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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1891
- Sprache
- Deutsch
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862 Nichtamtlicher Teil. 34, 11. Februar 1891. Eine weitere Verbesserung, welche der zweite Band auf weist, ist das alphabetische Verzeichnis aller Teilnehmer; ein solches wurde beim ersten, der nur ein Teilnehmer-Verzeichnis nach der Folge der Anmeldungen enthielt, sehr vermißt. Der Inhalt des Bandes selbst würde vielleicht auch noch eine Ver besserung erfahren, wenn die Teilnehmer nicht alle danach streben wollten, die höhere Kunst in Satz und Farben vorzuführen, wobei gelegentlich der eine oder der andere niehr unternimmt, als er musterhast ausznsnhren vermag Der feinere Wcrkdruck, mit Illustrationen, Unter-Rubriken, mathematischem Satz und dergleichen, bietet neben der einfacheren, deshalb aber doch die Entfaltung eines gebildeten Geschmacks zulassenden Accidenz, ein beim Austausche bisher gänzlich vernachlässigtes Feld, — er wird indes noch bei weiten! nicht überall mit vollem Verständnis ge pflegt, und deshalb möge hier die Aufmerksamkeit der Leser auf denselben neben der auf den Austausch im allgemeinen ge lenkt werden. Vermischtes. Internationale Kunstausstellung in Berlin 1891. — In dem Programm der unter dem Protektorate Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich am I Mai d. I. zu eröffnenden internationalen Kunstaus stellung in Berlin ist in Z 4 auch eine Beteiligung der Buchgewerbe und des Buchhandels vorgesehen. Dieser Paragraph lautet: tz 4. Zur Ausstellung werden Kunstwerke aller Länder aus den Gebieten der Malerei, Bildhauerei, Baukunst, der zeichnenden und vervielfältigenden Künste zugelassen. Ausgeschlossen bleiben Kopiecn (mit Ausnahme von Nachbil dungen für den Stich), Photographien, smit Ausnahme von solchen nach dekorativen Malereien, Kartons oder Zeichnungen und nach Entwürfen oder ausgesührten Bauwerken), außerdem Kunstwerke jeder Gattung, welche bereits aus der Akademischen Jubiläums- Kunstausstcllung im Jahre 1886 in Berlin ausgestellt waren, und anonyme Arbeiten. Außerdem ist als eine besondere Abteilung eine Ausstellung künstlerisch hervorragender illustrierter Prachtwcrke des Buchhandels, sowie eine besondere Abteilung für gemalte Fächer und für künstlerisch durchgcfllhrtc Diplome und Adressen in Aussicht genommen. Die Beschickung der Ausstellung mit besonders bedeutsamen Werken des Kunstgcwerbcs kann nur auf Grund persönlicher Einladung durch das Ausstellungs-Komitee geschehen. lieber die Zulassung von Kunstwerken, welche nicht mehr im Besitze des Künstlers sind, sowie der Werke verstorbener Künstler, entscheidet das Ausstellungs-Komitee. Im Aufträge des Ausstellungs-Komitees versandten die demselben angehörigen Herren A. Meder (Firma Amslcr L Ruthardt), Georg Stille und Rud. Schuster am 1. d. M. eine Einladung an den Kunst verlag zur Beteiligung und fügten derselben die Mitteilung der folgen den Ausstellungsbedingungen an: Nur Werke der letzten 10 Jahre, in denen die Individualität eines oder mehrerer Künstler zum Ausdruck gelangt, sind zulässig. Bei produzierenden Künstlern ist jede Art der Vervielfältigung ge stattet, bei reproduzierenden Künstlern ist selbständige künstlerische Technik wie Stich, Radierung, Holzschnitt, Lithographie Bedingung. Die für die Ausstellung bestimmten Werke müssen bis zum 28. Fe bruar bei untenstehenden Sammelstcllcu unter genauer Angabe der Aus messungen in Ccntimetcr angcmeldet werden und spätestens bis zum I. April d. I. bei den betreffenden Sammelstellen eingetroffen sein. lieber Leipzig verkehrende oder in Leipzig auslicscrndc ausländische Verleger können ihre Ausstellungsobjekte auch der deutschen Sammelstelle Leipzig anmeldcn und cinsenden. Die Anmeldungen müssen enthalten: Namen, Vornamen und genaue Adresse des oder der Künstler, deren Arbeiten das anzumcldcndc Werk seine Entstehung verdankt, die Adresse des Verlegers und den Verkaufspreis des Werkes. Werke bis zum Ladenpreise von 100 ^ werden unter Aufsicht auf Tischen in dem betreffenden Saale des Ausstcllungspalastes frei und offen für das Publikum ausgclegt. Teurere Werke werden, wenn nicht andere Wünsche angegeben sind, unter Glas oder in der Bibliothek ausgestellt und nur auf Ver langen vorgelegt. Es empfiehlt sich, von diesen eventuell Probelieferungen in geeig neten Mappen oder Einbanddecken für die offene Auslage bcizufügcn. Nur für die gute Erhaltung der auf Verlangen vorzulcgendcn Werke kann die Kommission naturgemäß aufkommcn, alle übrigen Werke muffen