Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700609
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187006093
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18700609
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1870
- Monat1870-06
- Tag1870-06-09
- Monat1870-06
- Jahr1870
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mecklenburg sich in dieser Frage zu unserer Auffassung bekennt. Auf jeden Fall aber ist jetzt constatirt, daß man in Preußen nicht Lust hat, die Cautionen ohne Weiteres fallen zu lassen, und es scheint uns daher geboten, bei dem in Aussicht gestellten neuen Preß- gesch diesen Punkt nicht unbeachtet zu lassen. (Elberf. Ztg.) Cöln, 2. Juni. Wohin es mit dem deutschen Buchhandel ge kommen, mag folgendes Factum beweisen. Der Sortimentshandel hat von der neuen Ausgabe von „Schlo sser's Weltgeschichte" noch nichts zu Gesicht bekommen; derweil wird seit Wochen Cöln und die nächste Rheingegend bettclmäßig von Kolporteuren belagert, die mit der ersten Lieferung wirtschaften! Ein solches Verfahren verdient eine scharfe öffentliche Rüge. Wohin soll das führen! — Welcher Art nun, vielleicht nach Wochen, die Operationen des hiesi gen Buchhandels sein werden, — ist leicht zu begreifen. Stuttgart, 4. Juni. Soeben ersehe ich aus Nr. 124 des Börsenblattes, daß die von der Berliner Montagszeitung publicirtc und von derselben in andere Blätter übergegangene Notiz betreffs Ankaufs der I. G. Cotsa'schen Buchhandlung meinerseits mun auch von Ihnen gebracht wird. Ich beeile mich daher, Sie zu chenachrichtigcn, daß diese Mittheilung der Montagszeitung" eine total irrige ist und kann ich nicht begreifen, wie genanntes Blatt zu einer solchen, angeblich aus sicherer Quelle stammenden Meldung kommen mag. Eduard Hallberger. Aus London, 31. Mai schreibt die National-Zeitung: „In betreff eines Vertrages über literarisches Eigenthums- vecht zwischen England und der Union erklärte im Unter hause der Unterstaatssccretär im auswärtigen Amte auf eine ihm ge stellte Anfrage, es seien Verhandlungen im Gange; da jedoch die Sache noch in der Schwebe sei, so könne er nichts Näheres über den dabei vorliegenden Entwurf mittheilen. Die allgemeine Parlaments acte über literarisches Eigenthumsrecht könne durch Verfügung des Geheimen Rathcs mit Bezug auf jedes beliebige Land in Kraft ge setzt werden, und cs werde daher nicht nothwcndig sein, mit Rücksicht auf den mit Amerika abzuschließenden Vertrag besondere Schritte im Parlamente zu thun. In der Thal liegt die Entscheidung in dieser Angelegenheit vollständig in den Händen des Congresses, der sich bis jetzt hartnäckig geweigert hat, etwas zu thun. Fort und fort be klagen sich die Amerikaner über die Schädigung, welche ihnen seitens der Engländer in ihren literarischen Eigenthumsrechten zugefügt werde, obschon die vom Unterstaatssccretär Otway erwähnte allgemeine, auf Gegenseitigkeit beruhende Parlamentsacte zum Schuhe dieser Rechte vorlicgt und zu jeder Zeit auch für Amerika nutzbar gemacht werden könnte. Nach den Bestimmungen derselben sollen ausländische Autoren in England desselben gesetzlichen Schutzes für ihr Eigenthum ckheilhaftig werden, welchen englische Schriftsteller in den betreffenden Staaten des Auslandes genießen. Nun hat indessen der Congreß bisher englischen Schriftstellern kein Eigenthumsrccht auf dem Boden der Union cinräumeu wollen, und die Folge war, daß Amerikaner in England gerade so behandelt wurden. Vor zwei Jahren wurde dem Congreß von einem seiner Ausschüsse ein ausführlicher und gründlicher Bericht zu Gunsten eines Vertrages vorgclegt,*) allein bei den Erörterungen über den Gegenstand ließen sich immer wieder Stimmen vernehmen, die ausführten, daß bei allem Schaden für amerikanische Schriftsteller schließlich das amerikanische Volk im Ganzen von dem heute beiderseits geübten literarischen Piratenwescn den größten Vortheil ziehe. Unter