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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1863-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1722 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 103, 19. August. L. In der Hauptversammlung des Böcsenvereins am Sonn tage Cantate dieses Jahres sind die Bestimmungen über einige den buchhändlerischcn Geschäftsverkehr betreffende Punkte zur Erörterung gestellt und die gänzliche Verwerfung derselben nicht beschlossen, vielmehr die weitere Bcrathung darüber, respcctive deren Vorlage in verbesserter Fassung, einer zweiten Versamm lung von Börsenmitgliedern anhcimgcgcben worden. Bei Feststellung von geschäftlichen Normen, welche die In teressen des Sortimentshandels aufs tiefste berühren, erscheint cs gerecht und billig, daß auch dieser, und namentlich vernicht zum Börscnvcrcin gehörende Theil desselben, zur Vereinbarung hccangczogcn werde. Die Unterzeichneten Mitglieder des Bran- denbürgischen Vereins schließen sich mit voller Uebcrzcugung dem Urkheilc der Majorität im deutschen Buchhandel an, welche jene „Bestimmungen" in ihrer vorliegenden Fassung nicht für geeig net hält, der bedrängten Lage des Sortimcntshandcls eine durch greifende Abhilfe zu gewähren. Sic würden es schmerzlich be klagen müssen, wenn aus dem ursprünglichen Anträge einer Vcr- leguna und Fixirung der Abreebnungszeit, der zur. Entwcrfung der „Bestimmungen" Veranlassung gegeben, nichts weiter her vorgehen sollte, als eine Vereinbarung über das Meßagio, und können die Frage, ob dasselbe von 4 alten Pfennigen auf >4 Neu groschen erhöht werden solle, nur als eine ganz untergeordnete bezeichnen. Wenn dem Bedürfnisse der Gegenwart Rechnung getragen werden soll, so handelt cs sich hier um wichtigere Dinge, und mö gen als Hauptübelstände für den Sortimentsbelrieb vorerst fol gende Punkte ausgestellt und erörtert werden: 1) der verkürzte Rabatt, 2) die Vorausberechnung der Zeitschriften, 3) das moderne Antiquariat, 4) die zu späte Versendung der Neuigkeiten und der Mangel eines festen A b r e ch n u n g s te r m i n s, der auf die zweite Hälfte des MaimonatS zu fixircn wäre; das Reftsch reiben von Liefern ngs- wcrken und die Verfügung über Commissions- gut. Was erstens den verkürzten Rabatt anbetrifft, so ist das früher allgemein übliche Drittel zur seltenen Ausnahme, das Viertel zur Regel geworden und aus den Hinrichs'schcn Katalogen nachgcwiescn, daß jetzt wenigstens neun Zehntel der Bücher soge nannte Netto-Artikel sind. Der Sortimentsbetricb weicht von anderen kaufmännischen Geschäften insofern ab, als die Kosten nicht auf die Maaren geschlagen und die vom Pcoduccnkcn be stimmten Ladenpreise nicht erhöht werden dürfen. Dem tritt hinzu, daß an die Wiederverkäufe!? der Waarc eine bedeutende Rabatlvcrgütigung für den Vertrieb bewilligt werden muß; es ist demnach einleuchtend, daß der Sortimenter bei den gesteigerten Ansprüchen von Seiten des Publicums, bei den sich immer höher stellenden Handlungsspcsen und der in fortwährender Zunahme begriffenen Theucrung aller nothwcndigcn Lebensbedürfnisse mit 25 °/o Rabatt nicht auskommen kann und in seinen Vermögens- Verhältnissen zurückschreitcn muß, wenn ihm das volle Drittel nicht gewährt wird. Die V o r a u s b er e ch n u n g der Zeitschriften, als zwei ter Klagcpunkt, läßt sich vom kaufmännischen Standpunkte aus nicht im geringsten rechtfertigen und das Streben im Buchhan del ist doch seit langer Zeit darauf gerichtet, nach kaufmännischen Grundsätzen zu handeln. Kein Kaufmann würde sich dazu ver stehen, eine Waare im voraus zu bezahlen, von der er den letzten Rest erst nach Jahr und Tag erbält. Wenn auch einzelne Ver leger wie Cotta, Brockhaus, Reimer u. s. w. eine