die Aussteller sich verpflichten in jedem Zustand zurückzunehmen. Der Verkauf wird vom Ausstellungsbureau geleitet, welche? Be stellungen cntgcgcnnimmt und zur Ausführung an die betreffenden Sammelstclleu wcitergicbi, welch letztere aus ihrem buchhändlcrischcn Nutzen die Tantieme für die Ausstellung zu tragen haben. Die Transportspesen der zur Ausstellung bestimmten Werke von den Sammelstcllcn hierher, sowie »ach Schluß der Ausstellung an diese zurück trägt die Ausstellung. Alle Werke, zu deren Einsendung nicht namentlich ausgesordert wurde, unterliegen der Berliner Jury. - Sammelstellcn: für Deutschland: Amslcr L Ruthardt, VV. Bchreustraße 29 a, Berlin, resp. Rob. Hoffman», Kommissionär, Leipzig. „ Oesterreich-Ungarn: V- A. Heck, Kärlncrriug 12, Wien I. „ England: Obach LCo, 20 Cockspur Street, Pall-Mall, London 8>V. „ Frankreich: Boussod, Valadon L Cie., 9 rue Chaptal, Paris „ Belgien und Holland: Dietrich L Cie., 75 rue Montagnc de la Cour, Brüssel. „ Norwegen, Schweden und Dänemark: Vilhclm Tryde, K. Ocster- gadc 1, Kopenhagen. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Der völlige Mißerfolg des Vereins für Massenverbreitung guter Schriften. Was hat ihn veranlaßt und was ist nun zu thun? Ein Appell an alle Freunde christlich-gesunder Volks-Litteratur von Ernst Preuß. Motto: -Weder vor 2000 Jahren, noch zu unserer Zeit ist irgend ein Verein vorwärts gekommen mit dem Grundsatz, den Teufel durch Beelzebub austrciben zu wollen.» (Aus einem Artikel über den »Verein für Massenverbreitung guter Schristen- in der Deutschen Evangel. Kirchenztg. v. 20. Septbr. 1890.) 8". 19 S. Berlin, Kommiss.-Verlag von Georg Nauck (Fritz Rühe). Berlagsverzeichnis von Wilhelm Vi olct in Leipzig. Am 1. Januar 1891. 8». 8 S. ?oitrait-8awwluvK. Lsrübmts Lläunsr u. trauen aller blatiouso. ülib bioKrapdisebsu blotiren. Lesonäers vertreten: Osstsrrsiob. l7nKg.ru, veutseblauä, lCranüreiob, LvKlanä, koleo, Russlanä; uaeii äsu Lsruksülassen: Häustier, 8edauspislsr, Uusiüsr, 6elsbrts, Rs- Keutsv, LtaatsrnLimer, Llilitärs (r. T. aus cksr LawmIunK 8. kollab iu OöbliuKj. LmütiousIrataloK bla. 57 (23. b'sbruar u. kl. PKS.) vou L. Liusle iu Wien. KI. 8". 191 8. 3869 bkro. Voraussichtliche Wirkungen der neuen nordamerikanischen Copyrightbill. — Ueber die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln gegen über den Wirkungen der neuen nordamerikanischen Copyrightbill,' die gegenwärtig dem Senate vorliegt, äußert sich ein New-Aorker Berussge- nosse in einem uns zur Verfügung gestellten Briefe, wie folgt: -Es müssen sich die Herren Verleger von Zeitschriften, Lieferungs werken und Büchern, Illustrationen, ganz besonders bei Erwerbung vou Clichss, Uebersetzungsrechten, sowie beim Verkauf von Rechten an ameri kanische Zeitungen rc. in acht nehmen. Hat z. B. ein englischer Verleger das Verlagsrecht für die Vereinigten Staaten (sei es für Illustrationen oder Romane) verkauft, so könnte eine autorisierte Uebersetzung oder Re produktionen der Illustrationen unter dem neuen Copyright in keiner Form mehr Eingang finden. Verkauft ein deutscher Verleger das Verlagsrecht einer Novelle, Illu stration u. dergl. an eine deutsch-amerikanische Zeitung, so kann die No velle in gar keiner Form mehr Eingang finde», und befinden sich der gleichen Novellen rc. in Zeitschriften, so ist damit die ganze Kontmuation verloren. Die Herren Verleger werden daher gut thun, eventuell nur das Ab drucks-Vorrecht zu verkaufen und sich bei Erwerb von Uebersetzungs rechten, Clichös aus fremden Ländern, zuvor genau zu vergewissern, daß das Original (wenigstens das Verlagsrecht desselben) nicht schon vorher nach den Vereinigten Staaten verkauft worden ist. Bemerkt sei noch, daß nach der neuen Copyrightbill nur hierzu lande Gesetztes und Gedrucktes zum Schutz berechtigt ist, was für Werke in englischer Sprache wohl leichter, als für Werke in fremden Sprachen zu bewerkstelligen sein wird; nur die Zeitungen können dieser Anforderung leicht Nachkommen.« Berkehrsordnung des französischen Buchhandels. — In Nr. 2 des »äournal äs I'imprimoris st äs la librairie« veröffentlichte der -Llollsoil ä'aämivistratiou» des »Osrols äs I» librairis» den Entwurf einer Vcrkchrsordnung für den französischen Buchhandel. Die dort aus gestellten Rechtsnormen, auf die wir zurückkommen werden, entsprechen — mit den Abweichungen, die die anders geartete Entwickelung des dortigen Geschäfts mit sich bringt, — im wesentlichen den Anschauungen, die auch in unserer deutschen Verkchrsordnung zum Ausdruck gelangt sind.
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