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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1891
- Sprache
- Deutsch
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Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum crstenmale augekündigt sind. AmSIer » Rulhardt in Berlin. IN! Löttobsr, Oortrait Kaiser HOIbelins II. uueb X. von IVernor. Lebriktärueks. Mal Brettkrc», in Berlin. ll» Schild, Wundcrkuren. Sari Dietrich'sche Buchhandlung in Hamm. in Dicht, Kricgs-Scencn. Alscher'ö medlcln. Buchhandlung <H. t»ornfeld> in Berlin. >ll Ldertk-klalls, Oie Untersuch uvA des ^usrvurkss aus '1'uberkei- daeillön. Mar Harrwitz in Berlin. in lllittbellunxeu ans äsm Usbists der öiblioArspbio, Oitsrutur- ^escdicbts und äes Antiquariats. 8. laiir^. 1891. vidlloxrapliiselie Ontersnvdnnxen. Vita Hendel in Halle. l>2 Bibliothek der Gesamt-Litteratur des In- und Auslandes: Nr. 451—453. Kcnnan, Sibirien. II. Theil. . Nr. 466—468. Arndt, Gedichte Auswahl. Nr. 469—470. Schopenhauer, Aphorismen zur Lebensweisheit. Nr. 471—472. Bcchstcin, Deutsches Märchenbuch. Nr. 473. Webers Demokrilos. XIV. Bändchen. Nr. 474. Bcllamy, Maud Elliot. — Ein Echo aus Antictam. Nr. 475-476. Ibsen, Hedda Gabler. Bruno Hennings in Nürnberg in Ilutrelmunn, Lin jesuitischer Oeldru^spluu rur ^usrottunZ aller Kstrsr. Jaeger'schc BerlagSbnchhandlung in Sranksnrt a. M. ns Verlosungskalender des -Frankfurter Aktionärs- für 1891. Wilhelm «oebner in BreSla». uz Weiubold, 6ormavistisoke Xbkanäluo§en. 8. lieft. Mar Spohr in Leipzig. ns IVeseudouelk, Der jlldisch-ckristlichs lebava ist kein rvabrer keiu zvvräi^er 6ott uud keine (juelts reiner, Zeläutertsr Littlichkeit. Beit » Comp, in Leipzig. >10 Oundersr, liiebtuvAen uud Aels der neueren Otiirurgis. Nichtamtlicher Teil. Die Novelle zum Gesetz bctr. die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 in ihren Beziehungen zur Krankenkasse des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes. Dem jetzt tagenden Reichstage ist eine Novelle zum Kranken versicherungsgesetz vorgelegt worden, welche die zu Tage getretenen Mängel desselben beseitigen soll, aber auch weiter die Erstreckung der Versicherungspflicht auf die Handlungsgehilfen und Lehrlinge bezweckt und endlich auch eine weitere Regelung des Verhältnisses der freien Hilfskassen zu den Gemeinde- und Ortskrankenkassen ins Auge faßt. Uns belichten vorzugsweise nur die beiden letzten Punkte, die wir darum in kurzen Umrissen wiedergeben wollen und wo ran wir eine Berechnung knüpfen, ob wohl unsere Krankenkasse im stände sein würde, den neuerdings gestellten Anforderungen ohne Beitragserhöhung zu genügen. Durch das Gesetz in seiner jetzt vorgeschlagenen Fassung werden nach Z 1 sämtliche Handlungsgehilfen und -Lehrlinge versicherungspflichtig. Befreit werden von dem Zwange, einer Gemeinde- oder Ortskrankenkasse beitreten zu müssen, nur solche, welche entweder einen Gehalt von über 6 ^/g Mark für den Arbeitstag beziehen, oder welche einer Krankenkasse angehören, die den Anforderungen des Gesetzes entspricht und darauf hin anerkannt ist, wie unsere Krankenkasse. Die Ausdehnung des Versicherungszwanges kann nur mit Freuden begrüßt