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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1891
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- Deutsch
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22, 28. Januar 1891. Nichtamtlicher Teil. 581 hierfür 300 ^ genügt. Wie man höre, sei die Heizeinrichtung im Buchhändlerhause verfehlt und entspreche keineswegs den An forderungen an eine gute Heizung. Wenn nun in einem Hause der Vermieter eine unzweckmäßige Einrichtung biete, die der Mieter nicht brauchen könne, so sei es Sache des ersteren, für Abänderung Sorge zu tragen oder wenigstens Entschädigung zu bieten. Herr Schatzmeister Franz Wagner: Er könne nur wiederholen, was er schon vor einem Jahre dem Vorredner er widert habe. Er müsse gleich ihm beklagen, daß bei der Heiz einrichtung nicht das richtige System gewählt worden sei. Er selber gehöre ja auch dem Börsenvereins-Vorstande an und wolle versuchen, seine dortigen Kollegen für die Abhilfe zu interessieren. Er glaube aber nicht, daß letztere in wirklich vollkommener Weise möglich sei, denn sie verlange einen beträchtlichen Umbau, der »msängliche Ausgaben beanspruchen würde. Für eine Ofenheizung reichten vor allem die Schornsteine nicht aus. Er glaube nicht, daß der Börsenverein sich zu einer so radikalen Umänderung des Hauses entschließen würde. Herr Hermann Haessel: Einen so radikalen Umbau ver lange er gar nicht. Daß die Heizungsvorrichtungen mangelhaft seien, werde durch die Aufstellung von Gasöfen in anderen Räumen des Hauses bewiesen. Wenn der Vermieter aber eine zweck mäßige Einrichtung durchaus nicht schaffen könne, dann sei es nur billig, daß er Entschädigung anbiete. Nach seiner Ansicht zahle der Leipziger Verein für die Heizung reichlich 500 zuviel. Eine Entschädigung in diesem ungefähren Betrage möge man verlangen. Vorsitzender fragt, ob derRedner einen bezüglichen Antrag zn stellen habe. Herr Haessel: Einen Antrag wolle er nicht stellen; es genüge ihm, diese Angelegenheit neuerdings angeregt zu haben, er vertraue vollkommen den Versicherungen vom Vorstandstische, daß man die Interessen des Vereins vertreten werde. Herr vr. Albrecht Kirchhofs: Vor Gasöfen wolle er warnen Die Stadt Leipzig habe mit deren Anbringung in Schulen schlechte Erfahrungen gemacht, da sich herausgestellt habe, daß die Abzugsgase die Essen zerstörten. Vorsitzender Herr vr. Ed. Brockhaus: Es sei der Antrag gestellt worden, die Ueberschüsse aus der Bestellanstalt in die Vereinskasse zu übernehmen; wie schon mitgeteilt, liege ein anderer Antrag des Vorstandes vor, ^diese Beträge wieder dem G. E. Schulze'schen Vermächtnis zuzuweisen. Er lasse über letzteren Antrag zuerst abstimmen. Die Abstimmung, deren Ergebnis auch durch die Gegen probe festgestellt wurde, ergab die Annahme des Vorstands antrages mit großer Mehrheit. Die Rechnung des Jahres 1890 fand sodann die Geneh migung der Hauptversammlung. Es folgte die Vorlage des Haushaltplanes für das Jahr 1891, der auf Kassenkonto mit 10 720 auf Bestellanstalts konto mit 19 850 auf Lehranstaltskonto mit 6075 bilanziert. Derselbe fand die Genehmigung der Hauptversammlung. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob die Versammlung ein verstanden sei mit der im Geschäftsbericht erwähnten Absicht des Vorstandes, behufs einer letzten Durchberatung der revidierten buchhändlerischen Verkehrsordnung und anderer wahrscheinlich erforderlichen Vorberatungen kurze Zeit vor der Kantate-Haupt versammlung des Börsenvereins eine außerordentliche Haupt versammlung des Vereins einzuberufen, meldele sich niemand zum Wort. Die Neuwahlen in d m Vorstand ergaben bei einer An wesenheit von l15 Mitgliedern und einer Abgabe von 93 gil- tigen (neben 3 ungiltigen) Stimmen die Wiederwahl des Herrn K. F. Koehler zum Vorstandsmitgliede und des Herrn vr. C. V. Lampe zum stellvertretenden Vorstandsmitgliede, beide auf vier Jahre. Jeder der beiden Gewählten erhielt 85 Stimmen. Herr K- F. Koehler, anwesend und vom