen, zur Sicherung seines Erwerbs als nothwendig erachtet und ausgestellt worden sind. III. Warum will denn Hr. Halbmeycr dieses thun? Diese Frage ehrlich zu beantworten, will ich besagten Herrn hiermit öffentlich auffordern. Die Hand aufs Herz! Haben Sie nicht mit der sichersten Ucberzeugung sich beim Verein gemeldet, daß Sie mit der Bedingung, die Sie daran knüpften (die Reduction auf 3 Fr. 75 Cts. zurückzuführen), jedenfalls abgewiescn würden, und haben Sie Ihr Aufnahms - Gesuch nicht einzig darum cingeccicht, um dann mir dem Scheine des Rechts ein Geschäftsprinzip zu verfolgen, auf das Sie Ihr Unternehmen basiren wollten? Ist das reelle Concurrenz? Ist das recht gehandelt gegen Ihren bis herigen Prinzipal in der gleichen Stadt, bei dem Sie 35 Jahre eine Stelle cinnahmen, wie wohl kaum ein anderer Gehilfe im lieben Buchhandel sich rühmen darf? Zunächst werden Ihre Bestrebungen nur die traurigen Folgen haben, daß in der ganzen Schweiz das Publicum theilweise aufgewiegelt wird gegen die Reduction (sehr viele Kunden sehen unser Recht ein, und verachten solche Mittel, um Kundschaft zu erlangen), für Sie selbst wird es wenig mehr nützen, als das Be wußtsein zu haben, Ihren Collcgen den ohnehin schweren Stand noch schwerer gemacht zu haben. Es ist mir schon von einigen höchst achtungswerthen Ver legern bekannt, daß sie — lediglich durch Ihre ihnen keineswegs Vertrauen einflößenden Inserate gleich dem in Nr. 1 der Leipziger Jllustrirten Zeitung, dazu bewogen — allen und jeden Verkehr mit Ihnen sistirt haben, und ich denke, daß, wenn die Herren allüberall wissen, worum cs sich eigentlich handelt, noch viele durch Contoschließcn und durch Verweigern von Aufnahme solcher Inserate Ihren, Niemandem nützenden, aber unter Umständen gar Manchem viel schadenden Bestrebungen ein Ziel sehen. Basel, 20. April 1863. C. Detloff. Miscellcn. Aus Nürnberg vom 7. Mai schreibt der Nürnberger Correspondent: Zu unserer Nachricht über den so beklagenswer- then Unfall in der Buchhändler Korn'schen Familie wird uns berichtigend mitgetheilt, daß nicht 14 Personen, sondern von den 13 bei Tische Gesessenen 10 erkrankt sind, daß die Annahme, der genossene Giftstoff sei im Reis gewesen, nur auf Vermuthung beruht, und daß das Gift keincnfalls in Grünspan aus den Koch geschirren bestanden haben kann, da in der Familie ausschließlich in thönernen Gefäßen gekocht wird. Bruchsal, 30. April. Ein sehr gefährlicher Schwindler, vor dem schon im buchhändlerischen Börsenblatt gewarnt worden ist, wurde dieser Tage von dem hiesigen Hofgerichte abgeurtheilt. Der Buchhandlungscommis Georg Ramspcrgervon Freiburg i. Br. treibt sich schon seit längerer Zeit beschäftigungslos herum und verübt gewerbsmäßig Prellereien zum Nachtheil von Buch- und Kunsthandlukigen, indem er bald unter erdichteter Firma werthvolle Bestellungen machte und solche dann, ohne an Bezah lung zu denken, zu geringen Preisen verkaufte, bald Subscrip tionen auf nicht existirendc Werke sammelte, dann an die Bestel ler Pakete, worin werthlose Maculatur oder Steine lagen, ab- sendcte und Postnachnahme darauf erhob. So gelang es ihm, eine Reihe von Firmen um etwa 350 fl. zu prellen, während noch weitere versuchte Betrügereien im Betrage von 270 fl. ihm zur Last fallen. Dafür wurde er zu 2(4 Jahren Arbeitshaus mit Schärfungen, sowie zu einjähriger Stellung unter Polizeiauf sicht verurtheilt. (Karlsruher Zeitung.) Abermals hat eine der größeren und werthvollecen Privat bibliotheken desAuslandes nach dem Tode ihres Besitzers den Weg nach Leipzig gefunden. Der auch in Deutschland durch seine Schriften bekannte Professor und Etatsrath D. F. Eschricht in Kopenhagen hat eine in Bezug auf Naturwissen schaft im Allgemeinen, namentlich aber auf Zoologie, Physiologie und vergleichende Anatomie sehr bedeutende Bibliothek hinter lassen, welche in den genannten Fächern eine seltene Vollständig keit bietet. Von den kleinsten Monographien und Dissertationen
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