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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1863-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1863
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- Deutsch
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bezweifeln, der Schutz des Gesetzes nicht sowohl einem besonde - ren Verdienste der geistigen Thätigkeit als solcher, sondern dem Product derselben, der ertragfähigen, mecha nisch v c rv i e l sä lti g un g s sä h i g e n Form zu Theil, so er scheint der Schutz des Urheberrechtes an den für ihre Urheber ganz in demsclbenSinnewerthvollcnphotographischenAufnahmcn, und nur diese würden in der Praxis sich des thatsächlichen Schutzes er freuen, als eine durchaus billige und gerechte Maßregel, wahrend man auch in der consequenten Ausdehnung der weiteren Aus legung auf die nicht eigentlich künstlerischen Erzeugnisse anderer Vervielfältigungsversahren, wie z. B. Typenformcn, gestochene Notenplatten, welche hiernach, abgesehen vom literarischen Inhalt, gegen unberechtigte mechanische Vervielfältigungen durch Galvano- plastikodcr lithographischen Umdruck zu schützen sein würden, ein Bedenken nicht zu erblicken vermochte, da durch die Beschränkung auf den „wesentlichen Werth der Form an sich" eine mißbräuch liche Anwendung des Gesetzes auf Muster- und Patentschutz aus geschlossen bleiben mußte. Nach alledem hat die Commission und unter besonderer Her vorhebung des oben besonders erläuterten Ausnahmefalls sich dahin ausgesprochen: 8. „Alle berechtigten photographischen Aufnah men, mit Ausnahme der Reproduktion von nicht farbigen graphischen Darstellungen, sind als Werke der Kunst imSinne des Gesetzes vom 22. Februar 1844 zu betrachten." (Sachs. Wochenblatt vom 29. Juli.) D Die Commission, welche von der Kreis-Direcrion Hierselbst berufen worden war, ein Gutachten über die Anwendung des Ge setzes vom 22. Februar 1844 auf Erzeugnisse der Photographie abzugebcn, bestand aus dem Hrn. Geh. Hofrark Prof. vr. Al- brecht zu Leipzig als Vorsitzendem, Hrn. Kunsthändler Albert Ar nold in Dresden, Hrn. Prof. vr. Erdmann Hierselbst, Hrn. Prof. C. W. Schurig in Dresden, Hrn. Rechtsanwalt Volkmann Hierselbst, Hrn. Buchhändler Th. O. Weigel Hierselbst, Hrn. vr. Albert von Zahn, Custos des städtischen Museums hicrselbst, Referent und Verfasser des Gutachtens. Sämmcliche Mitglie der, mit Ausschluß des Hrn. Kunsthändlers Arnold, haben sich mit dem abgegebenen Gutachten einverstanden erklärt, wogegen Hr. Arnold eine abweichende Ansicht besonders motivirt hat und zwar in folgender Weise: Ergänzungsbericht der von der König!. Kreis-Direction berufenen Commission über Erzeugnisse von Photographie. Die Herstellung eines Kunstwerkes erheischt die Künstler hand ! Die Photographie beruht allein auf durch Erfahrung erlang tem Recept, welches Jeden, der im Besitz eines Apparates ist, durch getreue Ausübung der Vorschriften in Stand setzt, eine Photographie zu machen. Wo Farben störend wirken, bedarf es nur der Anwendung eines blauen Glases, um sie zu neutcalisiren. Die benöthigte Geistesthätigkeit eines guten Arbeiters macht aber nimmer einen Künstler. Die photographische Bildentstehung und der massenhaft zu bewerkstelligende Druck reihen cs dem Druckgesctze um so mehr an, als die Gefahr der Mißbräuche täglich wächst, und es nöthig macht, daß alle photographischen Arbeiten mit dem Namen be zeichnet seien. Vor allem bedarf es aber einer Gesetz-Erläuterung, um die Willkür der Richter zu beschränken, indem das Königliche Appel lationsgericht in meinem Prozeß gegen photographischen