solchen Umständen ist das Zu- Im Börsenblatt 1868, Nr. 73 veröffentlicht. standckommen des im Entstehen begriffenen Vertrages noch immer hin sehr zweifelhaft." Noch cinWort zurBcherzigung! — Nachdem schon zu wiederholten Malen an dieser Stelle Vergleiche zwischen dem Loose eines Buch Handlungsgehilfen und dem eines gewöhnlichen Handwerkers angestellt worden sind, und bewiesen worden ist, daß oft das Loos der letzteren wirklich beneidenswerth dagegen erscheint, so sollte man glauben, daß sich die Mehrzahl der Herren Prinzipale endlich veranlaßt fühlen würde, ihren Gehilfen ein Salär zu zahlen, das dieselben in den Stand setzt, wenigstens die nöthigsten und dringendsten Bedürfnisse davon bestreiten zu können. Daß aber trotz dem noch eine Anzahl Prinzipale dem geradezu Hohn spricht, dürfte am deutlichsten Nachstehendes beweisen. In Nr. 122 des Börsen blattes sucht eine Sortimcntshandlung in Süddeutschland sub U. 1/6. einen „Geschäftsführer" für ihr Filialgeschäft, „der im Stande ist, .das sich noch im Aufschwung befindende Geschäft vortheilhaft zu betreiben, einige hundert Thaler Kaution stellen kann, seine Stellung mit ganzer Seele auszufüllen gedenkt und dem es um ein längeres Bleiben zu thun ist," und hierfür gewährt fragliche Handlung — man höre und staune ob des Edelmuthes — 300 Fl. (171Vs Thlr.), freie Wohnung, Heizung und Licht, also im Ganzen unter Anrechnung des letzteren mit 68 Thlr.: ca. 240Thlr.! Rechnet man bei bescheidenen Ansprüchen nur 18 Fl. (10 Thlr.) für Frühstück, Mittag- und Abendessen, so bleiben 7 Fl. (4 Thlr.) für Kleidung, Wäsche und Taschengeld pro Monat! Es scheint fast, als ob dergleichen Geschäfte in dem Wahn befangen sind, daß Bewerber um solche, goldene Früchte tragende Stellen es sich überhaupt zur Ehre anrechnen müssen, der selben theilhaftig zu werden und die aus großem Edclmuth. ent sprungene monatliche Remuneration von 25 Fl. in Empfang nehmen zu dürfen. Einsender dieses ist stets der Ansicht gewesen, daß Ge schäfte, deren Ertrag nicht gestattet, einen Gehilfen standesgemäß (ich verstehe darunter ein Salär von wenigstens 300 Thlr.) bezahlen zu können, es vorziehen möchten, ihre Arbeit allein oder mit Hilfe eines Lehrlings zu bewältigen und nicht junge Leute am Hungertuche nagen zu lassen oder zum unausbleiblichen Schuldeumachen zu zwingen. Kein Gehilfe. Das Leipziger Tageblatt berichtet: „Die schon früher ge meldete, damals aber officiös widerlegte Nachricht von der bevor stehenden Einführung der Correspondcnzkarten bei der Post be stätigt sich jetzt. Es sind dies offene Karten, etwa von der Größe der Postanweisungen; in den Vordruck auf der Vorderseite wird die Adresse geschrieben; die Rückseite kann zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art benutzt werden; auf diese Weise wird der Briefbogen, das Couvert und die schleppende Briefschreibart entbehrlich; die Mit- thcilungen können mit telegraphischer Kürze abgefaßt und auf das rein Sachliche beschränkt werden. Da sie auch mit Bleistift gemacht werden dürfen, so wird das neue Communicationsmittel namentlich auch für Mittheilungen auf Reisen sehr bequem sein und die Be nutzung der oft so mangelhaft beschaffenen Schreibcrequisiten in den Gasthöfeu für viele Fälle entbehrlich machen; gewiß werden auch eine sehr große Anzahl von Bestellungen im kaufmännischen und buchhändlerischen Verkehr, ferner kurze Mittheilungen unter Bekann ten, namentlich auch im Stadtpostverkehr, künftig mittelst der Korre spondenzkarten stattfinden. Nach einer soeben erschienenen Anord nung vom Bundeskanzleramte werden diese Karten mit dem 1. Juli ins Leben treten und bei sämmtlichen Postanstalten mit den tarif mäßigen Freimarken beklebt zum Verkauf an das Publicum bereit stehen; das Formular selbst wird unentgeltlich geliefert und nur der tarifmäßige Betrag des Porto berechnet werden."
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder