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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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152, 3. Juli 1S08. Nichtamtlicher Teil. «SrsenblLtt s. d. Dtschn. «uchhandcl. 7281 ^Vsrlrs äsr Tonkunst. Schwer beizulegen schienen die harten Anstände, die sich einerseits zwischen den Tondichtern und ihren Zessionären, die den musikalischen Werken den gleichen Rechtsschutz und für den Absatz der Exemplare die gleiche Aussicht auf Gewinn sichern möchten wie den Werken der Literatur und Kunst, und anderseits zwischen den Fabrikanten der verschiedenen zur Wiedergabe der Werke der Tonkunst bestimmten mecha nischen Instrumente erhoben haben. Im letzten Augenblick aber gelangte man zu einem Kompromiß, wonach die Fabri kanten von mechanischen Instrumenten die geschützten Kompo sitionen frei benutzen können gegen Bezahlung einer gesetz lichen Tantieme an den Komponisten oder an seine Vertreter. Die Höhe dieser Tantieme soll dem niedrigsten Betrag der jenigen entsprechen, die der Autor von seinen eigenen Ver tretern für die Verwendung seines Werkes auf Instrumenten der gleichen Gattung entgegengenommen hat. Ist eine Lizenz gewährt worden, so muß ein gewisser Prozentsatz (der gegenwärtig noch nicht bestimmt ist) aus der vom Eigentümer des mechanischen Instrumentes eingenommenen Summe dem Komponisten ausgezahlt werden. Die Einzelheiten der Regelung dieser Angelegenheit und die Einrichtung des Bezuges der gesetzlichen Tantieme müssen erst noch ausgearbeitet werden. Soweit ich aus den Äußerungen der Vorsitzenden der Ausschüsse des Abge ordnetenhauses und des Senates schließen kann, beabsichtigt man nicht, neue allgemeine Debatten über diese Entwürfe zuzulassen. Man gewärtigst daß die Ausschüsse auf Grund des ihnen zur Verfügung stehenden Materials zu einer Aus gleichung der unter den verschiedenen Bills noch bestehenden Differenzen gelangen werden. Wahrscheinlich wird der Entwurf Washburn, dessen Bestimmungen oben schon angegeben worden sind, endgültig die einstimmige Meinungsäußerung der Fachleute bilden. So ist große Aussicht vorhanden, daß in der nächsten Session des Kongresses dieser oder ein im Grunde gleichlautender Ent wurf Gesetzeskraft erlange.« * * * Der Kongreß nahm diese Mitteilungen beifällig auf und drückte durch den Mund des Herrn Barbbra Herrn Putnam seinen Dank aus, gab aber zugleich die feste Hoffnung kund, es möchte das amerikanische Urheberrechts- srfftem in Bälde abgeändert und gründlich verbessert werden. Rußland. Herr Th. Ettinger, Verleger in St. Petersburg, gab interessante Aufschlüsse über die verschiedenartige, von der Regierung, den Autoren und den Verlegern eingenommene Haltung gegenüber der Frage des internationalen Urheber rechtsschutzes, die in Rußland lebhaft erörtert wird und sich einer Lösung nähert. Herr Ettinger ging dabei von dem durch das Justizministerium ausgearbeiteten Gesetz entwurf zum Schutze des Urheberrechts (vroit ä'^utsur 1907 S. 96 u. ff.), der gegenwärtig der Duma unterbreitet ist, und von dem dazu gehörigen Motivenbericht aus. »Die russische Regierung«, sagt Herr Ettinger, »ist dem Anschlüsse an die Literarkonvention ungünstig gesinnt; die von ihr hierfür angegebenen Gründe sind aber ziemlich fadenscheinig. Danach wäre es verfrüht, von einer Kon vention zu sprechen, weil die Kultur der Nation darunter leiden könnte, daß es nicht mehr erlaubt sein solle, Bücher ohne vorherige Einholung der Erlaubnis der fremden Autoren herauszugeben. Rußland befindet sich in der Lage, daß es noch nicht genügend eigene Veröffentlichungen besitzt, um das Volk zu bilden und allen denen, die an Uni versitäten ihren Studien obliegen, die nötigen Werke in der' Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Vb. Jahrgang. Landessprache liefern