ehrenvolle Aus nahme machen, so berechnen doch fast alle übrigen Verleger ibre Zeitschriften in alle Rechnung, was bei einem Soccimentsgcschäfc von mäßigemUmfangc wohl 10°^, des ganzen Umsatzes ausmachen dürfte. Dieser Rechnungsmodus muß aufhören, da er im Ver- kcbr mir dem Publicum nicht aufrecht erhalten werden kann, und möge cs dem gegenseitigen Ucbereinkommcn überlassen bleiben, eine Ausgleichung etwa in der Art herbeizuführcn, daß die dis zum 15. Februar cintrcffendcn Journale pro 1. Semester in alte Rechnung gestellt werden. Der dritte Klagcpunkt, das moderne Antiquariat, muß als ein Krebsschaden für den Gesammt-Buchhandel bezeichnet werden, da er in seinen Folgen auf Verlag und Sortiment gleich verderblich cinwirkt. Durch die Schleuderei der Antiquare sind die Ladenpreise von neuen Büchern längst illusorisch und ist das kaufende Publicum gegen alle neue Unternehmungen mißtrauisch gemacht worden. Keinem Bücherliebhaber wird es noch einfal len, auf Werke zu subscribircn, die er gleich nach ihrer Vollen dung beim Antiquar bedeutend billiger kaufen kann. Der Nach- thcil, welcher indircct den Verlegern und direct den Sortimentern durch das moderne Antiquariat zugcfügt wird, ist unberechenbar und eine Verminderung dieses Uebclstandcs dringend geboten. Dazu muß der Vcrlagshandel in seinem eigenen Interesse die Hand bieten, indem er die Massenverkäufc an die Antiquare be schränkt und den Sortimentern Gelegenheit gibt, mindestens ebenso billig als jene einzukaufcn, um eine solide Concucrenz möglich zu machen; die Sortimenter dagegen müssen, durch Ver mittelung der Kreis-Vereine selbst, in engere Verbindung treten, um mit vereinigten Kräften derartige Operationen aussührcn und für ihre Wirkungskreise nutzbringend machen zu können. Eine Aufgabe jener Vereine würde cs zugleich sein, den Manipulationen einzelner Verleger energisch entgegen zu treten, welche durch directe Lieferungen an Behörden nnd Privatperso nen den Absatz beeinträchtigen und den Soclimentshandel in Mißccedit bringen. Der vierte Klagepunkt, die Versendungen der Neuig keiten, Verlegung der Abrcchnungszeit auf einen festen Termin u. s. w. betreffend, berührt die Interessen der Verleger in ebenso hohem Grade, als die der Sortimenter, wobei sehr zu bedauern ist, daß ein nicht unbeträchtlicher Theil der Ver leger sich beharrlich den gewiß billigen Wünschen zu verschließen fortfährt. Nur wenn Neuigkeiten zu Anfang des Novembers in die Hände des Sortimenters gelangen, vermag er für deren Absatz noch zu wirken; und wie oft schon haben Verleger die Er fahrung machen müssen, daß zu späte Versendungen der Nova ihnen keine Früchte getragen! Da die zweite Hälfte des Deccm- bers für das Weihnachtsgeschäft, der ganze Januar-Monar für die Regulirung der Kundenrechnungen in Anspruch genommen werden, und im Februar die Ncmittendcnarbciten beginnen müs sen, so bleibt für den Vertrieb der Neuigkeiten weniger Zeit ge rade in denjenigen Monaten übrig, welche für den Absatz am er giebigsten sind. Es liegt demnach im eigenen Interesse der Ver leger, ihre Novasendungen auf alte Rechnung so einzurichren, daß dieselben zu Anfang des Novembers in die Hände des Sor timenters gelangen, und folgerichtig auch für eine Fixirung der Abrechnungszcit, womöglich für den Ausgang des MaimonatS, zu stimmen, damit den kleineren Sortimcntsgeschäftcn bei deren beschränktem Handlungspcrsonal Gelegenheit geboten werden kann, durch eine verlängerte Verlricbszeit günstigere Resultate wie bisbcr für den Absatz der Novitäten zu erzielen und eine in gegenwärtiger Zeit so nothwendige Ersparung unnützer Spesen herbeizuführcn. Uebec die Verlegung der Abrechnungszeit sind
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