werden, und es ist darum auch von den großen kaufmännischen Hilfskasscn dahin gestrebt worden. Denn wenn .auch schon lange Jahre vor der Schaffung des Krankenver sicherungsgesetzes Gelegenheit geboten war, durch Eintritt in segensreich wirkende Krankenkassen sich gegen die durch Heilung körperlicher Leiden erwachsenden Kosten sicherzustellen, so wurde doch nur von dem einsichtsvollen Teile die Gelegenheit benutzt. Der andere, weitaus größere Teil ließ sorglos das Unglück an sich herantreten, und diesen seiner Pflicht gegen sich selbst und gegen seine in Mitleidenschaft gezogenen Mitmenschen zuzuführen, ist Zweck des Gesetzes. In der wohl nicht falschen Annahme, daß die unserer Kasse noch fernstehenden Kollegen doch wohl den Eintritt in die Be rufskasse dem in eine Ortskrankenkasse vorziehen werden, ist auch in der Ausdehnung des Versicherungszwanges eine Förderung der freien Hilfskassen zu erblicken. Daß der vorgeschlagene ß 1 die Annahme des Reichstages finden wird, steht, nachdem Ge hilfen und Lehrlinge in die Jnvaliditnts- und Altersversicherung einbezogen sind, außer allem Zweifel. Die Anforderungen, welche durch die Novelle an die freien Hilfskassen gestellt werden, sind allerdings tief einschneidender Natur in die bisherigen Verhältnisse derselbe», indem durch Z 6 der Novelle den freien Kassen die Verpflichtung auferlegt wird, ferner in die, den Gemeinde- und Ortskrankenkasseu vorge- schriebcne Naturalleistung für Arzt, Arzneien rc. einzutreten. Bisher war es gestattet, dafür den Kranken ein Kranken geld in vorher bestimmter Höhe gewähren zu können. Ueber das Für und Wider der Zweckmäßigkeit oder Notwendig keit dieser Bestimmung ließe sich ja streiten, wenn auch nicht zu verkennen ist, daß durch sie eine gerechtere Gewährung von Krankenheilgeldern geschaffen wird. Unzweifelhaft aber scheint uns die Annahme auch dieses Paragraphen und wir werden mit der neuen Bestimmung zu rechnen haben. Suchen wir daher zu prüfen und zu berechnen, ob unsere Krankenkasse auch den neuen Verhältnissen gewachsen ist und ihre anerkannte Wirksamkeit ohne Belastung der Mitglieder weiter zu entfalten vermag. Die Krankenkasse hatte im Jahre 1889 zu zahlen 9 572 ^ 90 H an arbeitsfähige Kranke, 18 499 „ 50 „ an arbeitsunfähige Kranke, Sa.: 28 072 UH. Nicht berücksichtigt sind hierbei die ja außer Berechnung bleibenden Strafgelder und die Rückzahlungen auf 1888 zur Auszahlung gekommene Krankengelder. Zur Unterlage einer Berechnung ist die Ermittelung der Krankheitstage erforderlich. Zerlegen wir daher den an Arbeits unfähige gezahlten Betrag (bei dem an Arbeitsfähige gewährten entspricht je 1 einem Krankheitstage), so ergiebt sich, daß die Kasse zahlte ^ H Krankhcitstagc. a) an die im 1. Mitgliedsjahre Stehen- den für die ersten 3 Krankheitstage b) an die im 1. Mitgliedsjahre Stehen- 36 — für 36 den für die folgenden Tage o) an die im 2. u. ff Mitgliedsjahre Stehenden für die ersten 3 Krank- 444 — für 296 heitstage ä) an die im 2. u. ff Mitgliedsjahre Stehenden für den 4. Tag bis ein- 498 — für 498 schließlich Ablauf der 26. Woche Transport 15069 — 16047 für 6036 6866
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