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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1891
- Sprache
- Deutsch
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4, 7. Januar 1891. Nichtamtlicher Teil. 103 gestern In meine Hände gelangte, enthält die Verordnung der Minister des Handels und der Finanzen vom 10. Dezember l890, mit welcher die Durchführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 26. Juni 1890 (Reichs gesetzblatt Nr. 132), betreffend die Statistik des auswärtigen Handels, erlassen werden. Um die nötigen Maßnahmen zu treffen, welche sich aus dicstr Verordnung für den hiesigen Buchhandel ergeben dürften, konferierte ich mit unserem Spediteur Herrn Th. Bindtner, welcher gerade im Begriffe stand, das nachstehende Cirkular an seine Kommittenten dem Drucke zu übergeben, welches er dann an die Mehrzahl der hiesigen Buch-, Kunst- und Musikalicn-Handlungen, sowie an Verleger und Kommissionäre in Leipzig und Stuttgart zur direkten Postverscndung bringen wird: -P. T. Ab I. Januar 1891 tritt das Gesetz vom 26. Juni 1890 (R.-G.-Bl. Nr 132), betreffend die Statistik des auswärtigen Handels, in Kraft und sind im Vcrordnungsblattc M. 54 d. k. k. Finanzministeriums die Durchführungsbestimmungen erschienen. Es müssen von nun an für jede Sendung, die die Grenze sowohl im -Import- als »Export- überschreitet, statistische Anmeldescheine nach amtlichen Formularien ausgefertigt werden, welche folgendes enthalten müssen: 1. die Nummer; 2. die Art der Waren nach Anleitung des statistischen Waren verzeichnisses, das in der Staatsdruckcrei erhältlich ist und ohne dessen Kenntnis der Anmeldeschein überhaupt nicht ausgcfüllt werden kann; 3. das Nettogewicht jeder einzelnen Warengattung, die in jedem Kolli enthalten ist; 4. das Land der Bestimmung der Ware. Ungenaue, unrichtige oder mangelhafte Ausfüllungen dieser An meldescheine werden unnachsichtlich mit 2 fl. bis 50 fl. bestraft. Nachdem der Aussteller des statistischen Anmeldescheines die Haftung für dessen volle Nichtigkeit übernimmt, und unter Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung, nach welcher der Spediteur die ins Ausland gehenden Güter nur in dem Falle zu expedieren befugt ist, wenn ihm die nötigen genauen Angaben gemacht werden, bitte ich meine geehrten Kommittenten, mir mit der Verfügung gleich zeitig entweder den vollständig ausgcfülltcn statistischen Anmelde schein cinzuscndcn, oder mich in die Lage zu versetzen, den An meldeschein ausfüllcn zu können, wobei selbstverständlich der Ver sender für die Richtigkeit seiner Angaben haftet. Sendungen ohne genaue Inhalts-Angabe müßten, um befördert zu werden, ausgepackt, netto vcrwogcn und deklariert werden, was ganz bedeutende Kosten verursacht und sehr zeitraubend ist. Die statistischen Gebühren und Kosten richten sich nach der Menge der Kolli und der Anzahl der in den Kollicn enthaltenen Warcn- gattungcn und werden in allen jenen Fällen dem Gute nachge- nommcn, in welchen ich vom Versender keine besondere Vorschrift habe. Ich bin gerne bereit, meinen Herren Kommittenten jede weitere gewünschte Aufklärung zu geben, und zeichne Hochachtungsvoll Th. Bindtner, Spcditeur.- Da Bücher im allgemeinen zollfrei sind, werden sich nach meiner Ansicht für unser» Handel nicht allzu große Schwierigkeiten ergeben und dürfte cs geraten sein, eine kurze Zeit zuzuwarten, um zu sehen, wie sich die Angelegenheit in der Praxis gestaltet, che Schritte unter nommen werden. Ich werde die Sache selbstverständlich fortwährend im Auge (be halten, um nötigenfalls in geeigneter Weise in Verbindung mit dem Vereine der österreichisch-ungarischen Buchhändler Porstellig zu werden, sowie für etwaige Instruktionen der Herren Kommissionäre Sorge zu tragen. Soviel ist gewiß, daß diese leidige Angelegenheit erhöhte Spesen verursacht, da eine statistische Gebühr mittels eigener amtlicher Marken entrichtet werden muß, welche für jede ausgcfüllte Qucrspalte der schrift lichen Anmeldung 5 kr. beträgt. Sylvcstcrabend 1890. Julius Schell b. ach, Korporations-Vorsteher. Das Urheberrecht in den Vereinigten Staaten. — Mit Bezug auf unsere Mitteilung über die wichtigsten Bestimmungen der neuen Copyrightbill, die am 4. Dezember v. I. vom Repräscntantenhause angenommen wurde, seien unsere Leser daraus hingcwiesen, daß sich der vollständige Wortlaut der gegenwärtig noch gütigen Urheberrechts-Gesetz