Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe >u Ostern, täglich. Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt find an die Redaetion, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. für den « Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. D'iaenttmm des Börscnvueins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag den 30. März. 1863. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermcsse soll eine Ausstellung von neuen Dächern, Musikalicn und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattsinden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen, sowie mehrfache bei uns eingegangene Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: tz. 1, Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen, und sonstige Artikel, welche,Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan dels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelaffen. Die Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instru mente u. s. w., insoweit dergleichen zur Herstellung der genannten Erzeugnisse Mitwirken, ist nur ausnahmsweise zuläs sig, wenn der vorhandene Raum es gestattet. §, 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus stellung" beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. §. 3. Auf den auszustellcnden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Be amte angewiesen. H. 4, Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. §.5. Nur Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Andere Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler haben sich der Vermittelung eines Mitgliedes des Börsenvereins zu bedienen. Selbstverständlich finden die Einsendungen der Börsenmitglieder bei eintretendem Mangel an Platz zunächst Berücksichtigung. §. 6. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz- 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevorstehende Ostermesse Herrn Eduard Wengler von uns übertragen worden, und sind demselben die auszustellendcn Gegenstände spätestens bis zum 30. April einzusenden-. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden, Jena, Augsburg und Leipzig, den 21. März l 863. Der Vorstand des Vörsenoereins -er Deutschen Buchhändler. Fr. I. Frommann. I. P- Himmer. Carl Fr. Fleischer. Dreißigster Jahrgang. 96