Vorsitzende» be fragt, nahm die Wahl an. Herr Zimmermann: Er wolle noch eine Angelegenheit zur Sprache bringen, die ihm wichtig scheine. Die Gesamtzahl der Mitglieder betrage 379; da sei es bedauerlich, daß die heutige Versammlung nur einen Besuch von 115 Mitgliedern aufweise. In §14 der Satzungen sei für Ausbleibende eine schriftliche Entschuldigung vorgeschrieben und dort sei ausdrücklich betont, daß Geschäfte nicht als Entschuldigungsgrund gelten dürften. Er vermute aber, daß überhaupt keine Entschuldigungen eingegangen seien. Man möge doch zu der früheren Praxis zurückkehren und eine Strafe für unentschuldigt Abwesende fest setzen. Ohne Strafe für den Zuwiderhandelnden sei ein Gesetz überhaupt nicht gut denkbar. Er stelle dem Vorstande anheim, der nächsten Hauptversammlung einen Antrag vorzulegen, der diese Strafe wieder einführt. Man könne ja die Strafgelder zu einem wohlthätigen Zwecke verwenden, sie z. B. den Unter- stütznngskassen des Gehilfenverbandes zukommen lassen; sie würden dann den zur Zahlung Verurteilten doch wenigstens das tröstende Bewußtsein geben, daß ihre Strafe anderen, die es wohl brauchen könnten, zu gute käme. Vorsitzender Herr vr. Eduard Brockhaus: er müsse dem Redner anheimstellen, einen bezüglichen Antrag einzubringen. Der Vorstand seinerseits werde sich kaum hierzu bereit finden lassen, da die Hauptversammlung schon mehrfach sich gegenteilig ausgesprochen habe. Herr vr. Albrecht Kirchhofs: Er rate sehr, von einem solchen Anträge abzusehen, da dieser vollkommen aussichtslos sein würde. Die gleiche Angelegenheit habe frühere Hauptversammlungen mehrfach beschäftigt, und ans Grund der dortigen Erörterungen sei denn auch bei der letzten Revision der Satzungen — bei der Redner selber beteiligt gewesen sei und zwar im Sinne der Bei behaltung des Strafparagraphen — dieser Paragraph ausgeschieden worden. Er habe sich von einem so bedeutenden Ueberwiegen der gegenteiligen Meinung überzeugt, daß er schließlich seinen Widerspruch aufgegeben habe. Die Ablehnung des Antrages, falls er in einer der nächsten Hauptversammlungen eingebracht werden sollte, sei zweifellos. Herr Zimmermann: Er werde sich dennoch nicht ab halten lassen, den Antrag einzubringen. (Schluß der Hauptversammlung.) Vermischtes. Telegraphen-Vcrkehr. — In Ucbereinstimmung mit der am 1. Februar d. I. stattsindenden Herabsetzung der Telegrammgebühr,:» für den inneren Verkehr tritt von demselben Tage ab auch eine ander- weite Festsetzung des für ein gewöhnliches Telegramm nach dem Aus lände zu erhebenden Mindestbetrages ein. Derselbe wird, entsprechend der Ermäßigung der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von zehn Worten im inneren Verkehr von 60 auf 50 H, künftig ebenfalls nicht mehr 60, sondern 50 -Z betragen. Ausgenommen sind die Telegramme nach England, für welche die jetzt bestehende Mindestgebühr von 80 bis auf weiteres in Kraft bleibt. Für dringende Telegramme wird die dreifache Gebühr erhoben. Demnach beträgt vom 1. Februar ab die Mindcstgcbühr für ein dringendes Telegramm 1 ^ 50 H. Im Verkehr mit England sind dringende Telegramme nicht zugelassen. Reichsgerichts - Entscheidung. — Sozietätsvertrttgc müssen nach 170, 171 1, 17 des Preuß. Ällg. Landrcchts bei Strafe der Nichtigkeit schriftlich abgesaßt werden. Haben jedoch die Kon trahenten behufs Ausführung der mündlichen Abrede gemeinschaftliche Ver wendungen gemacht und ist mit diesen clwaS für die Sozietät erworben, so soll ein solcher Erwerb als gemeinschaftliches Eigentum, welches aus einer zufälligen Begebenheit entstanden ist, angesehen werden. In Be zug auf diese Bestimmungen hat das Reichsgericht, V. Civilscnat, durch Urteil vom 5. November 1890, ausgesprochen, daß unter den -gemein schaftlichen Verwendungen- nicht bloß die Hingabe von Geld oder Sachen, sondern auch die Leistung von Arbeiten oder die Uebernahmc einer Ver pflichtung, insbesondere auch die der Ersatzpflicht Zeines Teils des,von
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