gebung in deutscher Uebersetzung in dem vor kurzem im Verlage von G. Hedcler in Leipzig erschienenen Werke -Gesetze und Verträge über das Urheberrecht- findet. Die in diesen Tagen auszugebende Nr. 42 des Hedeler'schcn -Export-Journals- wird den Wortlaut der durch die neue Bill erfolgten Abänderungen des alten Gesetzes bringen. Sobald dieses neue Gesetz auch vom Senat angenommen sein wird, dürften auch die nicht abgeändcrtcn Paragraphen von größerem Interesse für deutsche Verleger sexn. Wir sind in der Lage, für eine unserer nächsten Textnummern aus führlichere Mitteilungen über das neue Gesetz ankündigen zu können. Besitzwechsel. — Wie uns mitgcteilt wird, ist der Verlag der illustrierten Zeitschrift -Zur Guten Stunde- in diesen Tagen in anderen Besitz übcrgcgangcn. Die Zeitschrift gehörte bis dahin einem aus Leipziger und Berliner Firmen bestehenden Konsortium, welches nach außen durch Herrn Emil Dominik vertreten wurde. Nunmehr ist das Deutsche Vcrlagshaus in den Besitz der Herren Richard Bong, Emil Dominik und EmilRupprccht übcrgcgangcn und wird ferner hin -Dcu tsches Verlagshaus (Bong L Dominik)» firmieren. Die Herausgabe der illustrierten Zeitschrift -Zur Guten Stunde-, sowie die littcrarische und buchhändlerische Leitung führt nach wie vor Herr Emil Dominik; Herr Richard Bong, der Herausgeber der illustrierten Zeit schrift «Moderne Kunst», wird nunmehr auch die künstlerische und tech nische Leitung von -Zur Guten Stunde- übernehmen. Personalnachrichten. Gcstorb cn: in Danzig, zweiundsiebzig Jahre alt, Herr A. W. Kafemann, Verleger der Danziger Zeitung und anderer Blätter, Inhaber der Verlagshandlung seines Namens, die er im Jahre 1858 ge gründet und in den Jahren 1877 und 1878 an die Firmen M. Heinsius in Bremen und Ernst Gruihn in Danzig teilweise wieder abgetreten hat. Der Verstorbene, der in der Frühe des 3. d. M. von einem Herzschläge jäh dahingcrafft wurde, war ein hervorragend thätigcr und umsichtiger Berufsgenosse, der sich mit Recht in weiten Kreisen großen Ansehens erfreute. Reformatorisch ging er auf dem Gebiete der deutschen Schriftgießerei vor durch eine von ihm erfundene, der Gutenbergtype sich nähernde Frakturschrift, die sich durch ein breites, klares und leicht faßliches Bild vor den üblichen Schriften vorteilhaft auszeichnet und vielseitig Anerkennung ge funden hat. Ehre seinem Andenken! Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Leoben, 2. Januar 1891. (791) Mit 1. Januar 1891 ging die Buchhandlung des Herrn Georg Schaufler hier durch Kauf in meinen Besitz über, ich werde dieselbe unter der Firma: Ludwig Wühler, Buch-, Kunst- und Musikalien-Handlung in Leoben wcitcrführcn. Zur Abrechnung und völligen Regelung aller Passiven ersuche ich die Herren Verleger, möglichst schnell die Rechnungsauszüge einzu- Anzeigcblatt. senden und mir die Uebernahme der Disponen ten in neue Rechnung zu gestatten. Tüchtige Schulung, Arbeitslust, genügendes Kapital und Kenntnis der Platzverhältnisse be rechtigen mich zu der Hoffnung, das günstig gelegene Geschäft in Kürze einem guten Ge deihen cntgegenzuführen. Ich bitte daher die Herren Verleger, mir, soweit cs noch nicht geschehen, Konto zu eröffnen, ich werde mich durch völlige Wahrung Ihrer Interessen dankbar erweisen. Meinen Bedarf werde ich vorläufig selbst wählen, bitte jedoch um möglichst direkte Uebcr- sendung von Rundschreiben und Prospekten, hauptsächlich über alle Erscheinungen aus dem Berg- und Hüttenwesen. Die Besorgung meiner Kommission haben die Herren Robert Hosfmann in Leipzig und Spiclhagen L Schurich in Wien zu übernehmen die Güte gehabt. Genannte Herren, sowie Herr Theodor Lubensky, Besitzer der Universitäts-Buchhandlung Lcuschncr L Lubensky in Graz, sind gerne bereit, über mich'Auskunft zu geben. Ich verweise noch auf nachstehendes Zeugnis und halte^mich Ihnen bestens empfohlen. Hochachtungsvoll Ludwig Nützler. Herr Ludwig Nüßler aus Klagensurt war vom 1. Dezember 1875 bis 12. August 1876 und sodann, nachdem 'er in .der Zwischenzeit seiner Militärpflicht nachgekommen war, vom I. August 1879 bis heute unser Mitarbeiter. Während seines erstmaligen Aufenthaltes in unserer Buchhandlung hatte er uns Gelegenheit gegeben, ihn als einen fleißigen, getreuen und tüchtigen jungen Mann kennen zu i lernen und das veranlaßte uns, ihn auf seinen Wunsch wieder
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