Nach druck die Ausstellung der Verlagsscheine der König!. Krcis-Direc- tion mystisicirt und in seiner Entscheidung sagt: Es sei wohl wünschenswert!,, daß der Künstler die Früchte seines Fleißes ge nieße, allein dieses sei nicht die Sache des Richters, sondern des Gesetzgebers! Der herbe Verlust, welcher meinem fast einzig in Deutsch land noch dastehenden klassischen Verlag entstand, ist ein Todt- schlag für derlei Unternehmungen- Personalnachrichten. Zur Ergänzung eingetretener Lücken in der 1. Sektion des K. Sächs- Sachverständigenvereins für literarische Erzeugnisse und Werke der Kunst sind die Herren vr. Wilhelm Engel mann und T. O- Weigel zu ordentlichen Mitgliedern, und Herr vr. Adolph Ambrosius Barth zum ersten Stellver treter ernannt worden. Alois Brunner. — Die Wiener „Recensionen und Mit theilungen über bildende Kunst" bringen in ihrer Nummer vom 6. Nov. folgende Todesnachricht: „Am 21. Aug. starb in Luzern der Holzschneider und Zeichner Alois Brunner, dessen Name um so mehr der Erwähnung werth ist, als bisjetzt kein Künstler lexikon ihn aufgeführt hat. Brunner war in architektonischen Darstellungen so ausgezeichnet, daß sein Tod ein wahrer Verlust zu nennen ist. Seine Auffassung war von liebevollster Treue, seine Darstellung stets sauber, correct und von kräftiger Wirkung bei größter Zartheit der Details. Man merkt bei seinen Holzsti chen sogleich den Künstler, der ein volles Verständnis der darzu stellenden Formenwelt mitbringt, eine Eigenschaft, die bekannt lich bei dem größtentheils mechanischen Betriebe des Holzschnit tes in Deutschland zu den seltenen Ausnahmen zählt. Wie selten findet man bei uns Holzschneider, die im Stande wären, selbst auf den Stock zu zeichnen! Bei Brunner beruhte der besondere Werth der Darstellungen darauf, daß er sie mit eigener kunstver ständiger Hand auf den Stock zeichnete. Manche der besten ar chitektonischen Abbildungen in Faber's „Conversationslexikon für bildende Kunst", in Lübke's „Geschichte der Architektur", in C. von Lützow's „Meisterwerken der Kirchenbaukunst" rühren von Brunner her, der in seiner still bescheidenen Weise nicht ein mal seinen Namen darauf anzubringen pflegte, oder denselben, nach Art manches alten Meisters, an verborgenem Orte zu ver stecken liebte. Seit Jahren von einem Brustleidcn heimgesucht, mochte der fleißige Künstler doch von derArbeit, die ihm Herzens sache war, nicht ablassen, so gefährlich für seinen Zustand gerade diese Art der Thätigkeit sein mußte. Bis kurz vor seinem Tode nahm er noch seiner Kunst mit Liebe wahr. Möge sein Anden ken nicht vergessen sein!" — Bei dem großen Interesse, welches die Kunst des Holzschnittes — wie keine andere der vervielfälti genden Künste —wegen ihres engen Anschlusses an den Typen druck für den Buchhandel hat, möge dieser Nachricht auch hier ein Platz vergönnt sein. Brunner starb in seinem besten Man nesalter. Aus den vierziger und funfzigerJahren, wo er in Leip zig thäcig war und in Lindenau sich ansässig gemacht hatte, wird er sich noch manches freundliche Andenken bei denjenigen Verle gern bewahrt haben, die zuerst die Bedeutung des Holzschnittes für die literarische Production ins Auge faßten. Seil zehn Jah ren kränkelnd, zog er sich nach seiner Vaterstadt Luzern zurück, wo ec in unabhängiger Lebenslage nur aus Liebe zu seiner Kunst die gewohnte Beschäftigung forlsetzte und alle seine Arbeiten mit einer wahrhafthollandischenNettigkeit und Sauberkeit ausführte, so daß schon der Holzstock selber die volle Wirkung des Abdrucks erkennen laßt. E. A. S.
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