zu können. Die Regierung behauptet, daß, wenn den Verlegern das Monopol zur Herausgabe von Übersetzungen eingeräumt werde, letztere dann unzulänglich würden, indem sie beim Fehlen jeglicher Konkurrenz nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit ge macht werden dürften. Ferner würde deren Preis steigen, und zwar in keinem Verhältnis zu den Herstellungskosten des Buchs. Die Motive sagen an einer andern Stelle, die Verleger würden dann die fremden Bücher nicht mehr herausgeben, weil sie den Autoren beträchtliche Honorare zu zahlen gezwungen wären. Sodann gebe es heute zahlreiche Leute, die speziell mit der Veröffentlichung von Über setzungen ihr Brot verdienten, und die dann ohne Ver dienst dastehen würden, gerade wie die Verleger, die gegenwärtig einzig und allein vom Verlage fremder Werke leben. Dann hätten übrigens auch die Druckereien keine genügende Beschäftigung mehr. Endlich würde, obschon Rußland viele Werke in den einheimischen Sprachen besitze, der internationale Schutz doch einzelne Zweige der Wissen schaft, wie z. B. die Medizin, die Technik usw., unterdrücken, in denen Rußland voleus volevs auf die fremde Literatur angewiesen sei. Was die Haltung der Autoren anbelangt, so werden naturgemäß nicht so viele Werke russischer wie deutscher, französischer, englischer usw. Autoren übersetzt; das ist der Grund, weshalb die Verfasser die gleichen Argumente wie die Regierung geltend machen und jeder Konvention feind lich gesinnt sind. Zudem ist zu bemerken, daß es viele Autoren, besonders Übersetzer gibt, die gleichzeitig Verleger sind, allerdings nicht Verleger vom Fach, aber Autoren und Verleger zugleich, und die nun diese Stellung bei Ein führung des internationalen Schutzes zu verlieren befürchten. Die Verleger vom Fach dagegen teilen weder die An sichten der Regierung, noch diejenigen der Autoren; sie wissen wohl, daß, wenn mit den fremden Ländern eine Ab machung geschlossen wird, sie dann die fremden Werke mit größerer Befriedigung und größerm Vorteil verlegen können. Wenn die russischen Verleger nicht schon in der Gegenwart viele Werke herausgeben, so geschieht dies gerade deshalb, weil sie weder durch eine Konvention, noch durch das Gesetz geschützt sind. Ich könnte viele Fälle aufzählen, in denen russische Verleger den fremden Verlegern hohe Summen für das Übersetzungsrecht und für Klischees und Chromolitho graphien bezahlt haben, da bei gewissen Werken das Hauptgewicht eben in den Illustrationen liegt. Da kommt aber irgend ein andrer russischer Verleger und nimmt die gleichen Klischees zu einem andern Text, ohne für das Ver vielfältigungsrecht etwas auszugeben. Es ist dies ein ganz unhaltbarer Zustand. Daher muß ich feststellen, daß für die russischen Verleger der Schutz durch internationale Ab machungen sehr wünschenswert ist. Die Regierung behauptet zwar, das Monopol würde ungenügende Übersetzungen erzeugen, aber von einer minder wertigen Produktion kann man weit eher unter der jetzigen Rechtslage sprechen, was leicht erklärlich ist: Die Verleger haben jetzt nicht Zeit genug, ein fremdsprachiges Werk mit ebenso großer Sorgfalt herauszugeben, wie dies der Fall sein würde, wenn eine Konvention abgeschlossen wäre. Handelt es sich um einen zeitgenössischen Autor oder um ein wissenschaftliches Werk, so sucht jeder Verleger dem andern auf dem Markte zuvorzukommen; sie betrauen dann auch öfters zwei, drei, vier verschiedene Übersetzer mit der Über tragung eines solchen Werkes, und was bei einer derartigen Arbeitsteilung herauskommt, ist leicht ersichtlich. Freilich würde der Preis der Bücher infolge des internationalen Schutzes steigen; aber diese Steigerung würde meiner Ansicht 'nach nicht so fühlbar sein, wie es das ministerielle Aktenstück 948
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